Erstellt am 27.05.2007 um 16:36 Uhr von Lotte
Sabi,
der Vorsitzende hat grundsätzlich erstmal das zu tun, womit ihn das Gremium beauftragt. Dazu lies Dir mal den § 26 des BetrVG und eine Kommentierung dazu durch. Der Däubler schreibt sehr viel dazu, z.B. unter RN 17: "Der Vorsitzende vertritt den BR nur im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Er ist deshalb nicht Vertreter des BR im Willen, sondern nur Vertreter in der Erklärung"
Ergo ist er dem Gremium gegenüber auskunftspflichtig!
Falls er sich weiterhin weigert, könntet (und solltet) Ihr ihn abwählen.
Erstellt am 27.05.2007 um 18:31 Uhr von baccus
Hallo Sabi,
Lotte hat dir das Wichtigste schon gesagt.
Der/die Betriebsratsvorsitzende (§ 26 BetrVG)
· Er/sie ist nicht »Vorgesetzter« der übrigen Betriebsratsmitglieder, sondern »Gleicher unter Gleichen«;
· er/sie hat allerdings einige besondere – und wichtige – Aufgaben:
- Vertretung des Betriebsrats im Rahmen seiner Beschlüsse;
- Entgegennahme von Erklärungen für den Betriebsrat;
- in Betriebsräten mit weniger als neun Mitgliedern führt er/sie die »laufenden Geschäfte« (z.B. Koordination der Betriebsratsarbeit, Organisation des Betriebsratsbüros, Vorbereitung von Sitzungen und Beschlüssen des Betriebsrats, Beschaffung von Unterlagen, Besprechung mit Gewerkschaftsvertretern, Verwaltung und Erledigung des Schriftverkehrs usw.).
Keinesfalls gehört zu den »laufenden Geschäften« die Wahrnehmung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten. Dies ist allein Sache des Betriebsrats als Gremium;
- Leitung von Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen;
Erstellt am 27.05.2007 um 19:09 Uhr von Sabi
Ich danke Euch - Ihr habt mir sehr geholfen
Erstellt am 27.05.2007 um 19:29 Uhr von Der alte Heini
Sabi,
Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden siehe hier:
http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/betriebsratsvorsitzende.php
Da die Vorschreiber das wichtigste vergessen haben, möchte ich darauf hinweisen, dass der Betriebsratsvorsitzende wie auch alle anderen Betriebsratsmitglieder das Recht hat SEINE Betriebsratsarbeit in der Arbeitszeit wahrzunehmen. Über diese Betriebsratsarbeit muss er, genauso wie die übrigen Betriebsratsmitglieder weder Rechenschaft ablegen, noch benötigt er dafür einen Auftrag oder die Genehmigung des Betriebsrates.
Somit ist der Kollege nur auskunftspflichtig über die Arbeiten als Vors. und nicht über seine persönliche Betriebsratstätigkeit in der Woche.
Erstellt am 27.05.2007 um 19:39 Uhr von Lotte
Heini,
"Über diese Betriebsratsarbeit muss er, genauso wie die übrigen Betriebsratsmitglieder weder Rechenschaft ablegen, ..."
Ich glaube Du verwechselst gerade den AG mit dem Gremium! Wenn mich das Gremium fragt, was ich als BRV letzte Woche gemacht habe oder auch als BRM bin ich auskunftspflichtig! Oder warst Du BR beim BND?
Erstellt am 27.05.2007 um 19:43 Uhr von Kölner
@Lotte
"Wenn mich das Gremium fragt, was ich als BRV letzte Woche gemacht habe oder auch als BRM bin ich auskunftspflichtig!"
Sicher?
Erstellt am 27.05.2007 um 20:01 Uhr von Lotte
Kölner,
im Rahmen der notwendigen Informationen: Ja!!! Denn ansonsten sehe ich darin eine Behinderung der BR Arbeit und hier zitiere ich den Däubler zu § 23, BetrVG, RN19 "Als grobe Pflichtverletzungen wurden angesehen: Behinderung der BR-Arbeit: - Verhalten, durch das die Funktionsfähigkeit des BR ernstlich bedroht oder lahm gelegt wird"
Genauso wie der AG dem BR alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen muss, so muss das auch ein BRM.
