Keine BR Vorsitzende anwesend. Handlungsunfähig?
Unser BR Vorsitzender ist krank geworden und der Stellvertreter ist im Urlaub. Es wurde auch keine Vertretung ernannt. Sind wir jetzt handlungsunfähig? Was kann die Firma jetzt machen mit Einstellungen, Kündigungen oder anderen wichtigen Sachen?
Community-Antworten (1)
15.04.2015 um 11:22 Uhr
Ihr habt in diesen Fällen ein Selbstzusammenkunftsrecht. Einer muss die Einladung zur Sitzung übernehmen und diese korrekt durchführen. Dann könnt Ihr auch Beschlüsse fassen (wenn Ihr ansonsten noch beschlussfähig seid. Ihr solltet unbedingt Vertreter für den von Dir genannten Fall benennen.
Verwandte Themen
BR-Vorsitzende schwärzt mich bei HR an
ÄlterHallo zusammen, ich bräuchte mal eure Hilfestellung bzw. euren Rat. Ich bin in der Abteilung „Debitorenmanagement“ (mit ca. 50 Kollegen/innen) in einer Teilgesellschaft für ein großes Unternehmen t
Aussetzung von Beschlüssen bzw. ewiges Verschieben und bearbeiten eines Tagesordnungspunktes
ÄlterHallo, folgende Situation. Ich habe als BR-Ersatz-Mitglied vor 8 Wochen einen Antrag auf Abwahl des Vorsitzenden gestellt. Diesem Antrag wurde stattgegeben. "... stellt den Antrag auf Abwahl / Neuwahl
Aufgabenverteilung im BR
ÄlterHallo, habe eine bzw. 2 Fragen, vllt. könnt ihr mir da weiterhelfen- bin neu im BR und wurde gleich als stell. Vorsitzende gewählt (was mich einerseits sehr ehrt, anderer aber sehr traurug macht)- na
BR-Mitglied versendet von Privat eine Mail im betrieblichen Kontext
ÄlterLieber BR-Kollegen, wir haben einen, wenn auch nicht eskalierenden, Fall. Sachverhalt: Die stv. Vorsitzende, welche offizielle durch den BR beauftragt wurde, zwecks Verhinderung des Vorsitzenden,
Auflösung eines Personalrates
ÄlterHallo Personalratskollegen, ich habe da mal einige Fragen die Ihr vielleicht beantworten könnt. Kurz zur Einleitung: Wir sind eine kleine eigenständige Dienststelle mit jetzt 29 Beschäftigten einschl.