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Urlaubstage bei Schwangerschaft?

M
majojon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben eine Schwangere in unserem Betrieb, die in zwei Wochen in den Mutterschaftsurlaub geht. In der Buchhaltung wurde ihr gesagt, sie bekommt für dieses Jahr noch 5 Urlaubstage - bis zum letzten Arbeitstag berechnet. Die Kollegin ist der Meinung, daß die 8 Wochen nach der Schwangerschaft auch dazugerechnet werden müssen. Wo kann ich etwas zu diesem Thema finden? Kennt sich einer damit aus?

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Community-Antworten (4)

I
Immie

05.01.2009 um 18:59 Uhr

@majojon Und da hat sie Recht. Schau mal hier... http://www.job-pages.de/pdf-recht/5-mutterschutz.pdf

KH
Kleine Hexe

05.01.2009 um 19:01 Uhr

Die Kollegin bekommt nicht nur Urlaub bis zum Ende Mutterschutz sondern sie bekommt für jeden VOLLEN Monat Elternzeit 1/12 des Jahresurlaubs abgezogen d.h. endet der Mutterschutz am 1. eines Monats hat sie für diesen Monat ebenfalls den vollen Urlaubsanspruch.

Also notfalls dem Kind gut zureden ;-)

lg Kleine Hexe

P
Peanuts

05.01.2009 um 19:41 Uhr

Da von Elternzeit bislang überhaupt keine Rede ist, bin ich der Meinung, dass diese Kollegin Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub hat.

K
kallinrw

05.01.2009 um 20:08 Uhr

majojon

Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote gelten für den Anspruch auf Erholungsurlaub als Beschäftigungszeiten (§ 17 Satz 1 MuSchG). Nach der Gesetzesbegründung will der Gesetzgeber mit dieser als gesetzliche Fiktion formulierten Bestimmung sicherstellen, dass Mutterschutzzeiten wie Arbeitszeiten zählen. Mutterschutzzeiten sollen also für die Wartezeit bei Beginn des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG) ebenso mitzählen wie beim Anspruch auf Teilurlaub (§ 5 BUrlG). Urlaub , den die Kollegin vor Beginn der Mutterschutzfristen nicht erhalten hat, kann sie abweichend von § 7 Abs. 3 BUrlG nach Ende des Mutterschutzes im laufenden oder im Folgejahr beanspruchen (§ 17 Satz 2 MuSchG).

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