Neuwahl des BRV - Müssen alle BR mitglieder anwesend sein?
Neuwahl eines neuen Vorsitzenden bei einem bestehenden BR,anzahl 5 Personen,muß auch der Stellvertreter neu gewählt werden ?Müssen alle BR mitglieder anwesend sein?Und muß eine Bekanntgabe vorher erfolgen?
Community-Antworten (4)
26.11.2008 um 11:21 Uhr
ja, nämlich dann, wenn der bisherige Stellvertreter zum neuen Vorsitzenden gewählt wird. Selbstverständlich sollte die Wahl bzw. die Wahlen vorher als Punkt in die Tagesordnung aufgenommen werden.
26.11.2008 um 12:15 Uhr
@gabi, ergänzend zu eNDe...und eine Danachbekanntgabe natürlch auch...
26.11.2008 um 13:40 Uhr
Aufgrund der Wichtigkeit muss ordnungsgemäß unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Verhinderte Mitglieder des Betriebsrates sind durch Ersatzmitglieder zu ergänzen. Der Stellvertreter ist nur dann zu wählen, wenn er seine Position zur Verfügung stellt bzw. erklärt, dass er zum Vorsitz kandidieren möchte.
26.11.2008 um 15:25 Uhr
"Müssen alle BR mitglieder anwesend sein?"
Nein, nicht bei objektiver Verhinderung einzelner Mitglieder und ggf. Ersatzmitglieder.
Es genügt am Ende, wenn der BR beschlussfähig ist! (also 3 bei euch)
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