Festlegung von Arbeitsbedarfsstunden
Guten morgen, der Arbeitgeber möchte für jede Abteilung die benötigten Arbeitsstunden pro Tag festlegen. Z. B.: Abteilung A - 12 St Abteilung B - 9 Stunden Abteilung C - 16 Stunden usw. Können wir diese Planung anfordern und verhandeln? MfG Bärbelchen
Community-Antworten (4)
27.05.2015 um 16:05 Uhr
Personalbedarfsplanung gehört zum § 92 BetrVG
27.05.2015 um 17:22 Uhr
Also werden wir informiert und gut ist es. Hatte gehofft wir könnten mehr erreichen
27.05.2015 um 17:33 Uhr
schau mal in den § 87 BetrVG
27.05.2015 um 20:32 Uhr
Ihr könnt dann auch Vorschläge im Sinne des § 92a BetrVG machen.
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