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Kann ein nicht anwesendes BR-Mitglied für den Vorsitz kandidieren?

O
OBO-Männchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei der Wahl des BR-Vorsitzenden wird ein nicht anwesendes (Ersatzmitglied ist eingetreten), aber ordentliches BR-Mitglied zum Vorsitzenden gewählt. Geht das, oder können nur anwesende BR-Mitglieder zum Vorsitzenden kandidieren?

Im voraus besten Dank:-)

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

10.02.2006 um 14:27 Uhr

Das geht. Beschlussfähigkeit muss hergestellt sein. Aber warum - ich fragte es bereits - wird nicht versucht alle neu gewählten BR-Mitglieder zu einem anderen Termin zu laden?

O
OBO-Männchen

10.02.2006 um 14:39 Uhr

Hallo Kölner,

es muß doch innerhalb 1 Woche nach der Wahl zur konstituierenden Sitzung eingeladen werden. Es steht aber jetzt schon fest, daß ein mögliches BR-Mitglied über diesen Zeitpunkt hinaus nicht anwesend sein wird (Urlaub).

Als Wahlvorstandsmitglied wird man mit solchen Fragen bombadiert.

K
Kölner

10.02.2006 um 14:41 Uhr

Ja korrekt...es muss innerhalb einer Woche EINGELADEN werden, aber diese EINLADUNG zur konstituierenden Sitzung kann dann auch einen Termin in drei Wochen beinhalten!

Vgl. auch Wortlaut § 29 BetrVG

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