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Abgabe BR-Notizen?

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revolutza
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Mitkämpfer,

ich hab mal eine Frage an euch. Ich arbeite in einem Betriebsteil, welcher zum 01.07. ausgegliedert wurde. Demzufolge endet die Befugniss des Stamm-BR zum 31.12., zeitgleich endet mit Auslaufen meines Übergangsmandates meine Zugehörigkeit zu diesem.

Die BR-Vorsitzende hat mir jetzt mitgeteilt, dass zum Datum des Ausscheidens aus dem BR sämtliche Unterlagen, welche die BR-Arbeit betreffen (Einladungen, Niederschriften, sogar hanschriftliche Notizen u.ä.) bei ihr abzugeben habe. Sie beruft sich auf eine BV, die dies angeblich regelt.

Könnt ihr mir sagen, ob das im bundesdeutschen Recht irgendwo anders geregelt ist. Noch haben wir schließlich ne Rechtshierarchie und da steht die BV ja bekanntlich ganz unten. Ich vermute nämlich eher, dass das eine späte Rache ist, ich hab ihr nämlich in den Jahren meiner Zugehörigkeit das (bequeme) "JA-Sager-Leben" nicht einfach gemacht.

Wäre für Ideen und Hinweise echt dankbar

5.433022

Community-Antworten (22)

K
Kölner

02.12.2008 um 15:18 Uhr

@revolutza Interessant ist doch eher die Frage, was geschehen kann, wenn Du nichts abgibst? 'Ganz unten' steht eine BV übrigens nicht!

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revolutza

02.12.2008 um 15:30 Uhr

Na gut, ziemlich weit unten. Nach allem, was mir bekannt ist, steht doch nur der Arbeitsvertrag noch weiter unten.

Nach ihrer Aussage ist das in der BV zur Arbeitsordnung geregelt. Zu Konsequenzen einer Nichtabgabe wurde bis dato nichts gesagt, ich wollte nur gleich mit griffigen Gründen kommen, wenn ich ihr Kontra gebe

R
RolfH

02.12.2008 um 15:52 Uhr

@revolutza

Hast Du denn diese BV gelesen? Gibt es die überhaupt?

Ich denke doch, dass das erstmal die erste Aktion ist - oder?

Du schreibst nur "angeblich", "nach Ihrer Aussage" und so. Sie muss Dir die BV doch erstmal vorlegen wenn Du sie nicht kennst, bzw. kannst Du sie vom AG, der für die Veröffentlichung und Durchsetzung von BVen verantwortlich ist, verlangen.

Vielleicht noch ein paar aufklärende Worte hierzu von Dir.

D
DonJohnson

02.12.2008 um 18:20 Uhr

Na bestimmt hat er die gelesen, darum diese Frage hier! Tse tse tse. Nunja, als BRM solltest du selber Zugriff auf alle BV haben. Außerdem ist der AG verpflichtet diese an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auszulegen. Von den Verträgen als solche her, steht die BV wirklich relativ weit unten - Kölner erwähnte es - aber auch nciht ganz unten. Wenn man die Gesetzespyramide sieht und solche Dinge wie "Betriebliche Übung" (könnte ja irgendwie vielleicht auf euch zutreffen, dann steht die BV auch darüber.

Alles das ist aber eigentlich unwichtig. Notizen die du dir während deiner BR Tätigkeit gemacht hast und Einladeungen usw, brauchst du natürlich nciht herausgeben. Sie sind sozusagen Dein Eigentum. Genauso wie bei Fachliteratur und Aufzeichnungen, die du wärend Seminaren erhalten hast - auch die gehören dir und nciht dem AG oder dem Gremium.

R
RolfH

02.12.2008 um 18:41 Uhr

Hallo DJ,

Na ja ob tse tse tse es trifft? Schau Dir mal seine Fragestellung an - er spricht nur von angeblicher BV etc - das deutet doch wohl klar darauf hin, dass er die BV eben noch nicht gesehen hat, ja nicht mal sicher weiß ob es sie gibt.

