Drei Tage 5 Stunden und 59 Minuten arbeiten, ohne Pause - Was sagt ihr dazu?
Unser AG möchte die Arbeitszeit ändern. Das wir in der Mitbestimmung sind, ist klar. Nun denkt er sich aber, dass er die Leute an drei Tagen 5:59 arbeiten lässt, damit er ihnen keine Pause geben muss. Wäre das nicht rein rechtlich so, dass die Kollegen, sobald sie die eine Minute überschreiten, ihre Pause bekommen müssen? Wir denken, dass es eh nicht möglich ist, genau auf die Minute pünktlich Feierabend zu machen und finden es eine "Milchmädchenrechnung" von ihm. Was sagt ihr dazu und gibt es Gesetzestexte? Wir werden der Sache natürlich nicht zustimmen aber wollen ihm gerne etwas um die Ohren hauen;-)))
Community-Antworten (5)
22.11.2008 um 08:30 Uhr
§ 4 ArbZG sieht eine Pause von 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von MEHR als 6 Stunden vor. Das mit deiner Pause verstehe ich nciht. Die Pause ist keine Arbeitszeit und braucht aus diesem Grund nicht bezahlt werden, es sei denn es regelt ein TV oder eine BV. Wollt ihr überhaupt eine kürzere Arbeitszeit?
22.11.2008 um 20:22 Uhr
@Don Johnson Unser AG möchte deshalb keine Pause, weil er den Kollegen vorwirft, zu betrügen. Wir arbeiten draußen und machen somit die Pause selbstständig. Nun gibt es Leute, die sie kräftig überziehen. Um besser "bestrafen" zu können, will er dann, wenn sie z.B. beim Rauchen erwischt werden, Abmahnungen verteilen. Weil sie ja dann keine Pause machen dürfen.
24.11.2008 um 14:17 Uhr
Hallo Hagelkorn,
Wie Euer Chef sich das vorstellt ist ziemlich daneben! Rauchen hat zum Beispiel mit Pause erstmal gar nichts zu tun.
Die Pausen lt. ArbZG dienen der Erholung. Das man in dieser Zeit i.d.R. auch etwas ißt, trinkt, raucht, oder was auch immer tut, heißt nicht, dass dies außerhalb der Pausenzeiten grundsätzlich verboten ist! Genausogut könnte man festlegen, dass AN außerhalb der Pausen nicht aufs Klo dürfen! Das ist natürlich Unsinn!
Alles was Arbeitnehmer während der Arbeitszeit dürfen, gehört zu Fragen der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb, und ist damit Mitbestimmungspflichtig nach §87 (1) 1. BetrVG. Wenn es also kein mit dem BR vereinbartes Rauchverbot gibt, darf ein AN auch während der AZ rauchen. Selbes gilt für Essen, Trinken, etc... Aufs Klo gehen, Hände waschen, etc. kann man den AN gar nicht verbieten. Das wäre sittenwidrig. Auch Essen und Trinken GRUNDLOS einzuschränken wäre sittenwidrig. Kurz: natürliche Bedürfnisse sind, soweit sie nicht willkürlich überhand nehmen, nicht der AZ zuzurechnen.
Also kann Euer AG das "rauchen" gar nicht als Indiz für illegale Pausen nehmen - damit kommt er nie durch.
In Eurem Falle solltet Ihr den AG eher auf das ArbZG hinweisen: Die AZ ist durch im VORAUS FESTSTEHENDE Pausen zu unterbrechen. Also: Pausenzeiten konkret festlegen. Was die Leute während dieser Zeit machen, geht den Chef nichts an. Wenn er sie AUSSERHALB dieser Zeit beim Schlafen, Einkaufen usw. erwischt, dann hat er doch was er wollte! Abgesehen davon hat der Arbeitgeber bzw. dessen Vertreter (die sogenannten Vorgesetzten) selbst die Pflicht darauf zu achten, dass die Leute arbeiten. Was sagen denn Eure Vorgesetzten zu dem Pausenvorwurf? Halten sich raus? Eigentlich ist es deren Job dafür zu sorgen, dass die Rauch-/Trink-,etc. Pausen nicht Überhand nehmen.
Die Arbeitszeit auf 6 Stunden zu reduzieren löst das Problem Eures AG nicht.
Noch dazu: Wie stellt sich Euer AG die AZ außerhalb dieser 3 Tage vor? Täglich 9 Stunden? Dann mit 45 Minuten Pause? Oder arbeitet Ihr nur 3 Tage die Woche, d.h. insgesamt 18 Stunden? Oder will er die 7 Tage Arbeitswoche einführen?
Das Problem mit dem "1 Minute länger arbeiten" stellt sich übrigens nicht. Sofern ihr feste Arbeitszeiten vereinbart habt, beginnt die AZ rein rechtlich mit AZ-Beginn und endet mit AZ-Ende. Eine Verlängerung der AZ ist wieder mitbestimmungspflichtig und die AN haben nicht das Recht einfach ihre AZ eigenwillig zu verlängern.
