Hallo an die erfahrenen Betiebsräte,

kann /können MA von Betriebsversammlungen ausgeschlossen werden?

Hintergrund: Wir haben seit Jahresbeginn einen neuen GL und seitdem fegt nicht nur uns als BR (wir sind ein 3er BR ohne Freistellung) ein scharfer Wind um die Nase, sondern auch der gesamten Belegschaft.
Durch einen Formfehler konnten wir die Einstellung eines Kollegen nicht verhindern, der von einer anderen Gesellschaft zu uns gewechselt ist. GL und dieser "neue Kollege" haben sich gesucht und gefunden und wie sich nun herausstellt, ist der GL sehr angetan von den Handlungsempfehlungen, die dieser Kollege in seiner Funktion als Controller von sich gibt. Eine dieser Handlungsempfehlung hatte nun zur Folge, dass unserem BRV außerordentlich gekündigt wurde (das war letzten Donnerstag).
Nächste Woche, am 06.05. wird ein neuer BR gewählt und auf Grund der neuen Situation (wir haben uns alle wieder aufstellen lassen) wollten wir die Belegschaft zwei Tage vor der Wahl durch eine außerordentliche Betreibsversammlung informieren, wie sich die Situation nun darstellt, um auch sicherzustellen, dass die Wahl hinterher nicht anfechtbar ist.
Wir wurden nun schriftlich von GL dazu aufgefordert, die außerordentliche BRV während der Arbeitszeit abzusagen. 1:0 für uns! Jetzt informieren wir die Kollegen auf einem anderen Weg.

In der Zwischenzeit hat der "neue Kollege" einem Wahlkandidaten indirekt gedroht. Diesen hatten wir gerade erst mit größter Mühe davon überzeugen können, sich aufstellen zu lassen.

Aber was mich grundsätzlich beschäftigt und interessiert: Ob nun ordentliche oder außerordentliche BV - können, dürfen wir Kollegen von den Betriebsversammlungen ausschließen???

Noch eine Hintergrundinfo: Wir sind ein noch sehr junger BR (durch Betriebsübergang erst seit zwei Jahren im Amt) und hatten in der Vergangenheit mal mehr, mal weniger Differenzen mit dem vorherigen GL, konnten uns aber in der Regel immer auf einen Kompromiss einigen.

Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen.

Viele Grüße twingirl