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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Individuelle Festlegung von Kernarbeitszeit

B
Bulle
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. Wir haben bei uns in der Firma Vertrauensarbeitszeit. Es gibt keine Betriebsvereinbarung, in der eine Kernarbeitszeit festgeschrieben steht. Es steht nur geschrieben, dass das jeweilige Team immer erreichbar sein muss. Also jedes Team organisiert sich selbst und gewährleistet eine Erreichbarkeit. Darf den nächste Vorgesetzte (Team Manager) trotzdem eine Kernarbeitszeit festlegen von 9.00 bis 15.00 Uhr?

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

12.03.2014 um 21:27 Uhr

Dann ist es ja keine Vertrauensarbeitszeit mehr! Ist aber auch egal: Arbeitsbeginn, -ende, Pausenzeit und Mehrarbeit muss ja immer bei der verAZ festgehalten werden.

P
paula

12.03.2014 um 23:53 Uhr

hat er wirklich eine Kernarbeitszeit festgelegt? Oder eine Zeit für die sich das Team bzgl. der Erreichbarkeit organisieren soll. Das kenne ich zB von unserem Haus bei unserer Flexi...

das wäre ggf anders zu beurteilen... je nach BV

B
Bulle

13.03.2014 um 09:27 Uhr

Er verlangt, dass alle seine Mitarbeiter um 9.00 Uhr am Arbeitsplatz sein müssen. "Vorherige" abgesprochene Ausnahmen sind möglich. Weiterhin legte er fest, dass alle bis 15.00 bleiben müssen, außer freitags bis 13.00. Ausnahmen in Absprache.

G
ganther

13.03.2014 um 10:38 Uhr

Dann siehe kölner

G
gironimo

13.03.2014 um 10:38 Uhr

Auch die Arbeitszeitregeln bestimmter AN-Gruppen (hier Abteilung) fallen unter die kollektiven Mitbestimmungsrechte des BR (hier § 87 BetrVG). Der Abteilungsleiter kann also nicht eigene Regeln für seinen Bereich einführen.

Ihr könnt also vom AG verlangen, dass der AG Einfluß auf den Vorgesetzten nimmt, dass er derartige Regeln nicht erstellt.

Der BR sollte sich allerdings auch Gedanken machen, wie er die Kollegen/innen in diesem Bereich unterstützen kann, dass es keine "ungeschriebenen Gesetze" gibt.....

Da die Vertrauensarbeitszeit eines meiner "Lieblings"-Themen ist, sei noch angemerkt, dass diese (wenn überhaupt) nur dann funktionieren kann, wenn die dazu gehörende BV möglichst präzise verfasst ist (alle anderen fraglichen Aspekte seien mal dahingestellt.).

B
Bulle

15.03.2014 um 11:21 Uhr

Angeblich hat unser Chef diese Kernarbeitszeit mit HR u. unserem BR so abgesprochen. Darf der BR überhaupt so einer Ausnahme zustimmen?

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