Dienstplan
Wie lange im vorraus muss ein monatlicher Dienstplan den Arbeitnehmern vorgelegt werden ?
Community-Antworten (4)
02.04.2011 um 22:33 Uhr
Katsee, dazu gibt es leider keine gesetzliche Regelung. Der einzige Anhaltspunkt, den AG und auch Gerichte gerne mal bemühen, ist die 4 Tagesfrist des § 12 Arbeit auf Abruf Abs. 2 TzBfG. Hier habe ich zu dem Thema noch einen Link für Dich. Du musst ihn kopieren und einfügen:
03.04.2011 um 11:40 Uhr
Ich bin Dein Fan :-)
03.04.2011 um 15:29 Uhr
Daanke nicoline, habs kopiert und werde es weiterverwenden :-)
03.04.2011 um 15:47 Uhr
Katsee, bitte, immer gerne ;-)))
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