Erstellt am 06.12.2008 um 19:55 Uhr von Maclogic
Zulässig ist es doch, dass euer BRV jetzt Personalbearbeiter ist.
Ob die Aufrüstung der Drucker während der Fahrt aber einen Arbeitssicherheitsaspekt standhält ist zweifelhaft. Würde ich persönlich prüfen lassen.
Und dann gibt es immer noch die Möglichkeit des Betriebsrates den BRV abwählen und einen neuen zu wählen
Erstellt am 06.12.2008 um 20:04 Uhr von galaxy
@truppmann
deine Frage zum Drucker aufrüsten kann ich nicht beantworten, Ø Erfahrung mit dem Thema.
Wenn der BRV nicht zum "leitenden Angestellten" im Sinne des § 5, Absatz 3 und 4 BetrVG "mutiert" ist, dann spricht rein rechtlich nichts gegen eine Gleichzeitige Funktion als BRV & Personal(sach)bearbeiter. Moralisch muss das jeder für sich selbst bewerten. Außerdem, ihr als BR-Gremium habt ihn gewählt und könnt ihn auch wieder abwählen, ich denke du weisst wie das funktioniert, lese deinen "nick" nicht zum 1.mal hier im Forum..
Erstellt am 06.12.2008 um 20:25 Uhr von carrie
@Truppmann
Ich verstehe nicht ganz, wie der BRV einfach alleine bestimmen kann, dass etwas "gestrichen" wird.
Erstellt am 07.12.2008 um 12:37 Uhr von frager1
während der Fahrt, hat der Busfahrer die Hände an Lenkrad bzw. nutz sie zu steuern des Busses. Diese Tätigkeit nebenbei ist somit nicht möglich. Schaltet doch einfach einmal die zuständige BG und das Amt für Arbeitssicherheit/ Arbeitsschutz (Gewerbeaufsichtsamt) und auch die BAG ein und teilt dieses auch im Vorfeld dem BRV mit.
Weiter dürfte dieser Vorgang wohl auch eine MB gem § 81 und § 87 aus.
PS: Durchaus dem BRV auch zu verstehen geben, dass man mit einen BRV mit solchen Ansinnen Probleme hat und ggf. über eine Neuwahl nachdenk!