Erstellt am 29.06.2014 um 18:23 Uhr von wischwasch
Es gilt § 15 KSchG.
Wie meinst Du das? Er war BRV und freigestellt? Und jetzt ist er gar nicht mehr im BR?
Erstellt am 29.06.2014 um 18:39 Uhr von Hoppel
@ Missbiggi
Was hat denn die Funktion als BRV damit zu tun, dass der AG einen geeigneten Arbeitsplatz finden muss?
Auch ist doch längst nicht jeder BRV freigestellt! Aber egal ob dieser Kollege nicht mehr gewählt oder nur nicht mehr freigestellt ist ...
Wenn der Kollege die letzten drei kompletten Amtsperioden (also 12 Jahre) freigestellt war und jetzt nicht mehr, sollte § 38 Abs. 3 und 4 BetrVG zwingend beachtet werden!!!
Der Kollege/der AG hat dann zwei Jahre Zeit, die betriebsübliche Entwicklung nachholen zu können.