Erstellt am 27.05.2007 um 20:09 Uhr von Der alte Heini
Lotte schreibt:
-----"Über diese Betriebsratsarbeit muss er, genauso wie die übrigen Betriebsratsmitglieder weder Rechenschaft ablegen, ..."
Ich glaube Du verwechselst gerade den AG mit dem Gremium! Wenn mich das Gremium fragt, was ich als BRV letzte Woche gemacht habe oder auch als BRM bin ich auskunftspflichtig! Oder warst Du BR beim BND?-----
Lotte,
was Du da schreibst ist, freundlich gesagt,
Quatsch.
Über sein Amt als Vors. muss er dem BR Rechenschaft ablegen, das ist richtig.
Aber ein Betriebsratsmitglied, auch wenn er der Vors des BR ist, unterliegt nicht einer Kontrolle über SEINE Tätigkeit als ordentliches Betriebsratsmitglied, durch das Gremium!!
Dein Hinweis auf Däubler zu § 23, BetrVG, RN19 hier mit grobe Pflichtverletzungen
zu argumentieren ist wohl ein bisschen daneben.
Erstellt am 27.05.2007 um 20:12 Uhr von Lotte
Heini,
Du liest auch nur das, was Du lesen willst ;-)
63092 muss ich nicht nochmal wiederholen, oder?
Erstellt am 27.05.2007 um 20:26 Uhr von Der alte Heini
Lotte,
wie war die Frage von Sabi noch?
Bitte die Frage noch einmal lesen und dann zum Thema zurückkehren !!
Du bist hier bei groben Pflichtverletzungen, Behinderung der BR-Arbeit und das die Funktionsfähigkeit des BR ernstlich bedroht ist.
Ist denn schon wieder Karneval.
Erstellt am 27.05.2007 um 20:29 Uhr von Kölner
@Der alte Heini
Ach. Wohnt Lotte auch in Köln?
@Lotte
Ich sage es durchaus ungern, aber im Prinzip hat "Der alte Heini" recht!
Erstellt am 27.05.2007 um 20:34 Uhr von Lotte
Heini, Kölner,
sagt mal, bei Euch ist wohl Karneval!
"Können wir (7er Gremium) von unserem BRV verlangen, dass er uns in unserer wöchentlichen Sitzung berichtet, was er die ganze Woche gearbeitet hat und auf welchen Veranstaltungen er war. Wir erfahren immer nur, dass er abwesend war, nicht aber warum. ... Wird er von uns angesprochen sagt er immer nur: Es ist viel zu tun."
Klingt mir nicht so, als ob der BRV das Gremium mit den notwendigen Informationen versorgt!
Erstellt am 27.05.2007 um 20:39 Uhr von Kölner
@Lotte
Ich glaube eher, dass sich ein BRV hier rechtfertigen und vorgeführt werden soll!
Hoffentlich ist bei Dir nicht bald "Aschermittwoch", wenn bei uns Karneval sein soll (wohnt Heini jetzt auch in Köln?)! :-))
Erstellt am 27.05.2007 um 20:42 Uhr von Lotte
Kölner,
wir diskutieren hier nur den Strauss der Möglichkeiten ;-))
Es regt mich einfach auf, wenn hier jemand behauptet, dass ein BRM tun und lassen kann was es will.
Erstellt am 27.05.2007 um 20:44 Uhr von Der alte Heini
Kölner,
----Ach. Wohnt Lotte auch in Köln?----
Karneval gibt es nicht nur in Köln.
----Ich sage es durchaus ungern, aber im Prinzip hat "Der alte Heini" recht!----
Ach, das tut ja so gut. Heute Nacht kann ich aber gut schlafen.
Erstellt am 27.05.2007 um 20:47 Uhr von Kölner
@Lotte
Ach Lotte...
...ein BRM kann tatsächlich im Prinzip machen was es will. Das Gewissen ist die erste Instanz.
