Erstellt am 08.06.2006 um 13:51 Uhr von Frank B.
Was anderes bleibt dir auch nicht zu tun, als zum Anwalt zu gehen.
Freistellung heißt, man hat dich nach Hause geschickt, bei vollem Lohn?
Wenn der BR nicht Nach §103!!! BetrVG der Kündigung zugestimmt hat, kann dich der AG gar nicht kündigen. Wobei die private Nutzung des Internets nicht unbedingt ein Grund zur ausserordentlichen Kündigung ist, es sei denn, du hast pornographische oder volksverhetzende Seiten massiv aufgesucht.
Dazu gibt es ein Urteil vom BAG, dass dann eine Kündigung aus wichtigem Grund gerechtfertigt ist.
Erstellt am 08.06.2006 um 13:58 Uhr von Scatman13
Ja, man hat mich nach Hause geschickt, bei vollen Lohn!
Zudem habe ich auf keinen pornographischen oder volksverhetzenden Seiten gesurft!
Der Betriebsrat wird der Kündigung nach §103!!! BetrVG nicht zustimmen!
Kann denn ein Abteilungsleiter einfach so, Userbezogene Daten verwenden?
Erstellt am 08.06.2006 um 14:08 Uhr von ole
Ich bin auch neu im BR. Habe einen Internet-Zugang. Mich würde auch interessieren ob irgendeiner, auch Admin, User-Daten einsehen darf. Und in wie weit wäre es eine Privat-Nutzung? Wenn ich meine private E-Mail abrufe? Wenn ich hier im Forum Informationen einhole? Und darf ich KollegInnen erlauben bei mir ins Internet zu gehen?
Erstellt am 08.06.2006 um 14:17 Uhr von Kölner
Das BR-Dasein lässt eigentlich nur zu, sich genau an die Gesetze und BV's u.ä. zu halten. Wenn nicht diese, wer denn dann?
Erstellt am 08.06.2006 um 15:01 Uhr von Z.Ickig
Wenngleich sich diese Entscheidung auch auf einen Porno-Surfer bezieht, so ist sie doch in Teilen für die Beurteilung dieses Falles verwendbar. Ich wage mal zu vermuten, dass der Arbeitgeber mit seinen Kündigungsabsichten im Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Arbeitsgericht durchaus scheitern könnte....
http://212.18.201.36/cgi-bin/entwicklung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=d616bece60d71024c5285d3c2059cf70&nr=10497&linked=pm
Erstellt am 08.06.2006 um 21:12 Uhr von Heini
Da kann man ohne nähere Angaben nichts konkretes zu sagen.
Guckst Du einmal hier, vieleicht hilft es dir weiter:
http://www.kuendigung.de/uploads/tx_dpBeitrag/Juracity_Merkblatt_Internet.pdf
Erstellt am 08.06.2006 um 22:59 Uhr von Akira
Hallo Scatman13
Wie schreibt Heini immer guckst Du hier.
www.ra-kotz.de/surfen.htm
Der richtige Ablauf wäre. Ermahnen - Abmahnen- Kündigen.
Es gibt doch da ein Gerichtsurteil in dem es heisst dem BR stünde ein Internetzugang zu.
es gibt Unternehemen die den Mitarbeitern eine gewisse Zeit am Tag zur privaten Internetnutzung gewähren.