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BR Vorsitzender

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Hajo19
Okt 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, seit Mai 2019 haben wir einen BR gegründet (dreier Gremium). Leider benimmt sich unserer BR Vorsitzender fürchterlich! Sein Verhalten gegenüber unseren Kollegen ist schrecklich. Er ist unhöflich und ignorant. Seine Arbeitsleistung in seinem normalen Job lässt Massiv nach und seinen Aufgaben als Vorsitzender kommt er auch nur schleppend nach, sodass die meisten Aufgaben gezwungenermaßen von uns beiden anderen übernommen werden müssen. Anscheinend steigt ihm das Amt etwas zu Kopf.... Wir haben bereits versucht das Gespräch mit ihm zuführen, bislang leider ohne Erfolg - nun sind wir mit unserem Latein ein wenig am Ende und wissen nicht wie wir uns Verhalten sollen.

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Community-Antworten (9)

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takkus

28.10.2019 um 15:30 Uhr

Na wenn ihr zwei restliche euch einig seid, dann wählt ihn ab. Verlangt, dass er den TOP Abwahl des BR- Vorsitzenden und den TOP Wahl eines BR- Vorsitzenden auf die nächste TO setzt. macht er es nicht, verlangt es nochmal. macht er es dann immer noch nicht, geht zur Gewerkschaft. Diese kann dann ein Amtsenthebungsverfahren beim Arbeitsgericht wegen groben Verstoßes gegen das BetrVG einleiten.

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HambugerHecht

28.10.2019 um 15:33 Uhr

Wenn die Mehrheit des Betriebsrates es möchte, kann ja in der nächsten Sitzung ein neuer BR Vorsitzender gewählt werden. Vorrausgesetzt jemand will den Job machen.

Eine Möglichkeit einen BRV oder auch andere BR zu besserer BR-Arbeit zu verpflichten hat der Betriebsrat nicht.

Du schreibt: "Seine Arbeitsleistung in seinem normalen Job lässt Massiv nach..." Dies wäre aber bei ordentlicher BR-Arbeit für eine Vorsitzender eigendlich normal, das er seine BR Arbeit während der normalen Arbeitszeit erledigen muss.

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Hajo2019

28.10.2019 um 15:42 Uhr

vielen Dank für die Antworten. Ich gebe Dir Recht das die Arbeit ein wenig nachlässt, würde er sich um die BR Arbeit kümmern wäre es okay. Zur Zeit bleibt es an uns hängen, Vorbereitung Betriebsversammlung, Einladungen etc. Scheinbar hat sich in seinem Kopf festgesetzt das er ein Sonderkündigungsschutz hat und Ihm alles egal ist. Werde mit meinem anderen BR Kollegen überlegen müssen was wir tun.

Vielen Dank nochmal

K
kratzbürste

28.10.2019 um 15:42 Uhr

Wenn den Job nicht einer von euch machen will, könnt ihr ihn zu Schulungen schicken. Vielleicht ein letzter Versuch.

T
takkus

28.10.2019 um 15:42 Uhr

"Wenn die Mehrheit des Betriebsrates es möchte, kann ja in der nächsten Sitzung ein neuer BR Vorsitzender gewählt werden."-> na klar, aber der Punkt muss erstmal auf die TO. Selbst wenn es als Erweiterung der TO beantragt wird, müssen alle Anwesenden für die Erweiterung der TO stimmen. Und ob das der BRV mitmacht....?

S
seehas

28.10.2019 um 18:00 Uhr

§ 29, (3) BetrVG: Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt. Wenn zwei von drei BR das beantragen ist es deutlich mehr als ein Viertel. Er hat da keinen Gestaltungsspielraum.

T
takkus

29.10.2019 um 09:33 Uhr

Is klar. hab ich gestern so um 14:30 Uhr geschrieben. Um 14:42 Uhr ging es um die Erweiterung der Tagesordnung in der Sitzung.

M
Moreno

29.10.2019 um 15:37 Uhr

Jetzt aber nicht zwei Sachen durcheinander schmeißen. Die Beantragung von Tagesordnungspunkten kann von einem Viertel der BRM gemacht werden. Bei der Erweiterung der bestehenden Tagesordnung müssen alle BRM einverstanden sein. Hierzu ist der BRV also nicht verpflichtet und kann dies ablehnen.

T
takkus

30.10.2019 um 09:59 Uhr

Und was hab ich geschrieben?

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