Erstellt am 04.09.2008 um 09:18 Uhr von uhu
@Engpp
dieser Tatbestand ist mitbestimmungspflichtig gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG; lest euch mal Kommentierungen dazu durch; gerade hier sollte man keine Schnellschüsse tun, denn die Auswirkungen auf MA können sehr vielseitig sein und auch erst viel später auftreten; bei Einführung einer neuen Betriebssoftware (z.B. SAP) solltet ihr euch auch von einem Sachverständigen beraten lassen, der technisch versiert ist und AN-interessenorientiert berät; googelt mal bei IMU-Institut;
Erstellt am 04.09.2008 um 09:23 Uhr von Engpp
@uhu Vielen Dank für Deine schnelle Hilfe!
Erstellt am 04.09.2008 um 15:01 Uhr von Engpp
Wir konnten nun immerhin einen ersten Gesprächstermin zu dem Thema vereinbaren.
Ich konnte nur bisher keine geeigneten Informationen über die von @uhu angesprochenen Kommentierungen finden und auch keine Fälle von negativen Auswirkungen auf MA im Netz finden.
Situation:
Unser Chef möchte die MA-Stammdaten durch unseren EDV-Admin ( Kein Datenschutzbeauftragter), günstig und schnell in die neue Betriebssoftware integrieren! Vielleicht hat noch jemandf einen Link oder auch Erfahrungstip für uns.
Das Amt ist manchmal echt nicht einfach!