Erstellt am 23.09.2012 um 20:00 Uhr von MonaLisa
@Bulle,
wenn der Kollege "Langzeitkrank" klar sagt, dass er nicht zur Sitzung kommt, dann ist der Kollege "Ersatzmitglied" einzuladen, egal ob dir/euch seine Nase passt oder nicht. Einzig eine evtl. Minderheitenregelung wäre zu beachten.
"Er stört den betriebsfrieden..... er alles nach aussen tragen wird" Dann wisst ihr das doch noch gar nicht!
Und sei mal ehrlich, die Firma steht still, weil der Kollege an der Sitzung teilnimmt......
Erstellt am 23.09.2012 um 20:11 Uhr von Nubbel
toll ist auch, dass dieses ersatzmitglied schon seit anfang der langzeiterkrankung schon lange nachgerückt ist
Erstellt am 23.09.2012 um 20:16 Uhr von Watschenbaum
den Kollegen im Vertretungsfall nicht zu laden, wäre ein klassischer Ladungsfehler und ihr könntet alle Beschlüsse auf dieser Sitzung "knicken"
wenn jedoch kein Vertretungsfall eintritt, weil der "Langzeitkranke" sein Kommen ankündigt, dann jedoch unentschuldigt doch nicht kommt, kann man nichts machen, dann fehlt halt einer...........
müsste nur die Sitzung noch zu einem Zeitpunkt stattfinden, in dem sich der "Vertreter" nicht zufällig im Betrieb befindet ( dann könnte/müsste man ihn evtl. noch schnell nachladen, was ja problemlos möglich wäre)
tricky, tricky, grenzwertig......
Erstellt am 23.09.2012 um 20:22 Uhr von Nubbel
wenn betriebsräte gesetze beugen, warum weinen sie dann wenn der arbeitgeber das auch macht?
Erstellt am 23.09.2012 um 20:28 Uhr von Watschenbaum
weil das Weinen eines AG so ansteckend ist.......
Erstellt am 24.09.2012 um 20:47 Uhr von Hoppel
@ Watschenbaum
Naja, kritisch wird´s doch erst dann, wenn dem AG ein Beschluss überhaupt nicht gefällt und er dessen Rechtmäßigkeit durch ein ArbG überprüfen lässt. Wenn ein BR dieses Risiko gut einschätzen kann, muss er doch gar nicht erst in grenzwertige Trickkisten greifen. Zumal eine "Heilung" nicht ausgeschlossen ist. ;-)
Soll jetzt aber nicht so verstanden werden, dass ich die Nichtladung eines oder dieses E-BRM für gut heiße.
Erstellt am 24.09.2012 um 21:07 Uhr von Watschenbaum
tja, aus eigener Erfahrung
wir hatten auch mal so einen "Ersatzmaulwurf", der die meiste Zeit in den hinteren Extremitäten des AG steckte und seinen sicheren Ort nur für Sitzungen verließ
und ich weiß, welchen Schaden so jemand anrichten kann
der meldet sich dann auch schon mal beim AG und beschwert sich, er wäre nicht geladen worden, obwohl er hätte müssen
aber natürlich muß ordnungsgemäß geladen werden, selbstverständlich....