Trinken auf jeden Fall, man kann Menschen nicht zwingen längere Zeit (zb. die erwähnten 6 STUNDEN LANG) auf Flüssigkeitszufuhr (insbesondere bei körperlich schwerer Arbeit) zu verzichten, das ist Schädigung des Körpers mit Ansage! Falls infolge der Arbeit mit Flüssigkeitsverlust zu rechnen ist (durch starkes schwitzen, z.B. bei hohen Temperaturen) hat u.U. der AG sogar die moralische Verpflichtung (wenn sie sich nicht sogar aus den Arbeitsschutzvorschriften ergibt) Flüssigkeit bereitzustellen (in der Regel kein Bier, auch wenn das die Kollegen nicht so gerne sehen :-) ). Wird z.B. in unserer Härterei so gemacht, da wird Wasser bereitgestellt. Allerdings kann man per BV auch regeln, dass gewisse Formen der Flüssigkeitsaufnahme (wenn sie eben nicht am Arbeitsplatz erfolgen, z.B. am Kaffeeautomaten), und damit unverhältnismäßig viel AZ verlorengeht, nur außerhalb der AZ, z.B. mit abstempeln oder durch entsprechenden pauschalen AZ-Abzug (sogenannte Kurzpausen) von der AZ ausgenommen werden. Lies dazu mal den §616 BGB - der wird da gern gezogen, obwohl ich mir selbst unsicher bin, ob der da definitiv zieht.
Toillettengänge finden natürlich nicht ZWINGEND während der AZ statt. Evtl. könnte sich der Chef sogar aufregen, wenn die Kollegen gewohnheitsgemäß (sprich: ständig) 5 Minuten vor Pausenbeginn oder kurz nach Pausenende auf dem stillen Örtchen verschwinden. Aber wer muß, der muß! Das kann er nicht verbieten.
Aus einem anderen Forum (Yahoo) abgekupfert:
> Darf man Arbeitnehmern verbieten während der Arbeitszeit zu trinken?
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> Die Nutzung der Toilette sowie das Trinken zu verbieten ist
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> * ein Verstoß gegen die Menschenrechte (Artikel 3 Menschenrechtskonventionen) und das Grundgesetz Art. 1 und 2
> * Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung
> * Mißhandlung Schutzbefohlener
> * Verletzung der Fürsorgepflicht
> * Verstoß gegen §3 Arbeitsschutzgesetz
Was das Essen angeht, ist damit natürlich keine komplette Mahlzeit gemeint! Mal ins Brötchen beißen zwischendurch ist mit Sicherheit nicht GRUNDSÄTZLICH verboten. Wer schwer arbeitet muss auch hier öfter mal nachtanken. Andererseits kann (und muss) an gewissen Arbeitsplätzen das Essen verboten werden (sterile umgebung, Kundenbesuch, Büroumgebung, etc.). Grundsätzlich ist zu prüfen ob es einen Grund dafür gibt, dass sich Essen und Arbeit gegenseitig auschliessen. Auf dem Bau mit Sicherheit nicht, sofern der Kollege nicht ewige Umwege zu seinem Brötchen laufen muss oder das ganze MASSIV ausnutzt. Sofern nicht zu erwarten ist, dass der Kollege nachtanken muss, kann das Essen evtl. auch ganz verboten werden. Auch wenn der AG entsprechend häufige Kurzpausen vorsieht, kann er das Essen mit Sicherheit verbieten. Das hängt alles von den Umständen ab. Aber ABSOLUT und GRUNDLOS und ohne ALTERNATIVEN (sprich Pausen) verbieten - das geht IMHO nicht. Meine Antwort war da direkt auf die Verhältnisse von Hagelkorn zugeschnitten. Die Pausen quasi willkürlich zu unterdrücken spricht sicher nicht für ein Essensverbot.
Rauchen ist da eher ein Problem. Bislang wird rauchen in Deutschland als legales körperliches Bedürfnis angesehen, deshalb ist z.B. ein totales Rauchverbot auf der Arbeit problematisch. Bei Rauchverbot am Arbeitsplatz sind in der Regel entsprechende Rauchecken einzurichten. Gerade in einer Kantine, d.h. an dem Ort an dem in der Regel die Pausen durchgeführt werden, ist aber ein Rauchverbot obligatorisch! Natürlich kann ein Rauchverbot trotzdem mit Zustimmung des BR eingeführt werden, z.B. mit der Begründung, dass Handwerker auf dem Bau die Räumlichkeiten des Bauherrn nicht einstänkern dürfen. Man kann auf diese Weise auch festlegen, dass zum Rauchen abzustempeln ist. Das geht. So weit geht das körperliche Bedürniss nach Nikotin dann doch nicht.
Wo kein BR existiert kann der AG natürlich schalten und walten wie er will. Und wenn der BR zustimmt auch.