Hallo,
ich habe mal auf ein Seminar gehört, das wenn ein BR-Mitglied aus berufliche Gründen verhindert ist um an eine Sitzung teilzunehmen (ja ....Sitzungen sind prior 1.... bitte kein Kommentar deswegen...) KEIN Ersatzmitglied eingeladen werden kanndarf.
Jetzt habe ich BetrVG 81 §29 (2)5 und 6 gelesen woraus dies so nicht hervor geht. Hier lese ich viel mehr dass bei rechtzeitiger Mitteilung and den BRV, dieser immer ein anderes Ersatzmitglied einladen muss.
Was ist jetzt richtig?
MfG,