Erstellt am 10.12.2008 um 13:03 Uhr von nicoline
Hallo Palme,
Konfliktfeld: Krank werden
Grundsätzlich gilt für die regelmäßige Arbeitszeit: „Krank ist wie gearbeitet.” Da kann also keine einzige Minusstunde entstehen. Ein sauber geführter Schichtplan dokumentiert zweifelsfrei, „wie gearbeitet” worden wäre.
Krank im Zeitkonto
Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. ____Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG.____
(BAG vom 13.2.2002 - 5 AZR 470/00)
Quelle:http://www.schichtplanfibel.de/
Erstellt am 10.12.2008 um 13:09 Uhr von Ranger
@ palme.
Im Entgeltfortzahlungsgesetz §3 (1) heißt es: Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von 6 Wochen........
In §4 (1) : Für den in §3 (1) bezeichneten Zeitraum ist dem AN das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
Zusätzlich für Überstunden gezahltes Arbeitsentgelt zählt aber nicht dazu.
Heißt also: Krank ist wie gearbeitet.
Sollte ich falsch liegen, wird man mich 100% ig korrigieren.
Gruß Ranger
Sehe gerade, Nicoline war wieder schneller ;-))