W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Personalabteilung generell im CC

Z
ZABRM
Jun 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Vorstand wünscht, dass wir generell die Personalabteilung im CC zum Thema der Änderung der Betriebsvereinbarung berücksichtigt wird.

Wir möchten das nicht mit der Begründung, dass die dritte Partei nicht von uns ausgehend per se miteinbezogen sein soll. Der Vorstand ggf. diese selber miteinbeziehen kann.

Unsere Frage, ist die Begründung ausreichend, oder hat die Personalabteilung hier eine Sonderstellung, so dass diese auf Wunsch des Vorstand von uns generell ins CC genommen werden muss? pacyna 06239920411 waf Etwas naive Frage, ich freue mich aber dennoch auf eure Antwort :).

Liebe Grüße

005

Community-Antworten (5)

D
DummerHund

21.06.2023 um 11:22 Uhr

Geht es hier um bereits unterzeichneten BVen oder um eine die in Verhandlung ist?

C
celestro

21.06.2023 um 11:27 Uhr

"zum Thema der Änderung der Betriebsvereinbarung"

finde ich eigentlich recht eindeutig.

M
Moreno

21.06.2023 um 11:30 Uhr

Na der Vorstand kann sich ja viel wünschen. Aber mangels Direktionsrecht gegenüber dem BR entscheidet ihr selber wen ihr in den Mailverteiler aufnimmt. Ich würde unseren Vorstand nicht bei beim Mailverkehr mit der Perso einbeziehen.

D
DummerHund

21.06.2023 um 12:07 Uhr

@celestro ""zum Thema der Änderung der Betriebsvereinbarung"

finde ich eigentlich recht eindeutig."

Selbst eine Änderung kann noch in Verhandlung sein.

Ansonsten... .... Der AG die Betriebsvereinbarung nach Abs. 2 § 77 BetrVG bekannt machen, und zwar „an geeigneter Stelle im Betrieb“. Das kann ein Aushang am Schwarzen Brett sein oder eine Nachricht im Intranet oder ein Hinweis per E-Mail.

C
celestro

21.06.2023 um 16:28 Uhr

"Selbst eine Änderung kann noch in Verhandlung sein."

Ich würde sogar soweit gehen und sagen: "die Sache ist definitiv noch in Verhandlung". So what?

Ihre Antwort