Erstellt am 25.11.2008 um 17:35 Uhr von frager1
..schau doch einfach einmal ins Gesetz und Kommentar § 26 BetrVG. Wichtig es mus die Beschlußfähigkeit gegeben sein, sieh § 33 betrVG.
Erstellt am 25.11.2008 um 17:58 Uhr von Lotte
gabi,
der Tagesordnungspunkt sollte, falls BRM fehlen, die Beschlussfähigkeit aber gegeben ist, vorher bekannt sein. Eine Ergänzung wird in der Kommentierung vom Däubler nur bei Anwesenheit des vollständigen BR als zulässig gesehen. Der Fitting sieht dies etwas anders, aber bei solch einem TOP wäre ich mehr als vorsichtig...
frager,
wenn alle eine Kommentierung zur Hand hätten, wäre dieses Forum evtl. überflüssig.
Erstellt am 25.11.2008 um 18:21 Uhr von frager1
@Lotte
Hallo Lotte,
alle BR-Mitglieder sollten zu mindest Zugriff auf einen (großen) Kommentar haben. Einen Basiskommentar gehört zur Grundausstattung eines jeden BR-Mitglied. Die Kosten hiefür hat auch der AG zu tragen § 40 BetrVG.
Aber auch wenn jeder Br einen entsprechenden Kommentar hat und diesen auch nutzt, hätten solche Foren weiter einen Sinn und es gäbe auch noch genügend was man hier behandeln könnte.
PS: Jeder Teilnehmer hie rim Forum, hat ja einen Internetzugang und könnte somit die Suchmaschienen nutzen (www.google.de) dort findet man auch "fast" alles. ;-) Und Schulungsanspruch hat auch ein jeder. WAF möchte ja auch leben.
Ich kenne es aus meiner sehr langen BR-Zeit aber leider auch, dass viele zwar die Unterlagen haben, aber sich schwer taten mit dem hineinsehen, leider. Doch auch hier habe ich stets "klare" Worte gefunden.
PS: Ich habe ja auch hier zu mindest immer auf die §§ hingewisen ;-)
Erstellt am 25.11.2008 um 18:37 Uhr von Lotte
frager,
wäre ja auch komisch, wenn Du nur schreiben würdest: schau doch ins Gesetz oder Kommentar... ;-))
Nichts für Ungut, Du hast ja Recht mit dem Anspruch , aber manche tun sich schwer, Kommentare zu lesen, manche haben trotz des Anspruchs darauf doch keinen oder haben gerade erst angefangen...
Erstellt am 25.11.2008 um 18:46 Uhr von frager1
Hallo Lotte,
>> wäre ja auch komisch, wenn Du nur schreiben würdest: schau doch ins Gesetz oder Kommentar... ;-))
habe ich doch auch. Du hast ja dann das "neue" Spiel aufgemacht. Da ich gerne spiele bin ich iengestiegen. :-))
PS: ich meine es auch nicht "böse" sondern "anregend"
Erstellt am 25.11.2008 um 18:58 Uhr von rainer w
@frager1
Das was dieses Forum aus macht sind doch gerade die Anregungen in Verbindung mit den §§. Nur lesen kann jeder, aber es macht uns ja auch eine gewisse Freude zu erklären, wie setzte ich was um.
In dem Sinne , dann mal auf zum nächsten Fragenden.
Erstellt am 26.11.2008 um 07:17 Uhr von Kölner
@rainer w
Sehr gute, sehr sinnvolle Aussage. Das muss jetzt nur noch 'kallinrw' beherzigen!