Hallo Zusammen,

wir haben seit einigen Jahren einen zusätzlichen "Tarifvertrag Arbeitszeit" der die eigentliche tarifliche (und Einzelvertragliche) gültige 35h/Woche auf 38h/Woche erhöht. In der Vereinbarung ist eine "unbegrenzte Nachwirkung" vereinbart (bzw. bis eine Nachfolgeregelung getroffen ist)
Dieser Vertrag läuft demnächst aus. Der Arbeitgeber geht scheinbar von der "unbegrenzten" Weiterwirkung der 38h/Woche aus.
Meine Frage: Eine Nachwirkung gilt so lange, bis sie durch eine andere Regelung ersetzt wird. Ist der "Rückfall" auf den normalen Tarifvertrag mit 35 h/Woche keine entsprechende Regelung? Oder müsste man explizit vertraglich Regeln das der Tarifvertrag auch in diesem Punkt wieder gültig wird?