Erstellt am 13.11.2008 um 19:55 Uhr von DonJohnson
Also als erstes: Betriebsversammlungen sind Sache des BR. Ansonsten sind es Mitarbeiterversammlungen under wie auch immer. Siehe dazu § 43 BetrVG. Weihnachtsgeld ist Individualrecht. Das hat also mit der BR Arbeit nichts zu tun, es sei denn es wurde (weil ein eventueller TV das regelt und zuläßt) eine Öffnungsklausel hierzu angegeben und eine BV vereinbart. Ist in einem AV geregelt, dass Weihnachtsgeld gezahlt wird in der und der Höhe, dann ist das so oder so einklagbar, es sei denn eine Änderungskündigung hat den AV verändert.
Dennoch denke ich, dass es bei euch Individualrecht ist und keine Sache des BR - also wenn muß jeder MA dieses einklagen. Ihr seid ein Betrieb über 100 MA, deshalb WA. Leider kenne ich mich mit dem WA nciht so aus, da unser Betrieb kleiner ist. Dennoch könntet ihr doch einen Wirtschaftsprüfer bestellen - unabhängig versteht sich. der WA hat noch mehr Rechte. "Ich will nicht, ich habe keine Zeit" kann ja wohl keine nennenswerte Antwort des AG sein.
Erstellt am 14.11.2008 um 11:13 Uhr von trullalli
Hallo Don,
vielen Dank für Deine Antwort. Ist schon klar, dass der BR da nichts machen kann, aber wir werden immer wieder darauf angesprochen. Du hast uns schon weiter geholfen, mehr wollte ich nicht.
Schönen Tag noch.
Trullalli
Erstellt am 14.11.2008 um 11:56 Uhr von RAKO
Ergänzend:
Der Widerspruch der Kollegen gegen die "freiwillig"-Klausel ist rechtlich bedeutungslos. Ob der AG Zulagen zahlt, zu denen er sich vertraglich nicht verpflichtet hat, das entscheidet er selbst. Solange er regelmäßig auch betont, dass die Zulage freiwillig ist, entsteht daraus auch keine betriebliche Übung. Der AN hat da kein Recht zu widersprechen. Klingt wie eine Mama-Kind-Geschichte....
Mama an Kind: Den Bonbon gebe ich dir freiwillig
Kind an Mana: Ich widerspreche der freiwilligkeit - ich erwarte jetzt jeden Tag einen Bonbon ....
Wird Mama wohl kaum interessieren, oder ?