Nachwirkung eines Haustarifvertrages
Hallo Zusammen,
wir haben seit einigen Jahren einen zusätzlichen "Tarifvertrag Arbeitszeit" der die eigentliche tarifliche (und Einzelvertragliche) gültige 35h/Woche auf 38h/Woche erhöht. In der Vereinbarung ist eine "unbegrenzte Nachwirkung" vereinbart (bzw. bis eine Nachfolgeregelung getroffen ist) Dieser Vertrag läuft demnächst aus. Der Arbeitgeber geht scheinbar von der "unbegrenzten" Weiterwirkung der 38h/Woche aus. Meine Frage: Eine Nachwirkung gilt so lange, bis sie durch eine andere Regelung ersetzt wird. Ist der "Rückfall" auf den normalen Tarifvertrag mit 35 h/Woche keine entsprechende Regelung? Oder müsste man explizit vertraglich Regeln das der Tarifvertrag auch in diesem Punkt wieder gültig wird?
Community-Antworten (7)
18.01.2019 um 21:58 Uhr
Ohne das Werk zu kennen fällt es schwer das seriös zu beantworten...
18.01.2019 um 22:43 Uhr
Frag einfach bei der Gewerkschaft nach
18.01.2019 um 23:16 Uhr
läßt der Tarifvertrag überhaupt eine anderweitige Regelung der Arbeitszeit zu ?
18.01.2019 um 23:36 Uhr
???Beste Frage???
19.01.2019 um 14:32 Uhr
Sollte nicoline tatsächlich ihre ironische Ader entdeckt haben? Grübel...
20.01.2019 um 16:45 Uhr
Gilt hier vielleicht das günstigkeits Prinzip?
21.01.2019 um 20:55 Uhr
bzgl. "läßt der Tarifvertrag überhaupt eine anderweitige Regelung der Arbeitszeit zu ?" Da IG-Metall und Arbeitnehmerverband die Regelung unterschrieben haben, denke ich schon das man so eine Regelung treffen kann.
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