SAP und Betriebsrat
In welchem Umfang ist es für den BR möglich einsicht ind SAP-Module und darin enthaltene Daten zu bekommen
Community-Antworten (9)
24.07.2008 um 12:55 Uhr
Der Stein, was gibt eure BV denn her?
24.07.2008 um 13:08 Uhr
Da gibts keine Betriebsvereinbarung (noch nicht).
24.07.2008 um 13:22 Uhr
Um welche SAP Module handelt es sich denn?
24.07.2008 um 13:42 Uhr
Gibt es SAP schon oder wurde es eingeführt ?
BR hat nach § 80 BetrVG zunächst mal Inforechte, welche Module angeschafft und welche Funktionen diese haben. Besonders das HR (Personal) ist für den BR vpn belang. Aber auch sonst bietet SAP genug Möglichkeiten zur möglichen Mitarbeiterkontrolle. um diesen möglichen Missbrauch auszuschließen sollte eine BV abgeschlossen werden.
24.07.2008 um 13:47 Uhr
Das Modul HR ist in der Tat, das welches ich als am wichtigsten sehe. Daneben gibt es sichlich auch in der Produktion noch Leistungsdaten die für den BR wichtig sein könnten.
24.07.2008 um 14:17 Uhr
Und sobald eine technische Arbeitnehmerüberwachung auch nur im Ansatz möglich ist nehmen wir doch einfach §87 Abs 1 Nr 6. Ergo hätte es ohne Mitbestimmung und/oder BV gar nicht angeschafft werden dürfen.
24.07.2008 um 15:16 Uhr
@Immi, anschaffen darf der AG alles, nur in Betrieb nehmen nicht!
24.07.2008 um 22:15 Uhr
@mainpower Sicher,da hast du Recht.
24.07.2008 um 23:37 Uhr
@DerStein Die PZE ist doch bestimmt auch davon betroffen!? Lasst euch das Pflichtenheft aushändigen und legt genaufest wer Leserechte und wer Bearbeitungsrechte hat und holt euch am besten einen Sachverständigen zusammen mit einem eurer EDV Abteilung an einem Tisch. SAP ist nur für den BR eine Nummer zu groß, das mußten wir selbst einsehen und gehen jett so vor
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