Hallo.
Ich habe für unseren Personalrat (nach dem BPersVG) zwei Listen die bei der Wahl angetreten sind. Beide Listen sind in diesen Personalrat gewählt worden. Die erste Liste ist jedoch recht klein und hat nur ordentliche Mitglieder und keine Ersatzmitglieder die ich einladen könnte. (Die Liste ist mit zwei Personen angetreten und die Beiden wurden auch in den Personalrat als ordentliche Mitglieder gewählt.) Die zweite Liste ist sehr viel größer und hat genug potentielle Ersatzmitglieder, um den Personalrat zu seinen Sitzungen mit den vollen Mitgliedern zu füllen. Ist es rechtlich möglich bzw. zulässig, dass ich Mitglieder einer "Fremdliste" einlade, wenn die erste Liste keine weiteren Personen hergibt? Aufgrund häufiger Dienstreisen der Mitglieder der ersten Liste fehlt nämlich davon immer jemand, wenn nicht sogar beide... Die erste Liste mit den zwei Personen wäre mit dieser vorgehensweise zu 100% einverstanden.
Wäre super, wenn ihr mir helfen könnt, da unsere Sitzungen sonst nie mit dem vollen Personalrat, so wie er laut Gesetz sein müsste, statt finden könnten. Wenn möglich bitte mit Rechtgrundlage bzw. Urteil.