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Nachwirkung eines Haustarifvertrages

F
FragerA1
Feb 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir haben seit einigen Jahren einen zusätzlichen "Tarifvertrag Arbeitszeit" der die eigentliche tarifliche (und Einzelvertragliche) gültige 35h/Woche auf 38h/Woche erhöht. In der Vereinbarung ist eine "unbegrenzte Nachwirkung" vereinbart (bzw. bis eine Nachfolgeregelung getroffen ist) Dieser Vertrag läuft demnächst aus. Der Arbeitgeber geht scheinbar von der "unbegrenzten" Weiterwirkung der 38h/Woche aus. Meine Frage: Eine Nachwirkung gilt so lange, bis sie durch eine andere Regelung ersetzt wird. Ist der "Rückfall" auf den normalen Tarifvertrag mit 35 h/Woche keine entsprechende Regelung? Oder müsste man explizit vertraglich Regeln das der Tarifvertrag auch in diesem Punkt wieder gültig wird?

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Community-Antworten (7)

G
ganther

18.01.2019 um 21:58 Uhr

Ohne das Werk zu kennen fällt es schwer das seriös zu beantworten...

B
BRHamburg

18.01.2019 um 22:43 Uhr

Frag einfach bei der Gewerkschaft nach

C
celestro

18.01.2019 um 23:16 Uhr

läßt der Tarifvertrag überhaupt eine anderweitige Regelung der Arbeitszeit zu ?

N
nicoline

18.01.2019 um 23:36 Uhr

???Beste Frage???

P
Pjöööng

19.01.2019 um 14:32 Uhr

Sollte nicoline tatsächlich ihre ironische Ader entdeckt haben? Grübel...

K
Köpenicker

20.01.2019 um 16:45 Uhr

Gilt hier vielleicht das günstigkeits Prinzip?

F
FragerA1

21.01.2019 um 20:55 Uhr

bzgl. "läßt der Tarifvertrag überhaupt eine anderweitige Regelung der Arbeitszeit zu ?" Da IG-Metall und Arbeitnehmerverband die Regelung unterschrieben haben, denke ich schon das man so eine Regelung treffen kann.

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