Oder fragt ein Freigestellter BR den AG, ob er Urlaub nehmen darf? Wohl nicht!
Erstellt am 27.05.2007 um 20:50 Uhr von Lotte
MÄNNER,
ich komme Euch gleich nach Köln und sonst wohin!!!!
Es geht hier nicht um Urlaub und es geht auch nicht um Genehmigungen! Es geht mir nur um das ZÜRÜCKHALTEN von WICHTIGEN Informationen. (Soll ich Euch noch mein Hörgerät leihen?) ;-))
Erstellt am 27.05.2007 um 20:55 Uhr von Kölner
@Lotte
Dein Hörgerät wird mir vermutlich nicht passen; ausserdem wusste ich nicht, dass ein Hörgerät beim richtigen Lesen hilft... :o)
...und ist "Der alte Heini" ein Mann?
Welche Informationen hält der von Sabi angesprochene BRV denn zurück?
Erstellt am 27.05.2007 um 20:57 Uhr von Lotte
Kölner,
das weiß man ja nicht, weil er sie ja zurückhält und wüßte man es, dann würde er sie wohl nicht zurückgehalten haben ;-))
Erstellt am 27.05.2007 um 21:04 Uhr von Kölner
@Lotte
Das ist eine hochphilosophische Frage.
"Wenn ich das wüsste, was ich nicht weiss, dann müsste ich mir über das jetzt noch nicht bekannte Wissen mehr Gedanken machen."
Faltet denn der Zitronenfalter Zitronen?
Erstellt am 27.05.2007 um 21:11 Uhr von Der alte Heini
Es geht hier doch darum das der Kollege dem Gremium Auskunft über seine Tätigkeit als Vors. geben soll.
Nehmen wir einmal an, der Vors. gibt dem Gremium Rechenschaft über die Tätigkeiten als Betriebsratsvorsitzender. Laut Auskunft benötigt er für diese Arbeiten zB. einen Zeitaufwand von Montag bis Mittwoch.
Nun fragt das Gremium was am Donnerstag und Freitag erledigt wurde.
Hier kann nun der Kollege die Auskunft mit dem Hinweis verweigern, das er an diesen beiden Tagen
SEINE
Betriebsratsarbeit geleistet hat.
Mit dieser Auskunft muss das Gremium leben ob es den übrigen Kollegen passt oder nicht.
Erstellt am 27.05.2007 um 21:13 Uhr von Kölner
@Der alte Heini
Vollkommen richtig! Danke.
@Lotte
Noch Fragen?
Erstellt am 27.05.2007 um 21:18 Uhr von hans
sacht mal ihr drei (hallo sabi übrigens....) - ihr redet nicht absichtlich aneinander vorbei?
Lotte hat im Kern doch Recht, auch wenn das drumherum von Kölner und Heini nicht unrichtiig ist.
Es ist hier doch ein BRV gemeint, nicht ein BRM.
Frage mal an Euch, was macht ihr den als BRM wovon das Gremium nix wissen darf? Mir fällt da spontan Gespräch mit Kollegen ein, die mal wieder einen Sozialer brauchen und bitten, Stillschweigen zu bewaren (also auch nicht echt was für's Gremium).
Ein Vorsitzender der "seinen" Amtsgeschäften nachgeht.... Geschräch mit ArG, Kontakt zur GEW, GBR, Themenauswahl Sitzungen, Info's suchen etc..... und NICHTS dem Gremium zu berichten weiß: ja bitte was macht der BR den dann? Welche Aufgaben stellen sich den überhaupt, wie ist das Verhältnis GEW-BR und BR-ArG?
Also Bitte: natürlich ist der Vorsitzende verpflichtet zur Auskunft.
Erstellt am 27.05.2007 um 21:24 Uhr von Kölner
@hans
Nö.
So einfach ist das meines Erachtens nicht!
Die Funktion des BRV schliesst entsprechende (an die Funktion des BRV geknüpfte) Informationsweitergabepflichten ein - mehr nicht.
