Erstellt am 26.11.2008 um 10:21 Uhr von eNDe
ja, nämlich dann, wenn der bisherige Stellvertreter zum neuen Vorsitzenden gewählt wird.
Selbstverständlich sollte die Wahl bzw. die Wahlen vorher als Punkt in die Tagesordnung aufgenommen werden.
Erstellt am 26.11.2008 um 11:15 Uhr von pirat
@gabi,
ergänzend zu eNDe...und eine Danachbekanntgabe natürlch auch...
Erstellt am 26.11.2008 um 12:40 Uhr von Krake
Aufgrund der Wichtigkeit muss ordnungsgemäß unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Verhinderte Mitglieder des Betriebsrates sind durch Ersatzmitglieder zu ergänzen.
Der Stellvertreter ist nur dann zu wählen, wenn er seine Position zur Verfügung stellt bzw. erklärt, dass er zum Vorsitz kandidieren möchte.
Erstellt am 26.11.2008 um 14:25 Uhr von w-j-l
"Müssen alle BR mitglieder anwesend sein?"
Nein, nicht bei objektiver Verhinderung einzelner Mitglieder und ggf. Ersatzmitglieder.
Es genügt am Ende, wenn der BR beschlussfähig ist! (also 3 bei euch)