Erstellt am 05.04.2009 um 13:17 Uhr von ridgeback
@econom,
die Bildschirmarbeitsverordnung enthält keine Regelung über die Anzahl der Pausen und ihre Dauer. Arbeitswissenschaftlich wird empfohlen, je nach der Art seiner Tätigkeit und der von ihr ausgehenden Belastung eine Arbeitsunterbrechung von 5 bis 15 Minuten pro Stunde zu gewähren.
In einigen TV gibt es Regelungen die bei Tätigkeiten, die einen ständigen Blickkontakt zum Bildschirm oder einen laufenden Blickwechsel zwischen Bildschirm und Vorlage erfordert, jeweils nach Ablauf von 50 Minuten eine zehnminütige Arbeitsunterbrechung für die Beschäftigten vorsehen.
Es kommt also darauf an, welcher TV für euch gültig ist, bzw. könnt ihr als BR mit dem AG eine BV über Bildschirmarbeit abschließen.
Erstellt am 05.04.2009 um 23:07 Uhr von paula
das Problem ist, dass eine Bildschirmpause noch lange keine echte Pause sein muss. Es geht zunächst einmal darum die Augen von der BILDSCHIRMarbeit zu entlasten. Das kann man eben auch durch anderesartige Tätigkeiten schaffen. So gibt es AG die anweisen eben jede Stunde für die laut BV bzw. Einigungsstellenspruch vorgesehene Zeit Arbeitsanweisungen in Papierform zu lesen.
Wie ridgeback geschrieben hat ist die Zeitspanne nicht gesetzlich vorgeschrieben und daher ausfüllungsfähig. Ich kenne aber bisher keine Einigungsstelle die über 8 Minuten raus gegangen ist.
Was es auch noch zu bedenken gilt: es ist noch nicht ausgeürteilt, ob die Bildschirmpause, wenn es eine echte Pause ist, auch eine bezahlte Pause ist. es gibt hier eine ganze Menge von Juristen, die die Auffassung vertreten die Bildschirmpause wäre selbstverständlich eine unbezahlte Pause... wie die anderen Pausen auch