Ab welcher Uhrzeit gibt es Schichtzuschläge ?
Ab welcher Uhrzeit gibt es normalerweise Schichtzuschläge, unabhängig der Berufsgruppe oder des Tarifvertrages
Community-Antworten (6)
10.02.2007 um 20:37 Uhr
Kidmay,
Nachtzulage ab 21.oo Uhr bis 06.00 des folgetages 25 v.H. Sonntagsarbeit 25 v.H. Feiertagsarbeit 135 v.H. Arbeit am 24. und am 31. Dezember 40 v.H. für Arbeit an Samstagen ab 13.00 Uhr, soweit diese nicht im Rahmen von Wechsel- oder Schichtarbeit anfällt 20 v.H.
10.02.2007 um 21:55 Uhr
Kidmay,
Du wirfst in Deiner Frage anscheinend Nachtschicht- und Schichtzulagen in einen Topf. Worum geht´s Dir denn?
10.02.2007 um 23:23 Uhr
@ Bille ,
was nimmst du-kann ich auch was davon haben ???
Wo steht das ?? Etwa BetrVG §156 (19)??? :-)))
10.02.2007 um 23:36 Uhr
Schichtzulagen sind nicht gesetzlich geregelt. Diese werden üblicherweise durch Tarifverträge geregelt. Findet in eurem Betrieb kein Tarifvertrag Anwendung oder sind in einem für euch zuständigen Tarifvertrag keine Zulagen vorgesehen, so habt ihr Pech gehabt.
11.02.2007 um 18:20 Uhr
also heini hat hier schon richtig geantwortet, in diesem Fall gilt ausschließlich das Arbeitszeitgesetz. Dieses Gesetz läßt auch ausnahmen zu, wenn ein TV gilt. Unter Punkt Nachtarbeit und unter Arbeiten an Sonn- und Feiertagen kannst du alles nachlesen.
11.02.2007 um 18:36 Uhr
"in diesem Fall gilt ausschließlich das Arbeitszeitgesetz."
marko,
würdest Du Dich bitte künftig etwas besser belesen, bevor Du so unsäglich falsche Antworten gibst? Danke!
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