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Festlegung Anwaltskanzlei

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dreimaldrei
Feb 2021 bearbeitet

Liebe Kolleg*innen,

könnt ihr mir bitte sagen, wann und wie ihr euch dazu entschieden habt, welche Anwaltskanzlei euch in zukünftigen Verfahren und zur Wahrung eurer Interessen vertreten soll? Gleich vorab: Wir sind ein neuer BR (seit Mitte 20) mit 10+ Betriebsräten. Man sollte ja nach Möglichkeit eine Kanzlei "an der Hand haben", die in sämtlichen Bereichen Erfahrung hat und nicht eine Vielzahl an Kanzleien. Das Vertrauen gewinnt man ja dann im Laufe der Zeit. Richtig? Kurze Beschreibung des IST-Zustands: Gewerkschaft empfiehlt einen bestimmten Anwalt. Dieser ist 500 km entfernt. Wir sind kein GBR sondern nur ein regionaler BR, haben uns auf die Empfehlung der Gewerkschaft verlassen und uns per Beschluss für diese Kanzlei entschieden. AG fragt an, weshalb ein Anwalt in 500km Entfernung, wodurch ja (lt. Angebot des Anwalts) hohe Fahrkosten entstehen (obgleich in Pandemiezeiten eher unwarsch.) Vor Ort (befinden uns in einer Großstadt) haben wir übrigens ausgezeichnete Kanzleien mit 1a fachlichem Background, daher scheint die Frage des AG aufgrund des Grundsatzes der Kostenschonung plausibel. BR bittet den Anwalt, der 500km entfernt ist, anschließend um Überarbeitung des Angebots. Der Anwalt "überrascht" dann mit einem neuen Angebot und erhöht den Stundensatz um mehr als 20%. Dafür keine Fahrtkosten... Daher möchten wir uns nun für eine Kanzlei entscheiden, die nahe unseres Unternehmens ansässig ist. Hierzu gab es Kennenlerntermine mit einigen Kanzleien, die uns absolut überzeugt haben. Innerhalb des BR ist man sich uneins. Ein Teil hängt nach wie vor an der Kanzlei mit dem geradezu utopischen Stundensatz und der Entfernung von über 500km und würde das Ganze tatsächlich am Liebsten eskalieren lassen (Einigungsstelle), was möglicherw. eher NICHT von Erfolg gekrönt sein könnte, der andere Teil würde gerne eine der vorstelligen ortsansässigen Kanzleien wählen. Meine Frage ist die, sollte man sich jetzt auf eine Kanzlei einigen oder erst dann, wenn es wieder mal akkut ist? Einigung bedeutet ja auch nicht Beauftragung. Aber manchmal muss es ja auch schnell gehen und da wäre es ratsam schon eine Kanzlei "an der Hand zu haben". Was meint ihr dazu? Danke für alle eure hilfreichen Tipps und einen schönen Abend.

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Community-Antworten (5)

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DummerHund

22.02.2021 um 23:47 Uhr

Aus eigener Erfahrung kann ich nur raten einen Anwalt zu nehmen der mehr Nähe zu euch hat, gerade auch weil mal kurzfristig was sein kann. Die Kostenfrage ist zwar nicht euer direktes Problem, aber ich würde das mir den 20% und nicht Berechnung der Fahrtkosten mal näher beleuchten. Will er nur die Fahrtkosten nach Nr. (Nr. 7003, 7004) nicht berechnen oder aber auch nach Nr. 7005 und 7006 nicht berechnen? Schau mal hier rein: https://www.iww.de/rvgprof/archiv/reisekosten-beliebter-streitpunkt-reisekosten-des-anwalts-f21924

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dreimaldrei

23.02.2021 um 00:14 Uhr

@ Dummerhund ;-) Nur nach 7003/7004

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UdoWoe

23.02.2021 um 08:59 Uhr

Unsere Örtlichen Betriebsräte haben ihre Anwälte meistens auf Seminaren kennen gelernt. Einige Anwälte wurden auch einfach mal ausprobiert. Nicht immer passt jeder Anwalt zu dem Gremium. Auf Seminaren bekommt man oft BR-Kollegen-Adressen aus dem eigenen Umfeld (so ging es mir zumindest). Auf diesen Seminaren haben wir uns auch schon mal über Erfahrungen mit Anwälten ausgetauscht (fällt momentan weg, kommt aber sicher wieder). Wir mussten aber auch feststellen, dass ein Gremium von einem Anwalt sehr begeistert ist, das andere Gremium überhaupt nicht. Ein Anwalt der 500km entfernt ist, würde ich für die örtliche Arbeit nicht empfehlen.

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kratzbürste

23.02.2021 um 09:20 Uhr

Wenn man einen "ständigen Anwalt" braucht, macht man meiner Meinung nach etwas falsch. Wir haben 3, die wir je nach Situation zuweilen hinzuziehen.

C
celestro

23.02.2021 um 10:26 Uhr

"Wenn man einen "ständigen Anwalt" braucht, macht man meiner Meinung nach etwas falsch."

Davon lese ich eigentlich gar nichts ...

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