Erstellt am 04.05.2006 um 15:30 Uhr von nidis
Hallo Diana!
Im Mutterschutz darf die AN 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung gar nicht arbeiten. Ich denke was Du meinst, ist das Bundeserziehungsgeldgesetz und die Elternzeit.
Darin ist geregelt, dass eine MA bis zu 30 Std. Woche arbeiten darf ohne Einbußen beim Erziehungsgeld zu haben.
Die Zustimmung vom AG braucht der MA nicht.
Nur wenn der MA bei einem anderen AG oder als Selbständiger arbeiten möchte, benötigt er die Zustimmung des AG.
Das die Ma nur € 400 verdienen darf, ist falsch. Er bekommt anteilig seinen Lohn weiter.
Gruß nidis
Erstellt am 05.05.2006 um 08:36 Uhr von Diana
Danke für die Info.
Ja, ich meinte die Elternzeit.
Also ist es wirklich so, wenn der Chef etwas gegen mich hat und er mich in dieser Zeit nicht arbeiten lassen will und ich wo anders arbeiten könnte, muß er mir das erlauben? Das macht er dann doch auch nicht.
Kann man da was machen?
Gruß
Diana