Das BRM, das zufällig auch BRV ist, muss nur mitteilen, dass es BR-Arbeiten erledigt (hat). Fertig.
Erstellt am 27.05.2007 um 21:30 Uhr von Lotte
hans,
Danke!!!
Du hast vollkommen Recht. Einsam sitzen sie zu Hause an Ihren Computern und haben nichts besseres zu tun als liebe Lottes zu ärgern ;-))
Kölner, Heini,
Ihr habt ja Recht! ABER ICH AUCH!! Ihr wollt mich nicht verstehen. Nochmal: Mir geht es nur um notwendige Informationen und m.E. reicht es nicht, wenn ich weiß, dass der BRV (als BRV) auf Veranstaltungen geht und er dann sagt : Es gibt viel zu tun.
Erstellt am 27.05.2007 um 21:34 Uhr von Kölner
@Lotte
"liebe Lottes" - ein Widerspruch in sich!
Aber einen Teil Deines Kommentars stimmt m.E. auch wieder nicht:
"Nochmal: Mir geht es nur um notwendige Informationen und m.E. reicht es nicht, wenn ich weiß, dass der BRV (als BRV) auf Veranstaltungen geht und er dann sagt : Es gibt viel zu tun."
Ist ein BRM verpflichtet die übrigen BRM über Veranstaltungen zu informieren?
Erstellt am 27.05.2007 um 21:36 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
also jetzt rollt's mir langsam die Zehennägel auf, wie die "Möchtegernherren der Schöpfung" mit Dir umspringen!
He ihr Knaben!
Wenn ein BRV Informationen erhält, erwarte ich als BRM von dem Herrn/Dame, dass wir schleunigst und ohne extra Aufforderung informiert werden!
Sonst noch was?
Erstellt am 27.05.2007 um 21:38 Uhr von Lotte
Kölner,
kommt darauf an, was für Veranstaltungen das sind. Aber selbst auf Jübiläumsveranstaltungen fällt ja manches Wort, was für das Gremium von Interesse ist.
Wenn Du so weitermachst kannst Du den nächsten Karneval gemäß § 66 StGB verbringen "grrr"
Mona-Lisa
Danke Schatz ;-))
Erstellt am 27.05.2007 um 21:39 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
kommt auf die Veranstaltung an!
Nach einer Schulung z. B. sollte es selbstverständlich sein, dass in der nächsten Sitzung ein Bericht darüber abgeliefert wird und nicht etwa darüber, ob die Küche im Hotel geniessbar war...... :-))
Erstellt am 27.05.2007 um 21:40 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Klingt robust - ist aber rein rechtlich nicht notwendig!
Moralisch emotional dramatisch würde ich mich Deiner Meinung zwar anschliessen, aber es ist NICHT gesetzeskonform. Gesetzeskonform wäre es aber wiederum einen solchen BRV ohne Angabe von Gründen einfach wieder abzuwählen.
Erstellt am 27.05.2007 um 21:48 Uhr von Mona-Lisa
@Lottchen,
Liebes, ich lass es doch nicht zu, dass dich diese, diese.... ach sucht euch den passenden Ausdruck doch selber aus - im Freiflug zerpflücken! ;-))
@Kölner,
ob moralisch, gesetzteskonform oder nicht, ich fordere grundsätzlich jeden "Schulungsabgänger" auf, über das erlernte Thema zu referieren! Mittlerweile läuft das schon fast von alleine! :-))
Aber ob ein BRV deshalb gleich zur Abwahl gestellt werden soll, bezweifle ich! Da sollte man doch mal erst mit Erziehung beginnen!
Oft lässt man den BRV zuerst alleine wurschteln und wundert sich dann, wenn er nicht so funkioniert, wie sich's manche BRM's vorstellen!
Erstellt am 27.05.2007 um 21:49 Uhr von hans
@Kölner,
klingt interessant und ist mir absolut unverständlich, warum der BRV in seiner Funktion als Vorsitzender nicht verpflichtet ist, über die Tätigkeiten, die er als Vorsitzender wahrnimmt (Führung der Geschäfte) Auskunft zu geben.
