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Vorsitzender

M
Missbiggi
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege wurde nach 20 Jahren nicht mehr zum Vorsitzenden gewählt. Die Firma muss ihm doch einen für ihn geeigneten Arbeitsplatz anbieten. Wenn er das nicht tut, kann ihm gekündigt werden oder hat er Kündigungsschutz und wie lange?

Vielen Dank für eure Antwort

Missbiggi

1.49902

Community-Antworten (2)

W
wischwasch

29.06.2014 um 20:23 Uhr

Es gilt § 15 KSchG.

Wie meinst Du das? Er war BRV und freigestellt? Und jetzt ist er gar nicht mehr im BR?

H
Hoppel

29.06.2014 um 20:39 Uhr

@ Missbiggi

Was hat denn die Funktion als BRV damit zu tun, dass der AG einen geeigneten Arbeitsplatz finden muss?

Auch ist doch längst nicht jeder BRV freigestellt! Aber egal ob dieser Kollege nicht mehr gewählt oder nur nicht mehr freigestellt ist ...

Wenn der Kollege die letzten drei kompletten Amtsperioden (also 12 Jahre) freigestellt war und jetzt nicht mehr, sollte § 38 Abs. 3 und 4 BetrVG zwingend beachtet werden!!!

Der Kollege/der AG hat dann zwei Jahre Zeit, die betriebsübliche Entwicklung nachholen zu können.

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