Erstellt am 18.10.2010 um 16:11 Uhr von rolfo
Krankheit und Urlaub sind rechtliche Verhinderungsgründe. Man kann, muss aber nicht an einer Sitzung teilnehmen. Ein ärztl. Attest braucht der BR nicht, krank ist krank. Fürs Problem Einstellungen könntet ihr doch einenm Personalausschuß gründen, der selbständig die Einstellungen bearbeitet, dies können 3 oder eben die 5 Mitglieder sein.
Erstellt am 18.10.2010 um 16:15 Uhr von pfeilenbogen
5 BR sitzen in München, die zwei anderen haben eine Fahrtzeit von ca. 3 Std.
Nun meine Frage:
In unserem Betrieb wird umstrukturiert und somit einige neue Stellen geschaffen.
Letzte Woche z.B. haben wir zwei Sitzungen bzgl. Einstellungen gehabt. Müssen die zwei auswertigen BR immer bei einer Einstellung anreisen,
Ja, 3 Std. Reisezeit ist KEIN Verhinderungsgrund, es dürften also KEINE Ersatz-BRM geladen werden
oder würden die restlichen 5 BR zur Beschlussfassung reichen.
Zur gültigen Beschlussfassung müssen bein einem 7 BR mindestens 4 BRM anwesend sein.
Erstellt am 19.10.2010 um 09:36 Uhr von rkoch
> Zur gültigen Beschlussfassung müssen bein einem 7 BR mindestens 4 BRM anwesend sein.
Vollkommen korrekt, aber nur damit kein Missverständnis aufkommt:
@winter
Alle 7 BRM müssen aber auf jeden Fall eingeladen werden! Wenn die zwei weit entfernten dann fehlen begehen sie zwar eine Pflichtverletzung, der BR ist aber Beschlußfähig. Das ist aber kein Freibrief so zu handeln. Vielmehr ist der BRV verpflichtet selbst bei außerordentlichen Sitzungen so rechtzeitig zu laden, das diese BRM definitiv teilnehmen können!
NB:
rolfo> Fürs Problem Einstellungen könntet ihr doch einenm Personalausschuß gründen,
rolfo> der selbständig die Einstellungen bearbeitet, dies können 3 oder eben die 5
rolfo> Mitglieder sein.
Das ist FALSCH! § 28 Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
(1) (...) Ist ein Betriebsausschuss gebildet, kann der Betriebsrat den Ausschüssen Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; (...)
Voraussetzung für einen derartigen Ausschuss ist die Existenz eines BA. Dieser wird aber erst ab 9 BRM gebildet! Bei Eurem 7er BR ist ein derartiger Ausschuss wie vorgeschlagen NICHT zulässig. Zwar kann ein Ausschuss gebildet werden, welcher die Vorarbeit leistet, die Beschlußfassung bleibt aber beim gesamten BR! Hilft Euch also wohl nicht wirklich weiter.