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Einladung Ersatzmitglieder

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Rapper
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe hier eine spezielle Frage: Ist der AG dazu berechtigt zu erfahren, aus welchen Gründen Ersatzmitglieder eingeladen werden zur BR-Sitzung?

Das Problem bei uns ist zur Zeit, dass 2 BRM krank sind. Von den Ersatzmitgliedern haben im Vorfeld insgesamt 4 erklärt, nicht als Ersatzmitglieder für Sitzungen zur Verfügung zu stehen, 3 davon schriftlich. Ein Ersatzmitglied ist aus dem Unternehmen ausgeschieden, zwei sind anderweitig verhindert, ein Kollege konnte nicht erreicht werden. Der Reihenfolge entsprechend haben wir jetzt Kollegen eingeladen, die ziemlich weit unten in der Liste stehen. Der AG möchte jetzt schriftlich wissen, warum die vorhergehenden Kollegen nicht eingeladen wurden, wer nicht mehr bereit ist, als Ersatzmitglied geladen zu werden und wer anderweitig verhindert ist. Kann er diese Informationen beanspruchen oder brauchen wir als BR darüber keine Auskunft zu geben?

Für jede Antwort bin ich dankbar.

MfG

1.14107

Community-Antworten (7)

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DocPille

22.02.2011 um 16:58 Uhr

wer nicht bereit ist als Ersatzmitglied einzutreten scheidet aus dem BR aus ganz einfach.

was denken sich denn die Kollegen.....

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DocPille

22.02.2011 um 16:59 Uhr

Euer AG ist scheinbar nicht dumm

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rolfo

22.02.2011 um 17:00 Uhr

Dann habt ihr die falschen Kollegen eingeladen und eure Beschlüsse sind alle ungültig. Was ist denn das, sie haben erklärt dass sie Ersatzmitglieder sind, aber nicht an Sitzungen teilnehmen. Es ist ihre Pflicht an Sitzungen teilzunehmen. Ansonsten sollen sioe ihr Mandart niederlegen, dann können die nachrücken die ihr Mandat ernst nehmen. Der Arbeitgeber wird euch alle Beschlüsse in der Luft zerreissen wegen falscher Ladung.

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dersensenmann

22.02.2011 um 17:03 Uhr

Warum die entsprechenden EBRM eingeladen wurden, geht den AG nix an. Die Belegschaft sollte aber informiert werden, dass die 4 Ersatzmitglieder, die sich nicht für Sitzungen zur Verfügung stellen, als Ersatzmitglieder ausgeschieden sind.

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rolfo

22.02.2011 um 17:20 Uhr

@ dersensenmann Das ist wohl nicht ganz richtig, der AG scheint zu denken und weiss, dass die falschen Leute geladen wurden. Der BRV hat hier einen kapitalen Fehler gemacht.

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Rapper

22.02.2011 um 21:53 Uhr

Danke für die Antworten.

rolfo:

Ersatzmitglieder haben kein Mandat, können also auch das Mandat nicht niederlegen. Sie sind Ersatzmitglieder laut Wahlliste. Ich habe aber bisher auch nichts gefunden, was die EBRM verpflichtet, an Sitzungen teilzunehmen, wenn sie geladen wurden. Den Kapitalen sollte man lieber angeln. Es steht auch nirgens geschrieben, dass der BR einen schriftlichen Nachweis führen muss, welche EBRM nicht können oder wollen oder wie auch immer. Einladungen können ja, das sollte bekannt sein, auch mündlich erfolgen oder per Mail, wenn es kurzfristig ist.

dersensensenmann: Das was Du geschrieben hast, ist auch unsere Meinung. Es geht den AG nichts an, warum EBRM, die weiter unter stehen, zur Sitzung eingeladen wurden. Die öffendliche Bekanntmachung der nicht mehr wollende EBRM, ist eine gute Idee.

Rolfo:

Ein EBRM vertritt ein BRM in der Sitzung, wenn es gesetzlich verhindert ist, das ist richtig. Es hat auch die gleichen Rechte in der Sitzung. Aber nach der Sitzung, wenn das ordentliche BRM wieder in der nächsten Sitzung teilnimmt? Deshalb sehe ich hier kein Mandat im Sinne der Wahlordnung. Somit kann ein EBRM, welches noch nie an einer Sitzung teilgenommen hat, auch kein Mandat niederlegen. Auch die Verpflichtung zur Sitzung zu erscheinen, wenn eine Einladung erfolgte, kann ich beim besten Willen nirgens finden. Wenn es 15 EBRM gibt und die ersten 10 sagen, ich kann nicht oder will nicht oder komme nicht, dann kann man halt dann nur beim 11 weitermachen.

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rolfo

23.02.2011 um 09:54 Uhr

@ Rapper wenn das Ersatzmitglied das BRM vertritt hat es automatisch vorübergehend das BR Mandat für die Zeit der Vertretung und wie die Nachrückerfolge ist brauche ich ja wohl nicht zu erklären. Es tritt in die Rechte und Pflichten des zu vertretenden Mitglieds ein, nicht in die Funktion. Daraus erfolgt schon die Verpflichtung. Ein BRM kann nur bei rechtlicher Verhinderung vertreten werden und zwar von dem Nächsten auf der Liste und nicht von irgendeinem aus der Liste. Ist der nächste auch rechtlich verhindert kommt wieder der nächste usw.

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