Erstellt am 07.12.2008 um 19:33 Uhr von frager1
Habt ihr eine BV zum Thema SAP und Nutzung/ Auswertung? Selbst wenn der AG hier die MB verletzt haben sollte, würde dieses das Recht des AG auf eine fristlose Kündigung nicht verhindern. Er müsste diese nur zeitnah aussprechen und dürfte dieses Handeln der AN nicht abmahnen. Denn eine Abmahnung wegen dieses Verhalten würde ein Kündigung aus gleichem Grund verwehren.
Erstellt am 07.12.2008 um 20:04 Uhr von Mona-Lisa
@Amazonas,
ich kann ja verstehen, dass man verzweifelt einen Ausweg sucht. Aber dieses Verhalten der Kollegen nennt sich Urkundenfälschung und wenn der AG mit einer Kündigung reagiert, kann man ihm das nicht mal verübeln!
Und wenn ein AG kontrolliert, wie und wann seine "Untergebenen" an und abstempeln, wird ihm das keiner - auch keine BV - verbieten können!