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Fristlose Kündigung eines Betriebsratmitgliedes

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Scatman13
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin seit dem 01.06.06 in den Betriebsrat gewählt worden! Gestern wurde mir eine Widerrufliche Freistellung übergeben, in der steht, das man mir aus wichtigem Grund fristlos Kündigen wird, weil ich Privat im Internet gewesen war! Ich bin IT-Mitarbeiter und nutze das Internet natürlich für meine Tätigteit! Mein Abteilungsleiter hat sich eine LOG-Datei besorgt, ohne dieses vorher mit einem Betriebsratmitglied abgestimmt zu haben! Welche möglichkeiten habe ich jetzt? Beim Anwalt war ich Heute schon!

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Community-Antworten (7)

FB
Frank B.

08.06.2006 um 15:51 Uhr

Was anderes bleibt dir auch nicht zu tun, als zum Anwalt zu gehen.

Freistellung heißt, man hat dich nach Hause geschickt, bei vollem Lohn?

Wenn der BR nicht Nach §103!!! BetrVG der Kündigung zugestimmt hat, kann dich der AG gar nicht kündigen. Wobei die private Nutzung des Internets nicht unbedingt ein Grund zur ausserordentlichen Kündigung ist, es sei denn, du hast pornographische oder volksverhetzende Seiten massiv aufgesucht. Dazu gibt es ein Urteil vom BAG, dass dann eine Kündigung aus wichtigem Grund gerechtfertigt ist.

S
Scatman13

08.06.2006 um 15:58 Uhr

Ja, man hat mich nach Hause geschickt, bei vollen Lohn! Zudem habe ich auf keinen pornographischen oder volksverhetzenden Seiten gesurft! Der Betriebsrat wird der Kündigung nach §103!!! BetrVG nicht zustimmen! Kann denn ein Abteilungsleiter einfach so, Userbezogene Daten verwenden?

O
OLE

08.06.2006 um 16:08 Uhr

Ich bin auch neu im BR. Habe einen Internet-Zugang. Mich würde auch interessieren ob irgendeiner, auch Admin, User-Daten einsehen darf. Und in wie weit wäre es eine Privat-Nutzung? Wenn ich meine private E-Mail abrufe? Wenn ich hier im Forum Informationen einhole? Und darf ich KollegInnen erlauben bei mir ins Internet zu gehen?

K
Kölner

08.06.2006 um 16:17 Uhr

Das BR-Dasein lässt eigentlich nur zu, sich genau an die Gesetze und BV's u.ä. zu halten. Wenn nicht diese, wer denn dann?

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Z.Ickig

08.06.2006 um 17:01 Uhr

Wenngleich sich diese Entscheidung auch auf einen Porno-Surfer bezieht, so ist sie doch in Teilen für die Beurteilung dieses Falles verwendbar. Ich wage mal zu vermuten, dass der Arbeitgeber mit seinen Kündigungsabsichten im Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Arbeitsgericht durchaus scheitern könnte....

http://212.18.201.36/cgi-bin/entwicklung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=d616bece60d71024c5285d3c2059cf70&nr=10497&linked=pm

H
Heini

08.06.2006 um 23:12 Uhr

Da kann man ohne nähere Angaben nichts konkretes zu sagen. Guckst Du einmal hier, vieleicht hilft es dir weiter:

http://www.kuendigung.de/uploads/tx_dpBeitrag/Juracity_Merkblatt_Internet.pdf

A
Akira

09.06.2006 um 00:59 Uhr

Hallo Scatman13

Wie schreibt Heini immer guckst Du hier.

www.ra-kotz.de/surfen.htm

Der richtige Ablauf wäre. Ermahnen - Abmahnen- Kündigen. Es gibt doch da ein Gerichtsurteil in dem es heisst dem BR stünde ein Internetzugang zu. es gibt Unternehemen die den Mitarbeitern eine gewisse Zeit am Tag zur privaten Internetnutzung gewähren.

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