Erstellt am 12.03.2014 um 20:27 Uhr von Kölner
Dann ist es ja keine Vertrauensarbeitszeit mehr!
Ist aber auch egal: Arbeitsbeginn, -ende, Pausenzeit und Mehrarbeit muss ja immer bei der verAZ festgehalten werden.
Erstellt am 12.03.2014 um 22:53 Uhr von paula
hat er wirklich eine Kernarbeitszeit festgelegt? Oder eine Zeit für die sich das Team bzgl. der Erreichbarkeit organisieren soll. Das kenne ich zB von unserem Haus bei unserer Flexi...
das wäre ggf anders zu beurteilen... je nach BV
Erstellt am 13.03.2014 um 08:27 Uhr von Bulle
Er verlangt, dass alle seine Mitarbeiter um 9.00 Uhr am Arbeitsplatz sein müssen. "Vorherige" abgesprochene Ausnahmen sind möglich. Weiterhin legte er fest, dass alle bis 15.00 bleiben müssen, außer freitags bis 13.00. Ausnahmen in Absprache.
Erstellt am 13.03.2014 um 09:38 Uhr von ganther
Erstellt am 13.03.2014 um 09:38 Uhr von gironimo
Auch die Arbeitszeitregeln bestimmter AN-Gruppen (hier Abteilung) fallen unter die kollektiven Mitbestimmungsrechte des BR (hier § 87 BetrVG). Der Abteilungsleiter kann also nicht eigene Regeln für seinen Bereich einführen.
Ihr könnt also vom AG verlangen, dass der AG Einfluß auf den Vorgesetzten nimmt, dass er derartige Regeln nicht erstellt.
Der BR sollte sich allerdings auch Gedanken machen, wie er die Kollegen/innen in diesem Bereich unterstützen kann, dass es keine "ungeschriebenen Gesetze" gibt.....
Da die Vertrauensarbeitszeit eines meiner "Lieblings"-Themen ist, sei noch angemerkt, dass diese (wenn überhaupt) nur dann funktionieren kann, wenn die dazu gehörende BV möglichst präzise verfasst ist (alle anderen fraglichen Aspekte seien mal dahingestellt.).
Erstellt am 15.03.2014 um 10:21 Uhr von Bulle
Angeblich hat unser Chef diese Kernarbeitszeit mit HR u. unserem BR so abgesprochen. Darf der BR überhaupt so einer Ausnahme zustimmen?