24.11.2008 um 19:03 Uhr
@RAKO ...und Du bist Dir ganz sicher, dass Essen und Trinken während der AZ zu verbieten, sittenwidrig ist? Jeder Toillettengang erfolgt in der AZ?
25.11.2008 um 10:30 Uhr
Trinken auf jeden Fall, man kann Menschen nicht zwingen längere Zeit (zb. die erwähnten 6 STUNDEN LANG) auf Flüssigkeitszufuhr (insbesondere bei körperlich schwerer Arbeit) zu verzichten, das ist Schädigung des Körpers mit Ansage! Falls infolge der Arbeit mit Flüssigkeitsverlust zu rechnen ist (durch starkes schwitzen, z.B. bei hohen Temperaturen) hat u.U. der AG sogar die moralische Verpflichtung (wenn sie sich nicht sogar aus den Arbeitsschutzvorschriften ergibt) Flüssigkeit bereitzustellen (in der Regel kein Bier, auch wenn das die Kollegen nicht so gerne sehen :-) ). Wird z.B. in unserer Härterei so gemacht, da wird Wasser bereitgestellt. Allerdings kann man per BV auch regeln, dass gewisse Formen der Flüssigkeitsaufnahme (wenn sie eben nicht am Arbeitsplatz erfolgen, z.B. am Kaffeeautomaten), und damit unverhältnismäßig viel AZ verlorengeht, nur außerhalb der AZ, z.B. mit abstempeln oder durch entsprechenden pauschalen AZ-Abzug (sogenannte Kurzpausen) von der AZ ausgenommen werden. Lies dazu mal den §616 BGB - der wird da gern gezogen, obwohl ich mir selbst unsicher bin, ob der da definitiv zieht.
Toillettengänge finden natürlich nicht ZWINGEND während der AZ statt. Evtl. könnte sich der Chef sogar aufregen, wenn die Kollegen gewohnheitsgemäß (sprich: ständig) 5 Minuten vor Pausenbeginn oder kurz nach Pausenende auf dem stillen Örtchen verschwinden. Aber wer muß, der muß! Das kann er nicht verbieten.
Aus einem anderen Forum (Yahoo) abgekupfert:
Darf man Arbeitnehmern verbieten während der Arbeitszeit zu trinken?
Die Nutzung der Toilette sowie das Trinken zu verbieten ist
- ein Verstoß gegen die Menschenrechte (Artikel 3 Menschenrechtskonventionen) und das Grundgesetz Art. 1 und 2
- Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung
- Mißhandlung Schutzbefohlener
- Verletzung der Fürsorgepflicht
- Verstoß gegen §3 Arbeitsschutzgesetz
Was das Essen angeht, ist damit natürlich keine komplette Mahlzeit gemeint! Mal ins Brötchen beißen zwischendurch ist mit Sicherheit nicht GRUNDSÄTZLICH verboten. Wer schwer arbeitet muss auch hier öfter mal nachtanken. Andererseits kann (und muss) an gewissen Arbeitsplätzen das Essen verboten werden (sterile umgebung, Kundenbesuch, Büroumgebung, etc.). Grundsätzlich ist zu prüfen ob es einen Grund dafür gibt, dass sich Essen und Arbeit gegenseitig auschliessen. Auf dem Bau mit Sicherheit nicht, sofern der Kollege nicht ewige Umwege zu seinem Brötchen laufen muss oder das ganze MASSIV ausnutzt. Sofern nicht zu erwarten ist, dass der Kollege nachtanken muss, kann das Essen evtl. auch ganz verboten werden. Auch wenn der AG entsprechend häufige Kurzpausen vorsieht, kann er das Essen mit Sicherheit verbieten. Das hängt alles von den Umständen ab. Aber ABSOLUT und GRUNDLOS und ohne ALTERNATIVEN (sprich Pausen) verbieten - das geht IMHO nicht. Meine Antwort war da direkt auf die Verhältnisse von Hagelkorn zugeschnitten. Die Pausen quasi willkürlich zu unterdrücken spricht sicher nicht für ein Essensverbot.
Rauchen ist da eher ein Problem. Bislang wird rauchen in Deutschland als legales körperliches Bedürfnis angesehen, deshalb ist z.B. ein totales Rauchverbot auf der Arbeit problematisch. Bei Rauchverbot am Arbeitsplatz sind in der Regel entsprechende Rauchecken einzurichten. Gerade in einer Kantine, d.h. an dem Ort an dem in der Regel die Pausen durchgeführt werden, ist aber ein Rauchverbot obligatorisch! Natürlich kann ein Rauchverbot trotzdem mit Zustimmung des BR eingeführt werden, z.B. mit der Begründung, dass Handwerker auf dem Bau die Räumlichkeiten des Bauherrn nicht einstänkern dürfen. Man kann auf diese Weise auch festlegen, dass zum Rauchen abzustempeln ist. Das geht. So weit geht das körperliche Bedürniss nach Nikotin dann doch nicht.
Wo kein BR existiert kann der AG natürlich schalten und walten wie er will. Und wenn der BR zustimmt auch.
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