Erstellt am 04.04.2022 um 16:44 Uhr von Saft
Hallo, klar ist das eine Pause.
Wenn du um 8 Uhr wieder da bist muss nach 6 Std. wieder eine Pause gemacht werden ,so schreibt es das Gesetz vor.
Normalerweise sollte die Pause nicht an den Anfang oder das Ende der Arbeitzeit gelegt werden.
Eine Pause dient der Erholung.
Erstellt am 04.04.2022 um 16:50 Uhr von Enigmathika
Ja, du musst dann wieder eine Pause machen, denn "Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden" (§4ArbZG), aber die muss dann nicht mehr unbedingt 30 Minuten dauern.
Erstellt am 04.04.2022 um 17:52 Uhr von ganther
das Arbeitszeitgesetz gilt zunächst mal nicht für Beamte. Maßgebend sind die entsprechenden Verordnungen deines Dienstherrn. daher würde ich zunächst in die entsprechende Verordnung schauen und dann mal mit deiner Personalvertretung bzw. dem Beamtenbund
Erstellt am 05.04.2022 um 09:54 Uhr von Beamter1907
In der Verordnung vom Freistaat Bayern habe ich lediglich die "spätestens nach 6 Stunden sind 30 Minuten Pause einzubringen" gefunden. Hat vielleicht jemand einen Link, oder eine jur. Rechtssprechung dazu zufällig in der Schublade :)
Erstellt am 05.04.2022 um 09:56 Uhr von Enigmathika
Du hast recht, @ganther, das war mir nicht bewusst.
In der Arbeitszzeitverordnung für Beamte in Bayern (falls dieser Freistaat gemeint ist) steht allerdings ähnliches:
§7 (3) Die Arbeit ist spätestens nach sechs Stunden durch eine Pause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen.
Erstellt am 05.04.2022 um 12:57 Uhr von Beamter1907
Also muss man jedesmal nach 6 Stunden Arbeit einen 30 Minuten Pause einlegen, oder habe ich da was falsch verstanden?
Erstellt am 05.04.2022 um 13:09 Uhr von Relfe
jein, immer wenn man 6 Std ohne arbeitszeitrechtliche Pause gearbeitet hat, dann muss man Pause machen.
Aber da Du bereits eine Pause hattest, müsste eine 15 Minuten Pause reichen, weil die Gesamtzeit bereits überschritten ist. In der Regel ist auch die Teilung der Pause in 2 Abschnitte von mind. 15 Minuten zulässig, das würde dann bei Dir anwendbar sein.
Schau doch nochmal auf die genaue Ausführungsanweisung zu diesen Pausen.
Erstellt am 05.04.2022 um 13:11 Uhr von Dummerhund
Du solltest erst mal schauen ob bei euch ein TV da näheres regelt.
Und für weitere Unterstützung der User hier dann benennen um welches Bundesland es sich dann handelt. Das wichtigste jedoch in den TV schauen.
Erstellt am 05.04.2022 um 13:22 Uhr von nicht brauchen
Im Sinne des Gesetzgebers ist es nicht, dass man nach 1h Arbeit eine Pause macht und dann 8h durcharbeitet. Wenn man das auf die Spitze treibt so könnte man nach 15 Minuten eine Pause von 30 Minuten machen und dann 6h durch und dann noch 15 Minuten Pause und dann noch 3,75 Stunden hinterher arbeiten. Dann hat man 9,75h hintereinander mit einer Viertelstunde Pause dazwischen....
Erstellt am 05.04.2022 um 18:09 Uhr von ganther
TV für Beamte? ich kenne keinen....
Du bist hier in einem Forum für Betriebsräte und die kümmern sich um AN und nicht um Beamte. Daher werden wir uns hier schwer tun Dir eine kompetente Antwort zu geben. Daher mein Hinweis auf Beamtenbund und Co
Erstellt am 05.04.2022 um 18:19 Uhr von Dummerhund
@ganther
https://www.dbb.de/arbeitnehmende/tarifvertraege.html
Erstellt am 06.04.2022 um 23:52 Uhr von ganther