Hallo,

Ich bin Beamter beim Freistaat und es gibt jetzt eine hitzige Diskussion bzgl der Pausenregelung.

Ich beginne meinen Dienst um 06:00 Uhr (Gleitzeitkorridor von 6-22 Uhr). Um 07:00 Uhr chippe ich mich aus und betreibe ca. 1 Stunde Sport. Danach chippe ich mich wieder ein und arbeite bis ca 16:00 Uhr.

Nun meine Frage(n):
- Gilt die Stunde "Abwesenheit" bereits als gesetzliche Pause die ich binnen 6 Arbeitsstunden zu erbringen habe?
- Muss ich (z.B. beim Einchippen um 08:00 Uhr) um 14 Uhr wieder eine Pause von 30 Minuten machen, oder sind die mit der Stunde ab 7:00 Uhr abgegolten?

Danke fürs Prüfen