Schichtzuschläge - Welche muss der Chef zahlen?
Kleiner Betrieb mit 15 Leuten. Keine Tarifbindung Kein Betriebsrat. Nichts im Arbeitsvertrag geregelt. Welche Schichtzuschläge muss der Chef zahlen, und wo steht das?
Community-Antworten (3)
19.03.2008 um 15:19 Uhr
Keine - eben weil's nirgends im Gesetz steht und der TArifvertrag nicht gilt.
19.03.2008 um 15:27 Uhr
Hallo stanzer, § 6 Abs. 5 ArbZG Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.
BAG, 27.05.2003, 9 AZR 180/02 Redaktioneller Leitsatz: Der vom Arbeitgeber zu gewährende Nachtarbeitszuschlag steht nicht als "rein" öffentlich-rechtlicher Anspruch außerhalb der vertraglichen Beziehungen der Arbeitsvertragsparteien. Auch auf gesetzlich bestimmte Ansprüche hat der Arbeitnehmer auf der Grundlage des geschlossenen Arbeitsvertrags einen schuldrechtlichen Anspruch.
20.03.2008 um 10:28 Uhr
OK, ich korrigier mich: Er muss Nachtschichtzulage zahlen - oder aber Ausgleichstage gewähren. Und hier könnte mangels Regelung in TV oder AV rauskommen, dass es für die ArbN nichts gibt ;-/ Der ArbGeb muss nach BUrlG auch den Schichtarbeitern nur 24 Werktage Urlaub gewähren. Bei 5-Tage-Woche (ich geh bei 15 Leuten mal nicht von Vollkonti-Schicht aus) wären dies 20 Arbeitstage. Und wenn die Arbeiter jetzt 27 oder 30 Tage Urlaub haben, könnte dies durchaus eine "angemessene Zahl bezahlter freier Tage " sein
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