Lese seinen Beitrag mal genau daraufhin durch. Er bezieht sich nur auf die Aussagen seiner BRV

Gruß RolfH

D
DonJohnson

02.12.2008 um 18:44 Uhr

@RolfH Genau deshalb mein Tse tse tse. Ein Gremium was die BV´s nicht hat, nicht weiß wie es daran kommt - ich wiederhole mich Tse tse tse

R
RolfH

02.12.2008 um 18:47 Uhr

Hei DJ

wenn Du es so meinst, dann setze ich noch drei tse tse tse drauf!! ; - )

D
DonJohnson

02.12.2008 um 18:49 Uhr

Na hast ja sicher meinen ganzen Text gelesen, ich dachte die "Tse tse tse" wären dadurch klar - nunja.

R
RolfH

02.12.2008 um 18:52 Uhr

Yep - am Schluss sind wir uns ja einig ; - ) Bei mir is ja auch schon3 Std. nach Feierabend - morgen dann wieder.

D
DonJohnson

02.12.2008 um 19:01 Uhr

Na kein Problem - ein langer (wiedermal) anstrengender Tag neigt sich dem Ende. Und morgen beginnt der "ganz normale Wahnsinn" wieder von vorne. Lach. Ein neuer Tag, eine neue Herausforderung! Wie konnten wir nur ohne das leben?

Ich weiß es nciht. Ich bin froh zu diesem Job gewählt worden zu sein, ich bin froh, dass ich behaupten kann, dass ich versuche ihn so gut wie möglich zu machen. Ich bin froh, dass ich meinen Kolleginnen und Kollegen versuchen darf zu helfen. Ich bin froh, dass das eine oder andere mal auch mal jemand "Danke" sagt für meine Arbeit.

Alle, die wie auch ich manchmal "Schei..:" rufen, weil dieser Job ein anstrengender ist, jedem, der das dennoch weitermacht und sich nciht unterkriegen läßt - alle denen rufe ich zu: "Wer kämpft kann verlieren, wer nciht kämft hat schon verloren" (Zitat von carrie)

Gutes Gelingen allen am morgigen Tag und für den Rest der Amtszeit!

DAH
Der alte Heini

03.12.2008 um 00:36 Uhr

revolutza Es gibt keinerlei rechtliche Grundlage um Genanntes mit einer BV rechtswirksam zu regeln. Das ist Quatsch.

Literatur die der AG dem BR zur Verfügung stellt und du nutzt, gehört dem AG und ist zurückzugeben. Persönlich Notizen sind dein Eigentum. Über das Verfahren mit den Sitzungsniederschriften könnte man sich streiten, aber um das Problem klug zu regeln, teilst du der BRV schriftlich mit, dass das Geforderte von dir schon vernichtet wurde, damit die Unterlagen nicht in die falschen Hände kommen und es keine Aufbewahrungsverpflichtung gibt die dagegen sprechen.

RW
rainer w

03.12.2008 um 01:08 Uhr

@all Wir haben jetzt gleich Mitternacht und meine zwei Murmeln sind schon recht klein, aber habe ich das richtig gelesen, eine BV unter BRM´s ? Dies wäre wohl ein Novum in der Deutschen Betriebsratsgeschichte. Mit dem AG kann sie ja wohl nicht abgeschlossen worden sein, da diesem das nun absolut nichts angeht. Die einzige Möglichkeit wäre das man dies in einer Geschäftsordnung niedergeschrieben hat. Sorry wenn ich jetzt eure Diskusion ein wenig durcheinander gebracht habe, dann gehe ich auch gleich ins Bett und bin müde. revulutzer lass dich nicht von deiner BRV an der Nase herumführen.

K
Kölner

03.12.2008 um 10:19 Uhr

@rainer w Solche Dinge sind durchaus auch in Überleitungs-BV's geregelt.

Wollen wir mal hoffen, dass sich Deine zwei Murmeln heute wieder strahlend geöffnet haben und nunmehr den Tag genießen. ;-)

RW
rainer w

03.12.2008 um 10:37 Uhr

Boah hey bei Der Antwort sind die Augen gaaanz weit auf. Man lernt halt immer noch dazu. Danke

R
revolutza

03.12.2008 um 13:22 Uhr

@all Erstmal Danke für eure reichlichen Hinweise und Ideen. Kurz nochmal zum erläutern:

  1. Ja, es gibt diese BV, es handelt sich dabei um die BV über die betriebliche Arbeitsordnung. Die BRV beruft sich auf folgenden Paragraphen: (Zitat)

              § 14 Rückgabe von Krankenhauseigentum
    

Beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis hat der Mitarbeiter alle eigenen Gegenstände, wie Arbeitskleidung, Werkzeuge, Schlüssel, Geschäftsunterlagen und eigene dienstliche Aufzeichnungen in ordnungsgemäßem Zustand den hierfür zuständigen Stellen zu übergeben. Der Arbeitgeber kann eine schriftliche Versicherung der Vollständigkeit, der Mitarbeiter eine Empfangsbescheinigung verlangen.

