Erstellt am 14.12.2008 um 13:01 Uhr von peanuts
Da werdet Ihr Eurem AG wohl die Vorteile aufzeigen können müssen, die er von dieser Regelung hätte.
Nur was für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Rechte & Pflichten aus dem BetrVG ERFORDERLICH ist, ist im Prinzip einklagbar.
Wenn ein BR einen Anspruch geltend machen will, sollte er sich daher im Vorfeld immer die Frage stellen, ob auch ein Dritter (z.B. ein Arbeitsrichter) eine Erforderlichkeit anerkennen würde.
Ich erlaube mir die Bemerkung, dass die Geschäftsführung eines 5köpfigen BRs kaum so aufwendig sein wird, dass die Umsetzung in eine Dauer-Tagschicht einklagbar wäre.