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Nach jeweils 6 Stunden wieder 30 Minuten Pause

B
Beamter1907
Apr 2022 bearbeitet

Hallo,

Ich bin Beamter beim Freistaat und es gibt jetzt eine hitzige Diskussion bzgl der Pausenregelung.

Ich beginne meinen Dienst um 06:00 Uhr (Gleitzeitkorridor von 6-22 Uhr). Um 07:00 Uhr chippe ich mich aus und betreibe ca. 1 Stunde Sport. Danach chippe ich mich wieder ein und arbeite bis ca 16:00 Uhr.

Nun meine Frage(n):

  • Gilt die Stunde "Abwesenheit" bereits als gesetzliche Pause die ich binnen 6 Arbeitsstunden zu erbringen habe?
  • Muss ich (z.B. beim Einchippen um 08:00 Uhr) um 14 Uhr wieder eine Pause von 30 Minuten machen, oder sind die mit der Stunde ab 7:00 Uhr abgegolten?

Danke fürs Prüfen

871012

Community-Antworten (12)

S
Saft

04.04.2022 um 18:44 Uhr

Hallo, klar ist das eine Pause. Wenn du um 8 Uhr wieder da bist muss nach 6 Std. wieder eine Pause gemacht werden ,so schreibt es das Gesetz vor.

Normalerweise sollte die Pause nicht an den Anfang oder das Ende der Arbeitzeit gelegt werden.

Eine Pause dient der Erholung.

E
enigmathika

04.04.2022 um 18:50 Uhr

Ja, du musst dann wieder eine Pause machen, denn "Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden" (§4ArbZG), aber die muss dann nicht mehr unbedingt 30 Minuten dauern.

G
ganther

04.04.2022 um 19:52 Uhr

das Arbeitszeitgesetz gilt zunächst mal nicht für Beamte. Maßgebend sind die entsprechenden Verordnungen deines Dienstherrn. daher würde ich zunächst in die entsprechende Verordnung schauen und dann mal mit deiner Personalvertretung bzw. dem Beamtenbund

B
Beamter1907

05.04.2022 um 11:54 Uhr

In der Verordnung vom Freistaat Bayern habe ich lediglich die "spätestens nach 6 Stunden sind 30 Minuten Pause einzubringen" gefunden. Hat vielleicht jemand einen Link, oder eine jur. Rechtssprechung dazu zufällig in der Schublade :)

E
enigmathika

05.04.2022 um 11:56 Uhr

Du hast recht, @ganther, das war mir nicht bewusst.

In der Arbeitszzeitverordnung für Beamte in Bayern (falls dieser Freistaat gemeint ist) steht allerdings ähnliches:

§7 (3) Die Arbeit ist spätestens nach sechs Stunden durch eine Pause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen.

B
Beamter1907

05.04.2022 um 14:57 Uhr

Also muss man jedesmal nach 6 Stunden Arbeit einen 30 Minuten Pause einlegen, oder habe ich da was falsch verstanden?

R
Relfe

05.04.2022 um 15:09 Uhr

jein, immer wenn man 6 Std ohne arbeitszeitrechtliche Pause gearbeitet hat, dann muss man Pause machen. Aber da Du bereits eine Pause hattest, müsste eine 15 Minuten Pause reichen, weil die Gesamtzeit bereits überschritten ist. In der Regel ist auch die Teilung der Pause in 2 Abschnitte von mind. 15 Minuten zulässig, das würde dann bei Dir anwendbar sein. Schau doch nochmal auf die genaue Ausführungsanweisung zu diesen Pausen.

D
DummerHund

05.04.2022 um 15:11 Uhr

Du solltest erst mal schauen ob bei euch ein TV da näheres regelt. Und für weitere Unterstützung der User hier dann benennen um welches Bundesland es sich dann handelt. Das wichtigste jedoch in den TV schauen.

NB
nicht brauchen

05.04.2022 um 15:22 Uhr

Im Sinne des Gesetzgebers ist es nicht, dass man nach 1h Arbeit eine Pause macht und dann 8h durcharbeitet. Wenn man das auf die Spitze treibt so könnte man nach 15 Minuten eine Pause von 30 Minuten machen und dann 6h durch und dann noch 15 Minuten Pause und dann noch 3,75 Stunden hinterher arbeiten. Dann hat man 9,75h hintereinander mit einer Viertelstunde Pause dazwischen....

G
ganther

05.04.2022 um 20:09 Uhr

TV für Beamte? ich kenne keinen.... Du bist hier in einem Forum für Betriebsräte und die kümmern sich um AN und nicht um Beamte. Daher werden wir uns hier schwer tun Dir eine kompetente Antwort zu geben. Daher mein Hinweis auf Beamtenbund und Co

D
DummerHund

05.04.2022 um 20:19 Uhr

G
ganther

07.04.2022 um 01:52 Uhr

und????????

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