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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Keine BR Vorsitzende anwesend. Handlungsunfähig?

L
Loino
Jan 2018 bearbeitet

Unser BR Vorsitzender ist krank geworden und der Stellvertreter ist im Urlaub. Es wurde auch keine Vertretung ernannt. Sind wir jetzt handlungsunfähig? Was kann die Firma jetzt machen mit Einstellungen, Kündigungen oder anderen wichtigen Sachen?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

15.04.2015 um 11:22 Uhr

Ihr habt in diesen Fällen ein Selbstzusammenkunftsrecht. Einer muss die Einladung zur Sitzung übernehmen und diese korrekt durchführen. Dann könnt Ihr auch Beschlüsse fassen (wenn Ihr ansonsten noch beschlussfähig seid. Ihr solltet unbedingt Vertreter für den von Dir genannten Fall benennen.

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