Worauf begründet sich das Geheimnissrecht?
Erstellt am 27.05.2007 um 21:50 Uhr von Kölner
@hans
Habe ich das behauptet?
Arrgggh...
Erstellt am 27.05.2007 um 21:50 Uhr von Lotte
Mona-Lisa,
Du sprichst mir aus der Seele
Erstellt am 27.05.2007 um 21:52 Uhr von hans
@Kölner, so hab ich Dich verstanden:
"Moralisch emotional dramatisch würde ich mich Deiner Meinung zwar anschliessen, aber es ist NICHT gesetzeskonform. "
???
Erstellt am 27.05.2007 um 21:55 Uhr von Der alte Heini
So,
jetzt kommt die alles entscheidende Frage:
Sabi,
bisst Du jetzt schlauer,
oder sollen wir noch einmal von vorne anfangen??
Erstellt am 27.05.2007 um 21:58 Uhr von Kölner
Wir schreiben heute das Datum "Pfingstsonntag im Jahre des Herren 2007".
Der alte Heini trifft es wieder auf den Punkt:
Wenn wir nicht zwischen Funktion und Mandat unterscheiden, kommen wir auf keinen grünen Zweig!
Erstellt am 27.05.2007 um 22:11 Uhr von hans
Kölner,
bei 63150 fehlt mir die Inspiration des heiligen Geistes, auch und gerade ob des Datum.
Also wenn das Mandat nicht Auskunftpflichtig ist - die Funktion ja oder nicht oder wie und warum jetzt?
Ich bin immer noch der Meinung, die Funktion ja.
Erstellt am 27.05.2007 um 22:31 Uhr von sphinx
@ Sabi,
so wie ich es verstanden habe, aus dieser bemerkenswerten Diskussion,
gibt es eine rein rechtliche, den Buchstaben des Gesetzes getreue Handlungsmöglichkeit und eine realitätsbezogene, emotional und moralisch
stimmige.
In jedem Fall wird in eurem Gremium wohl die Mehrheit entscheiden, wie zu verfahren ist. ;-)
Ach ja, stelle ruhig wieder eine Frage, aber bitte möglichst konkret einen speziellen Fall. ;-)
LG
Erstellt am 28.05.2007 um 08:42 Uhr von Sabi
Ich bin begeistert, wie ausführlich Ihr Euch mit meinem Fall befasst. So würde ich mir eine BR - Sitzung vorstellen. Wünschen würde ich mir von meinem BRV z.B dass er in eine Sitzung beginnt: In der letzten Woche war ich bei der Gewerkschaft und habe mich ausführlich mit dem Juristen über unser Problem XY unterhalten und folgendes Ergebnis erhalten.....Am Montag war ich Stunden mit einem Kollegen im Gespräch der ein Problem hat, über das er mich zum Schweigen verdonnert hat (erwarte ich keine Hintergrundinformation). Eure Fragen aus der letzten Woche konnte ich deshalb nur teilweise klären. Klären bzw. erledigt habe ich folgendes:......Von der UL habe ich folgendes mit Euch zu beraten...........Aufgrund Eurer ausführlichen Diskussion bin ich jetzt einen Schritt weiter und werde dies in unserer nächsten Sitzung vorbringen.
Danke an alle
Erstellt am 28.05.2007 um 11:48 Uhr von Uschi
Puh,
Sabi, dann entspreche ich als BRV ja Deinen Vorstellungen.
Lotte und Mona-Lisa, ich bin auch Eurer Meinung und hätte Sabi geschrieben, dass egal, ob ich es muss oder vielleicht doch nicht, als BRV meine BR-Kollegen informiere, was ich in der letzten Zeit getan habe. Das ist für mich selbstverständlich, schließlich sind wir ein Gremium und auf den Seminaren haben wir gelernt, was ein BRV darf oder muss.
Wenn mein BRV mir sagen würde, es gibt viel zu tun, dann würde ich sofort nachhaken und fragen, was denn bitte schön. Ich gehe mal davon aus, dass Sabi auf der nächsten Sitzung einfach mal mehr nachfragen wird.