Hallo liebe Mitkämpfer,

ich hab mal eine Frage an euch.
Ich arbeite in einem Betriebsteil, welcher zum 01.07. ausgegliedert wurde.
Demzufolge endet die Befugniss des Stamm-BR zum 31.12., zeitgleich endet mit Auslaufen meines Übergangsmandates meine Zugehörigkeit zu diesem.

Die BR-Vorsitzende hat mir jetzt mitgeteilt, dass zum Datum des Ausscheidens aus dem BR sämtliche Unterlagen, welche die BR-Arbeit betreffen (Einladungen, Niederschriften, sogar hanschriftliche Notizen u.ä.) bei ihr abzugeben habe.
Sie beruft sich auf eine BV, die dies angeblich regelt.

Könnt ihr mir sagen, ob das im bundesdeutschen Recht irgendwo anders geregelt ist.
Noch haben wir schließlich ne Rechtshierarchie und da steht die BV ja bekanntlich ganz unten.
Ich vermute nämlich eher, dass das eine späte Rache ist, ich hab ihr nämlich in den Jahren meiner Zugehörigkeit das (bequeme) "JA-Sager-Leben" nicht einfach gemacht.

Wäre für Ideen und Hinweise echt dankbar