Erstellt am 13.01.2009 um 12:16 Uhr von Frenni
Such Dir drindend Hilfe beim Antwalt
Erstellt am 13.01.2009 um 12:30 Uhr von Galaxy
@Hegu
da "dein" BR ZUGESTIMMT hat solltest du in der Tat sofort und unverzüglich die Hilfe eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen und die dir als BRV sicherlich bekannten Schritte für eine Kündigungsschutzklage etc. einleiten.
Alle weiteren Antworten oder Fragen wieso,weshalb,warum sind müßig und führen zu nichts, denn wie gesagt, der BR hat der Kündigung zugestimmt und es ist schon schlimm genug, wenn das eigene Gremium einen "zum Abschuß" freigibt....
Erstellt am 13.01.2009 um 13:25 Uhr von klinik
Na wenn das kein Fall für die Presse ist. Wenn dein AG diesen Weg geht, sollte Dir auch klar sein dass dir einer zukünftigen Weiterbeschäftigung eine Menge Steine im weg liegen werden. Auch wenn durch eine Kündigungsschutzklage dein altes Arbeitsverhältniss in den Ursprung zurück versetzt wird, ändert dass nichts an deinem "tollen Betriebsrat". Weil man stimmt als BR keiner kündigung zu. Sind in "deinem " BR auch BRM denen Du vertrauen kannst? Denn sollte das Arbeitsgericht befinden dass die Kündigung illegal mwar, bist Du auch weiterhin BRV, Die Frage ist dann ob dein BR dass auch so sieht? Schon die Gewerkschaft informiert? Wärte ein tolles Thema für ein Flugblatt, haben sie bei uns mit unserem KBRV auch versucht und da ist der AG jämmerlich gescheitert
Erstellt am 13.01.2009 um 16:41 Uhr von DonJohnson
@Hegu
Ich bin sprachlos. Auch ich sage, dass du dir schnellstens anwaltliche Hilfe holen solltest, um einen Rechtsstreit wirst du nicht umher kommen...
Dennoch möchte ich mal meine Sicht der Dinge Kund geben: "außerordenlich Ersatzweise ordentlich" - lachhaft - ordentlich einen BRV kündigen? Wenn ein Gremium einer solche Kündigung zustimmt, wird der Arbeitsrichter sicherlich aufmerksam und wird desn Beschluß sicherlich genauer unter die Lupe nehmen (somit auch die Anhörung). Auch hoffe ich, dass du die SMS noch hast, auch das ist ein schöner Plus Punkt für dich!
Nunja - bleib standhaft und viel Erfolg.
Es wäre schön, wenn du uns auf dem Laufenden halten würdest...
Gruß
DJ
Erstellt am 13.01.2009 um 18:05 Uhr von Witte
Also wenn ein BR einer Kündigung zustimmt und der Richter beim AG die Unwirksamkeit dieser Kündigung feststellt, dann sehe ich den BR in großer Erklärungsnot, was seine getroffene Entscheidung angeht. Auch ein BR kann mit all seinen Entscheidungen zur Verantwortung gezogen werden und haftet in vollem Umfang, ggf. persönlich.
Ich möchte nicht in der Haut derer stecken, ehrlich gesagt. Ein guter Anwalt..., und alle waren mal Betriebsräte!
Erstellt am 13.01.2009 um 18:17 Uhr von DonJohnson
@Witte
Sag mal, wie haftet ein BR denn in vollem Umfang ggf persönlich? Kannst du das rechtlich belegen? Ich meine nur Interessenhalber...
Erstellt am 13.01.2009 um 18:42 Uhr von DonJohnson
@neskia
Nunja, der 119er betrift das GREMIUM welches behindert oder benachteiligt. Also ist das dann ein kollektiver Straftatbestand gegen das Gremium gegenüber seines BRV? Wie willst du das näher argumentieren? Das Gremium stimmt zu um den BRV zu benachteiligen? Dazu nenne mir bitte ien Urteil!
Nee, dem kann ich beim besten Willen nciht folgen. Das würde bedeuten, dass wenn ein BRM zu einem Seminar will, das Gremium dieses aber nciht beschließt, dieses Gremium sich nach 119 strafbar macht? Never ever!!!
Zeige mir einen anderen Weg!!!
Erstellt am 13.01.2009 um 18:43 Uhr von Kölner
@neskia
Nein. Das sehe ich überhaupt nicht (das gibt es auch nicht), dass ein BR auch nur annähernd haften soll. Warum auch?
Diese Seminare, die sich mit Haftungsfragen eines BR beschäftigen sind da m.E. grosser Humbug und Beutelschneiderei.
@Don Johnson
Mal unter uns: Bei dem ein oder anderen BR würde eine Haftung ja so manche Diskussion frühzeitig beenden, nicht wahr? ;-)))
Erstellt am 13.01.2009 um 18:51 Uhr von DonJohnson
@all
Auch kann ich den Einwand von Witte "...und alle waren mal Betriebsräte" nciht wirklich folgen. Worauf beziehst du das? Auf die Schludrigkeit des Gremiums? Daruaf dass sie zugestimmt haben (was ja nciht verboten ist)?
