Fristlose Kündigung eines Betriebsratmitgliedes
Hallo, ich bin seit dem 01.06.06 in den Betriebsrat gewählt worden! Gestern wurde mir eine Widerrufliche Freistellung übergeben, in der steht, das man mir aus wichtigem Grund fristlos Kündigen wird, weil ich Privat im Internet gewesen war! Ich bin IT-Mitarbeiter und nutze das Internet natürlich für meine Tätigteit! Mein Abteilungsleiter hat sich eine LOG-Datei besorgt, ohne dieses vorher mit einem Betriebsratmitglied abgestimmt zu haben! Welche möglichkeiten habe ich jetzt? Beim Anwalt war ich Heute schon!
Community-Antworten (7)
08.06.2006 um 15:51 Uhr
Was anderes bleibt dir auch nicht zu tun, als zum Anwalt zu gehen.
Freistellung heißt, man hat dich nach Hause geschickt, bei vollem Lohn?
Wenn der BR nicht Nach §103!!! BetrVG der Kündigung zugestimmt hat, kann dich der AG gar nicht kündigen. Wobei die private Nutzung des Internets nicht unbedingt ein Grund zur ausserordentlichen Kündigung ist, es sei denn, du hast pornographische oder volksverhetzende Seiten massiv aufgesucht. Dazu gibt es ein Urteil vom BAG, dass dann eine Kündigung aus wichtigem Grund gerechtfertigt ist.
08.06.2006 um 15:58 Uhr
Ja, man hat mich nach Hause geschickt, bei vollen Lohn! Zudem habe ich auf keinen pornographischen oder volksverhetzenden Seiten gesurft! Der Betriebsrat wird der Kündigung nach §103!!! BetrVG nicht zustimmen! Kann denn ein Abteilungsleiter einfach so, Userbezogene Daten verwenden?
08.06.2006 um 16:08 Uhr
Ich bin auch neu im BR. Habe einen Internet-Zugang. Mich würde auch interessieren ob irgendeiner, auch Admin, User-Daten einsehen darf. Und in wie weit wäre es eine Privat-Nutzung? Wenn ich meine private E-Mail abrufe? Wenn ich hier im Forum Informationen einhole? Und darf ich KollegInnen erlauben bei mir ins Internet zu gehen?
08.06.2006 um 16:17 Uhr
Das BR-Dasein lässt eigentlich nur zu, sich genau an die Gesetze und BV's u.ä. zu halten. Wenn nicht diese, wer denn dann?
08.06.2006 um 17:01 Uhr
Wenngleich sich diese Entscheidung auch auf einen Porno-Surfer bezieht, so ist sie doch in Teilen für die Beurteilung dieses Falles verwendbar. Ich wage mal zu vermuten, dass der Arbeitgeber mit seinen Kündigungsabsichten im Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Arbeitsgericht durchaus scheitern könnte....
08.06.2006 um 23:12 Uhr
Da kann man ohne nähere Angaben nichts konkretes zu sagen. Guckst Du einmal hier, vieleicht hilft es dir weiter:
http://www.kuendigung.de/uploads/tx_dpBeitrag/Juracity_Merkblatt_Internet.pdf
09.06.2006 um 00:59 Uhr
Hallo Scatman13
Wie schreibt Heini immer guckst Du hier.
Der richtige Ablauf wäre. Ermahnen - Abmahnen- Kündigen. Es gibt doch da ein Gerichtsurteil in dem es heisst dem BR stünde ein Internetzugang zu. es gibt Unternehemen die den Mitarbeitern eine gewisse Zeit am Tag zur privaten Internetnutzung gewähren.
Verwandte Themen
Zum wiederholten Male fristlose Kündigung erhalten - kann ein Arbeitgeber immer und immer wieder fristlose Kündigungen aussprechen?
ÄlterHabe da mal eine Frage zu fristlosen Kündigung. Ich hatte Anfang des Jahres eine fristlose Kündigung erhalten wegen Vertrauensbruch, BR hat nicht widersprochen,aber ich habe Kündigungsschutzklage eing
Zwei BR-Sitzungen für vorliegende fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung sinnvoll?
ÄlterUnser AG hat dem BR am Freitag eine fristlose Kündigung hilfsweise ordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist eines MA der Verwaltung vorgelegt. Der BR-V war beim Gespräch des AG mit dem MA anwes
Fristlose Kündigung wegen Diebstahl
ÄlterBR-Mitglied hat eindeutig einen Diebstahldeligt begangen diese belegen die Fotos der polizeilichen Akte. Die Belgeschaft und der restliche BR sind sich über eine fristlose Kündigung einig. Niemand mö
Fristlose Kündigung, evt. Umwandlung in fristgerechte Kündigung
ÄlterDer Dienstgeber spricht eine fristlose Kündigung mit dem Hinweis auf eine evtl. Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung aus. Der Mitarbeiter erhält die Kündigung im Urlaub. Auf telefonische Anfrage
Fristlose Kündigung + Verfahrensfehler
ÄlterHallo darf ein Betriebsrat, wenn es um eine fristlose Kündigung geht, erneut einen Beschluss über die Kündigung fassen, wenn bereits ein Beschluss gefasst wurde? - Betriebsrat stimmte bereits 1 Tag n