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Wieviel Mitsprache bei Bewerberauswahl?

U
Uschi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Alle, ich hatte gestern eine Diskussion mit einer Kollegin und dort eine Aussage getroffen, zu der ich aber auch gerne noch Eure Meinung hören möchte. Es gibt da einige Anzeichen im Büro, dass eine Mitarbeiterin im nächsten Jahr kündigen möchte. Eine andere steht für diesen Posten schon in "Lauerstellung" und wird sich dann sicher darauf bewerben. Allerdings fehlen ihr für diesen Job einige "Qualitäten" und nun ging es im dem Gespräch gestern darum, dass der Betriebsrat diesen Wechsel ablehnen kann. Ich meine aber, dass der Arbeitgeber sehr wohl den Posten mit den Leuten, die ihm gefallen besetzen darf. Wir können nur darauf achten, dass die Stelle richtig ausgeschrieben wird und uns die Bewerbungen ansehen.Ablehnen können wir doch nicht, selbst wenn wir der Meinung sind, die Mitarbeiterin ist nicht die geeignete Person, oder? Ich meine, dass wir nur Bedenken äußern können. Könnt Ihr mir dazu aus Eurer Erfahrung etwas berichten?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

18.12.2008 um 13:17 Uhr

@Uschi Für wen sich der AG entscheidet ist seine Sache...

F
frager1

18.12.2008 um 15:35 Uhr

Die Ablehnungsgründe sind im § 99 (2) abschließend BetrVG geregelt

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