Aber der RA kennt sich da besser aus. Eine persönliche Haftung ... tse tse tse
Vielleicht privatrechtlich weil ihm gekündigt wurde und dasd Arbetisgericht dieses bestätigt hat? Klar, dann wird das Privatrecht gaaaanz bestimmt anders urteilen - klar...
@Kölner
Jepp, wäre klasse, keine Diskussion nur sagen: "wenn ihr dagegenstimmt macht ihr euch strafbar nach 119 - ihr behindert meine Arbeit, da ich das ausgearbeitet habe..."
Erstellt am 13.01.2009 um 20:44 Uhr von DocPille
Hi all
@don
du hast ein problem mit deiner tastatur,oder du bist zu schnell.
ansonsten kann ich nur meinen Vorschreibern recht geben,wobei ich erstmal meinem Gremium Aug in Aug gegenüberstehen würde
Erstellt am 13.01.2009 um 21:01 Uhr von DonJohnson
@Doc Pille
Erst mal hallo. Ich habe dich auch schon ewig nciht mehr gelesen und bin eigentlich einer der neuen hier im Forum. Aber so oder so kannst du dich deinen Vorschreibern nciht anschließen, da es doch unterschiedliche Meinungen sind - oder beziehst du dich nicht auf den 119er?
Es freut mcih aber, dass du wieder auf dem Damm bist. Habe das heute in Deienr Mitteilung der Neujahresbotschaft gelesen.
Was denkst du denn jetzt? Ist das ein 119er gegen den BR oder nciht?
Gruß
DJ
(P.S. Sowohl als auch - habe ien Problem mit der Tastatur und bin zu schnell - lach)
Erstellt am 16.01.2009 um 23:05 Uhr von Witte
@Don Johnson
"...wie haftet ein BR?"
Stell Dir vor, der BR geht zur Einigungsstelle, weil der AG das durch sein Handeln erforderlich macht. Der BR handelt berechtigt. Die Einigungsstelle bezahlt der AG.
Nun stell Dir vor der AG ruft die Einigunsstelle an und der BR hätte falsch entschieden. Wird es im normalen Leben nicht geben, weil der AG geht davon aus, dass er immer recht hat und den BR den ersten Zug machen läßt. Theoretisch müßte der BR solange mit dem AG streiten, bis er Recht bekommt. Kommt keine Einigung zu stande, würde es bedeuten, dass der BR in diesem Falle die Kosten der Einigungsstelle tragen muß.
@alle
Hat denn hier überhaupt eine Sitzung stattgefunden? Ist die Zustimmung vielleicht durch Verstreichen der Frist erfolgt? Wenn eine richtige Sitzung statt fand, ist zu prüfen, ob diese korrekt erfolgt ist (Einladungen, Ersatzmitglieder, Beschluß usw.).
So wie ich das hier lese, läuft hier alles unrund! Wenn per Gerichtsbeschluß die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt wird, ist ein zweiter Prozess mit anwaltlicher Hilfe notwendig, um die BR-Entscheidung (wenn es denn eine gab) anzufechten und die Fähigkeiten der Mitglieder in Frage zu stellen. Dazu reicht das BetrVG aus. Das meine ich mit: ...sie sind BR-Mitglieder gewesen" Das BetrVG gibt die Möglichkeit, dass Mitglieder des BR selbst das Amt niederlegen oder es kann auch per Gerichtsbeschluß erfolgen.
Somit meine ich Haftung in vollem Umfang, ggf. persönlich, weil ja nicht immer einstimmig entschieden wird. Dann trifft es natürlich die, die entsprechend entschieden haben.
Habe ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt?
Erstellt am 17.01.2009 um 07:41 Uhr von DonJohnson
@Witte
"Theoretisch müßte der BR solange mit dem AG streiten, bis er Recht bekommt. Kommt keine Einigung zu stande, würde es bedeuten, dass der BR in diesem Falle die Kosten der Einigungsstelle tragen muß."
Meinst du? Worauf begründest du deine Meinung? Siehe mal § 76a BetrVG. Da steht ganz eindeutig wer die Kosten der Einigungsstelle übernimmt!
So mal anders gefragt: Wie und wann tritt denn bitteschön die Einigungsstelle zusammen? Wird in der Einigungsstelle ewig gestritten? Wenn ja wofür dibt es des den Vorsitzenden der Einigungsstelle? Es ist richtig, dass die Einigungsstelle eigentlich versucht eine Einigung ohne Spruch hervorzurufen, aber das ist nciht immer so. Also irgendwie wird der Sachverhalt also geklärt. Im "schlimmsten" Fall mit einem Spruch und einer 3:2 Situation (bei einer 5er).
Das aber nur am Rande, da es am Thema vorbei geht.
"Ist die Zustimmung vielleicht durch Verstreichen der Frist erfolgt?"
