W.A.F. LogoSeminare

Dienstplan

K
Katsee
Jan 2018 bearbeitet

Wie lange im vorraus muss ein monatlicher Dienstplan den Arbeitnehmern vorgelegt werden ?

1.72304

Community-Antworten (4)

N
nicoline

02.04.2011 um 22:33 Uhr

Katsee, dazu gibt es leider keine gesetzliche Regelung. Der einzige Anhaltspunkt, den AG und auch Gerichte gerne mal bemühen, ist die 4 Tagesfrist des § 12 Arbeit auf Abruf Abs. 2 TzBfG. Hier habe ich zu dem Thema noch einen Link für Dich. Du musst ihn kopieren und einfügen:

http://saar.verdi.de/fachbereiche/gesundheit_soziales/kirchen/der_schichtplan_muss_fruehzeitig_angeordnet_werden

B
Betsy

03.04.2011 um 11:40 Uhr

Ich bin Dein Fan :-)

K
Katsee

03.04.2011 um 15:29 Uhr

Daanke nicoline, habs kopiert und werde es weiterverwenden :-)

N
nicoline

03.04.2011 um 15:47 Uhr

Katsee, bitte, immer gerne ;-)))

Ihre Antwort