Da ich ja aus meinem "Arbeitsverhältniss" als BR-Mitglied ausscheide, so argumentiert sie, müsse ich alles, was meine Arbeit im BR betrifft, herausgeben. Ich finde besonders den Teil "dienstliche Aufzeichnungen" nicht akzeptabel und will diese nicht abliefern, da dort verzeichnette Sachverhalt mir für die Tätigkeit im ausgegliederten Betriebsteil durchaus nützlich sein könnten.

  1. Was passiert, wenn ich sie nicht rausgebe: (Zitat)

                  § 28 Verstöße gegen die Arbeitsordnung
    

Verstöße gegen Bestimmungen dieser Arbeitsordnung, die Ordnung und das Verhalten im Betrieb, das Verhalten bei der Arbeit, Unfall- und Schadensverhütung und den Gesundheitsschutz regeln, werden disziplinarisch geahndet. Disziplinarmaßnahmen je nach Schwere des Verstoßes:

  • mündliche Verwarnung
  • schriftlichen Verweis
  • Abmahnung
  • Kündigung. Die Disziplinarmaßnahme wird nach Anhörung des betroffenen Mitarbeiters im Einvernehmen mit dem Betriebsrat erteilt.

Soweit dazu, hat einer ne Idee, wie ich da jetzt kontra argumentieren kann, ohne die disziplinarischen Maßnahmen zu riskieren?

RW
rainer w

03.12.2008 um 13:29 Uhr

@revulutza Aber jetzt sage mal ganz klar eine Ausage. Besteht die BV mit dem AG? Wenn Ja brauchst Du meiner Auffassung nach die Sachen nicht raus geben. BR Unterlagen gehen dem AG nichts an.

R
revolutza

03.12.2008 um 13:36 Uhr

@rainer w Ja, diese BV wurde im September 2000 zwischen dem damaligen BR und dem AG geschlossen und trat im oktober 2000 in Kraft. So wie es aussieht haben bisher alle ausscheidenden BR-Mitglider auf Grudlage dessen ihr Unterlagen und Ähnliches abgegeben. Bin wohl der erste, der da (Zitat) "... so einen Aufstand wegen macht"

K
Kölner

03.12.2008 um 13:53 Uhr

@revolutza Also behalten oder abgeben. Ich würde mir das nicht so schwierig machen.

M
meandtheboys

03.12.2008 um 14:16 Uhr

@revolutza

Du hast das Arbeitsverhältnis ja nicht verlassen, sondern das Arbeitsverhältnis ist auf einen anderen Arbeitgeber übergegangen. Ausser die BRV betrachtet sich als dein Arbeitgeber. Ausserdem sind, wenn ich mich nicht täusche die Vereinbareungen 1 Jahr in nachwirkung. Das sollte ja auch noch ein Argument sein.

R
revolutza

03.12.2008 um 14:46 Uhr

@meandtheboys

Manchmal würde sie sich bestimmt wünschen, dass sie mein AG wäre. ;o)

Aber mal im Ernst, sie argumentiert, dass meinMandat als BR-Mitglied einem "Arbeitsverhältniss" gleichkäme und ich aus diesem ja durch Ausscheiden aus dem BR im übertragenen Sinne ausscheiden würde. Ist in meinen Augen eine sehr komische Logik, wundert mich bei ihr aber nicht wirklich...

M
meandtheboys

03.12.2008 um 14:54 Uhr

@revolutza

na eigentlich ist es doch genau andersherum. Dein Mandat leitet sich ja wohl aus dem Arbeitsverhältnis ab und nicht um gekehrt!

R
revolutza

03.12.2008 um 15:12 Uhr

@meandtheboys

Das sehr ich eigentlich genauso, aber wenn man so ran geht, ist mein Arbeitsverhältniss mit dem stammbetrieb ja durch den Betreibsübergang erloschen bzw. an den anderen betrieb übergegangen. Sicherlich gibts die Besitzstandswahrung nach bgb für ein jahr, aber das Übergangsmandat des Stammbetriebs-BR endet halt schon zum 1.1.09, ist auch (leider) rechtens so.

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