Erstellt am 03.09.2010 um 11:47 Uhr von Ulrik
Hi Lunasch,
habt ihr einen Wirtschaftsausschuss oder anderweitig mal geprüft, ob die Lage tatsächlich so ernst ist?? Und was sagt ggf. der Tarifvertrag, sofern ihr einen habt?
Wenn euer Unternehmen tatsächlich gerade schwach ist, bevor dan wirklich Leute entlassen werden, würde ich eher zustimmen. Hintergrund Existenzsicherung.
Ihr könntet ja über eine Sonderzahlung verhandeln, die im nächsten Jahr gezahlt wird (Gewinnabhängig?)
Erstellt am 03.09.2010 um 12:11 Uhr von PTNetty
hallo Lunasch
Wenn die Zahlung im Arbeitsvertrag jedes einzelnen MAs verankert ist, muss auch jeder Einzelne dieser Änderung zustimmen. Es reicht nicht dass ihr dem Ganzen zustimmt! Weder Gewerkschaften noch Betriebsräte haben die Befugnis arbeitsvertraglich begründete Rechtsansprüche von AN per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zu begrenzen!
Wird das Weihnachtsgeld denn schon länger als 3 Jahre in Folge ausgezahlt? Dann könnte eine betriebliche Übung vorliegen. Dann besteht ein Rechtsanspruch auf diese Zahlung!
Auf jeden Fall sollten alle MAs auch durch euch umfassend informiert werden. Wenn es schlecht steht um den Betrieb kann man das ja auch gemeinsam auf einer Betriebsversammlung mit dem AG machen.
Aber lasst euch nicht vor seinen Karren spannen, so nach dem Motto: der BR hat gesagt das ist in Ordnung!
Gruß
PT Netty
Erstellt am 03.09.2010 um 12:32 Uhr von Widder
Wenn es wirklich so schlecht um den Betrieb geht, und ihr das überprüft habt, dann verzichtet nicht darauf, sondern stundet es eurem AG.
Nehmt ihn in die Zahlungsverpflichtung wenn es euch wieder besser geht...
Ihr müßt ja auch nicht alles auf einmal verlangen. Eine Ratenzahlung wäre ja z.B. auch möglich...
Seid flexibel und macht eurem AG ein paar Angebote...
Erstellt am 03.09.2010 um 12:37 Uhr von Bubie
hallo,
wir hatten letztes jahr das gleiche und dieses jahr will die gl wieder an unser geld.
letztes jahr haben alle bei uns auf einen teil des weihnachtsgeldes verzichtet (50% müssen gezahlt werden, weil das so im tarifvertrag festgelegt ist, da kann man garnicht drauf verzichten). es wurden trotzdem viele leute betriebsbedingt entlassen.
diesesjahr wollen die leute eine beschäftigtensicherung (nur bis zum 31.12.2010), aber das wurde abgelehnt. also ist davon auszugehen, dass wieder entlassungen kommen, egal ob verzichtet wird oder nicht.
bei uns droht die gl auch andauernd, dass sie zu machen, aber das ist garnicht möglich bei uns. wir können keine insolvenz anmelden.
erklärt den beschäftigten, dass dadurch der job auch nicht sicher ist, wenn das nicht schriftlich von der gl bestätigt wird und dann muss man sich überlegen, dass man eventuell keinen job mehr hat und kein weihnachtsgeld.
desweiteren wird die betriebliche übung dadurch unterbrochen, ihr müsst genau auf die formulierung der verzichtserklärung aufpassen. am besten gewerkschaft oder anwalt ins boot holen und in einer betriebsversammlung darüber mit den leuten diskutieren.
mfg
bubie
Erstellt am 03.09.2010 um 13:03 Uhr von neskia
Solange uns Lunasch hier nicht verrät auf welcher Grundlage (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung(?) ) die Mitarbeiter das Weihnachtsgeld erhalten, kann nur spekuliert werden, ob eine BV über die Kürzung zulässig ist.
Erstellt am 03.09.2010 um 16:36 Uhr von pfeilenbogen
Wenn es sich um eine freiwillige leistungd es AG handelt, welche schon mehrere Jahre gezahlt wurde, könnten sie die AN auf betriebliche Übung berufen. Dann müsste der AG dieses wiederum in jedem Einzelfall per Änderungskündigung angehen. Denn ein negatvie betriebliche Übung ist ja lt. BAG nicht mehr zulässig. Der BR oder Gewerkschaft können auch den Anspruch aus "betrieblischer Übung" nicht aufheben. Dieses wäre nur möglich wenn es ertsmalig losging oder bisher schon aus Gründen eines TV/BV gezahlt wurde oder im ArbV eine Öffnusklausel hierfür enthalten wäre.