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Festlegung von Arbeitsbedarfsstunden

B
Bärbelchen
Jan 2018 bearbeitet

Guten morgen, der Arbeitgeber möchte für jede Abteilung die benötigten Arbeitsstunden pro Tag festlegen. Z. B.: Abteilung A - 12 St Abteilung B - 9 Stunden Abteilung C - 16 Stunden usw. Können wir diese Planung anfordern und verhandeln? MfG Bärbelchen

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

27.05.2015 um 16:05 Uhr

Personalbedarfsplanung gehört zum § 92 BetrVG

B
Bärbelchen

27.05.2015 um 17:22 Uhr

Also werden wir informiert und gut ist es. Hatte gehofft wir könnten mehr erreichen

W
Widder

27.05.2015 um 17:33 Uhr

schau mal in den § 87 BetrVG

G
gironimo

27.05.2015 um 20:32 Uhr

Ihr könnt dann auch Vorschläge im Sinne des § 92a BetrVG machen.

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