Erstellt am 10.02.2006 um 13:27 Uhr von Kölner
Das geht.
Beschlussfähigkeit muss hergestellt sein.
Aber warum - ich fragte es bereits - wird nicht versucht alle neu gewählten BR-Mitglieder zu einem anderen Termin zu laden?
Erstellt am 10.02.2006 um 13:39 Uhr von OBO-Männchen
Hallo Kölner,
es muß doch innerhalb 1 Woche nach der Wahl zur konstituierenden Sitzung eingeladen werden. Es steht aber jetzt schon fest, daß ein mögliches BR-Mitglied über diesen Zeitpunkt hinaus nicht anwesend sein wird (Urlaub).
Als Wahlvorstandsmitglied wird man mit solchen Fragen bombadiert.
Erstellt am 10.02.2006 um 13:41 Uhr von Kölner
Ja korrekt...es muss innerhalb einer Woche EINGELADEN werden, aber diese EINLADUNG zur konstituierenden Sitzung kann dann auch einen Termin in drei Wochen beinhalten!
Vgl. auch Wortlaut § 29 BetrVG