Sag mal, meinst du das ernst? Bei einer außerordentlichen Kündigung nach § 103 BetrVG ist eine Verstreichung der Frist eine Zustimmungsverweigerung! Diese kann der AG dann vom Arbeitsgericht ersetzen lassen (siehe dazu § 103 Abs 2 BetrVG)!
"Das BetrVG gibt die Möglichkeit, dass Mitglieder des BR selbst das Amt niederlegen oder es kann auch per Gerichtsbeschluß erfolgen."
Jepp, aber wann? Nur weil man nicht so gut in dem Ehrenamt ist, oder sagt das BetrVG vielleicht auch warum ein Ausschlußverfahren beim ArbG bewirkt werden kann? Hierzu schaue dir bitte den §23 BetrVG an und überdenke nochmals deine Meinung.
"Somit meine ich Haftung in vollem Umfang, ggf. persönlich, weil ja nicht immer einstimmig entschieden wird. Dann trifft es natürlich die, die entsprechend entschieden haben."
Ja eine Meinung darfst du ja haben, ob sie in diesem Fall aber gesetzeskonform ist, wage ich mal zu bezweifeln!
Gruß
DJ
Erstellt am 17.01.2009 um 17:58 Uhr von peanuts
"Ich habe heute eine außerordentliche fristlose aus wichtigem Grund, hilfsweise ordentliche Kündigung zum 28.02.09 erhalten. Ich bin BRV und momentan krank geschrieben."
Wie bereits gesagt wurde, umgehend einen Anwalt einschalten. Und vor allem umgehend die persönliche Meldung "Arbeitslos" bei der Agentur für Arbeit absetzen.
Nachtrag
Und nicht vergessen, die Weiterbeschäftigung bis zu einem rechtskräftigen Urteil einzuklagen.
Erstellt am 17.01.2009 um 18:11 Uhr von DonJohnson
Jepp, und weiter Peanuts?
Erstellt am 17.01.2009 um 18:45 Uhr von peanuts
Wie und was weiter?
Es wird zunächst einen Gütetermin geben, dieser wird vermutlich ergeben, dass die Kündigung ungerechtfertigt ausgesprochen wurde. Ebenfalls wird vermutlich festgestellt, dass das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien zerrüttet ist und der AG sein Portemonnaie weit öffnen muss, da eine ordentliche Kündigung erst ab Frühjahr 2011 ausgesprochen werden könnte.
Erstellt am 17.01.2009 um 18:51 Uhr von DonJohnson
@peanutz
aber er ist doch BRV...
Erstellt am 17.01.2009 um 21:24 Uhr von peanuts
"aber er ist doch BRV..."
Und? Ich habe im § 103 BetrVG bislang noch nicht entdecken können, dass die Funktion "BRV" gesonderte Berücksichtigung findet.
Erstellt am 18.01.2009 um 00:13 Uhr von DonJohnson
@peanuts
"...dass das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien zerrüttet ist und der AG sein Portemonnaie weit öffnen muss, da eine ordentliche Kündigung erst ab Frühjahr 2011 ausgesprochen werden könnte."
wie jetzt - ordentliche Kündigung bei einem BRM? Ich wiederhole mich, er ist doch BRV - somit ein BRM - dann ordentlichte Kündigung? Was ist wenn er 2010 wieder gewählt wird? Fragen über Fragen...Und woher weißt du wie lange er schon BRM ist? (wegen ordentlicher Kündigung Frühjahr 2011? Hellseher?
Erstellt am 18.01.2009 um 10:14 Uhr von peanuts
Wer lesen kann, ist im Vorteil!
Ich habe klar und deutlich geschrieben, dass ein Richter vermutlich darauf entscheiden wird, dass diese Kündigung unwirksam ist. Und wie lange jemand BRM ist, spielt für den nachwirkenden Kündigungsschutz überhaupt keine Rolle.
Und falls im Gütetermin festgestellt werden sollte, dass man getrennte Wege gehen möchte, kann nur auf den frühest möglichen Kündigungstermin, ausgehende vom aktuellen Stand abgehoben werden und das ist das Frühjahr 2011 + Kündigungsfrist.
Eine solche Einigung nennt man dann auch nicht mehr "Kündigung" sondern Aufhebungsvertrag.
Erstellt am 24.01.2009 um 13:11 Uhr von Witte
@DJ
"...ob ich das ernst meine?..."
Lies doch mal die Eingangsfrage bitte. Es geht doch nicht daraus hervor, welcher Kündigung (außerordentliche oder ordentliche) der BR zugestimmt hat. Deshalb war meine Frage also so formuliert. Sicher hast Du das etwas falsch verstanden, oder ich habe mich etwas unklar ausgedrückt?
Natürlich hast Du recht, der AG holt sich ggf. die Zustimmung per Gerichtsbeschluß, wenn "sie" denn rechtens sein sollte. Dazu gibt ihm das BetrVG die Möglichkeit.
Aber was ist, wenn der BR der "vorsorglich" ordentlichen Kündigung zugestimmt hat?
Vielleicht sehe ich hier was falsch?