Erstellt am 27.11.2008 um 18:59 Uhr von DonJohnson
Kann, oder darf?
Ist ein BRM keine Vertrauensperson? Wer kennt sich in der Regel besser aus in Gesetzen und Verordnungen, ein BRM oder ein Kollege? Wer könnte bei eventuellen Beschwerden des AN besser vermitteln, das BRM oder ein Kollege der da nciht für geschult und keine rechtliche Grundlage hat?
Und letzte Frage, was sagt das Gesetz?
Erstellt am 27.11.2008 um 20:16 Uhr von well03
Hallo Don Johnsen,
es geht um eine sexuelle Tätigkeit die im Betrieb statt gefunden hat und schon mehrere Gespräche mit einem BRM und der Personalabteilung statt fanden.
Leider ist der Kollege nun gesundheitlich etwas angegriffen und das Thema ist im peinlich, sodaß er das nächste Gespräch lieber mit einem Bekannten aus seiner nähreren Umgebung der ebenfalls in der Firma arbeitet führen in seinem Beisein. Die Angelegenheit wird demnächst bei der Stattsanwaltschaft angezeigt.
Erstellt am 27.11.2008 um 23:02 Uhr von nicoline
@well03
*es geht um eine sexuelle Tätigkeit*
Tätigkeit oder Tätlichkeit?
*Leider ist der Kollege nun gesundheitlich etwas angegriffen*
Ist er das Opfer oder der Täter?
*lieber mit einem Bekannten aus seiner näheren Umgebung der ebenfalls in der Firma arbeitet *
muß der AG nicht gestatten!
*Die Angelegenheit wird demnächst bei der Staatsanwaltschaft angezeigt*
Wenn er der Täter ist würde ich ihm eher zu anwaltlicher Begleitung raten!
Erstellt am 28.11.2008 um 09:16 Uhr von well03
Hallo nicoline
es geht um eine Tätlichkeit,
Er ist das Opfer,
Seinerseits wurde auch schon ein Rechtsanwalt eingeschaltet und es wird eine Nebenklage laufen.
Rechtlich gesehen hat der AG nun kein recht mehr laut Anwalt immer wieder weitere Gespräche zu führen, da der Tatbestand angezeigt wurde und ich hoffe im Sinne der Firma keine Verfahrensfehler gemacht werden. Durch die Nebenklage wird der Betroffene über seinen Rechtsbeistand über den Stand informiert und kann einschreiten.