Weihnachtsgeld - wenn nein, wann muß das mitgeteilt werden?
Hallo zusammen, wir haben bald eine Betriebsversammlung seitens der GL, und wir vermuten, dass man uns unter anderem mitteilt, dass es kein Weihnachtsgeld geben wird - es spricht auch einiges dafür. Schlechte Wirtschaftslage oder ähnlich wird das Argument sein. Der Wirtschaftsausschuß hat schon vor längerer Zeit die Unterlagen eingefordert, jedoch "aus Zeitmangel" nichts erhalten. Das Weihnachtsgeld wurde in den letzten drei Jahren mit dem üblichen Freiwilligen-Hinweis jeweils Ende Novemebr gezahlt, die meisten Mitarbeiter haben dem Hinweis jedoch regelmäßig wiedersprochen. Vorher wurde nicht darauf hingewiesen. Frage: Wenn kein Weihnachtsgeld gezahlt wird, muß die GL das tatsächlich 3 Monate vorher bekanntgeben, oder gilt diese Regelung gar nicht? Vielen Dank für eine Antwort schon mal im voraus.
Community-Antworten (3)
13.11.2008 um 20:55 Uhr
Also als erstes: Betriebsversammlungen sind Sache des BR. Ansonsten sind es Mitarbeiterversammlungen under wie auch immer. Siehe dazu § 43 BetrVG. Weihnachtsgeld ist Individualrecht. Das hat also mit der BR Arbeit nichts zu tun, es sei denn es wurde (weil ein eventueller TV das regelt und zuläßt) eine Öffnungsklausel hierzu angegeben und eine BV vereinbart. Ist in einem AV geregelt, dass Weihnachtsgeld gezahlt wird in der und der Höhe, dann ist das so oder so einklagbar, es sei denn eine Änderungskündigung hat den AV verändert. Dennoch denke ich, dass es bei euch Individualrecht ist und keine Sache des BR - also wenn muß jeder MA dieses einklagen. Ihr seid ein Betrieb über 100 MA, deshalb WA. Leider kenne ich mich mit dem WA nciht so aus, da unser Betrieb kleiner ist. Dennoch könntet ihr doch einen Wirtschaftsprüfer bestellen - unabhängig versteht sich. der WA hat noch mehr Rechte. "Ich will nicht, ich habe keine Zeit" kann ja wohl keine nennenswerte Antwort des AG sein.
14.11.2008 um 12:13 Uhr
Hallo Don, vielen Dank für Deine Antwort. Ist schon klar, dass der BR da nichts machen kann, aber wir werden immer wieder darauf angesprochen. Du hast uns schon weiter geholfen, mehr wollte ich nicht. Schönen Tag noch. Trullalli
14.11.2008 um 12:56 Uhr
Ergänzend:
Der Widerspruch der Kollegen gegen die "freiwillig"-Klausel ist rechtlich bedeutungslos. Ob der AG Zulagen zahlt, zu denen er sich vertraglich nicht verpflichtet hat, das entscheidet er selbst. Solange er regelmäßig auch betont, dass die Zulage freiwillig ist, entsteht daraus auch keine betriebliche Übung. Der AN hat da kein Recht zu widersprechen. Klingt wie eine Mama-Kind-Geschichte....
Mama an Kind: Den Bonbon gebe ich dir freiwillig Kind an Mana: Ich widerspreche der freiwilligkeit - ich erwarte jetzt jeden Tag einen Bonbon .... Wird Mama wohl kaum interessieren, oder ?
Verwandte Themen
Weihnachtsgeld nach Elternzeit
ÄlterHallo, eine langjährige Mitarbeiterin kam aus ihrer Elternzeit am 01.10. wieder arbeiten und mit dem Novembergehalt wird Weihnachtsgeld ausgezahlt. Bei Ihr wurde das Weihnachtsgeld jetzt gekürzt obwoh
Weihnachtsgeld trotz Kündigung?
ÄlterEinen wunderschönen guten Morgen zusammen, ich hoffe, es geht euch gut. Ich weiß, das ist eine inividualrechtliche Frage, aber da ich euren Rat schätze, frage ich hier doch einmal an. Folgender Sach
Kein Weihnachtsgeld für Alle
ÄlterNur einige MA bekommen Weihnachtsgeld In unserem Betrieb (Altenheim) gibt es mehrere Vertragsstrukturen. Mehrere MAinnen sind gestellt, d.h. vom vorherigen Eigentümer übernommen zu alten Vertragsbedi
Urlaubs- und Weihnachtsgeld vertaglich, wird aber nicht bezahlt
ÄlterHallo Kollegen, ich (BRV) hoffe ihr könnte mir helfen. In unserer Firma haben wir kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Gestern hat ein MA mir seinen Vertrag gezeigt (vor neun Jahren abgeschlossen), i
Weihnachtsgeld, Gleichberechtigung
Vorweg unser Betrieb ist nicht tariflich ( oder sonstiges)gebunden, steht auch nichts in den Arbeitsverträgen dazu. Es wurde 2003 die wöchentliche Arbzeit um 2,5 Std. erhöht ohne Lohnausgleich. Daf