Erstellt am 24.07.2008 um 10:55 Uhr von Immie
Der Stein,
was gibt eure BV denn her?
Erstellt am 24.07.2008 um 11:08 Uhr von DerStein
Da gibts keine Betriebsvereinbarung (noch nicht).
Erstellt am 24.07.2008 um 11:22 Uhr von Immie
Um welche SAP Module handelt es sich denn?
Erstellt am 24.07.2008 um 11:42 Uhr von Konrad
Gibt es SAP schon oder wurde es eingeführt ?
BR hat nach § 80 BetrVG zunächst mal Inforechte, welche Module angeschafft und welche Funktionen diese haben. Besonders das HR (Personal) ist für den BR vpn belang. Aber auch sonst bietet SAP genug Möglichkeiten zur möglichen Mitarbeiterkontrolle. um diesen möglichen Missbrauch auszuschließen sollte eine
BV abgeschlossen werden.
Erstellt am 24.07.2008 um 11:47 Uhr von DerStein
Das Modul HR ist in der Tat, das welches ich als am wichtigsten sehe.
Daneben gibt es sichlich auch in der Produktion noch Leistungsdaten die für den BR wichtig sein könnten.
Erstellt am 24.07.2008 um 12:17 Uhr von Immie
Und sobald eine technische Arbeitnehmerüberwachung auch nur im Ansatz möglich ist nehmen wir doch einfach §87 Abs 1 Nr 6.
Ergo hätte es ohne Mitbestimmung und/oder BV gar nicht angeschafft werden dürfen.
Erstellt am 24.07.2008 um 13:16 Uhr von mainpower
@Immi,
anschaffen darf der AG alles, nur in Betrieb nehmen nicht!
Erstellt am 24.07.2008 um 20:15 Uhr von Immie
@mainpower
Sicher,da hast du Recht.
Erstellt am 24.07.2008 um 21:37 Uhr von rainer w
@DerStein
Die PZE ist doch bestimmt auch davon betroffen!? Lasst euch das Pflichtenheft aushändigen und legt genaufest wer Leserechte und wer Bearbeitungsrechte hat und holt euch am besten einen Sachverständigen zusammen mit einem eurer EDV Abteilung an einem Tisch. SAP ist nur für den BR eine Nummer zu groß, das mußten wir selbst einsehen und gehen jett so vor