Hallo,

ich hoffe, ich bekomme hier eine Bestätigung für unsere Überlegungen:

Situation:
In unserer Firma bekommen sowohl die Innendienstmitarbeiter, als auch unsere Monteuere Weihnachtsgeld. (Laut Mantelarifvertrag für Groß- und Außenhandel 50% des Gehalts), aber alle bekommen ein volles Gehalt, d.h. 50% sind Übertariflich.

Durch eine Aufforderung zum Verzicht auf die übertarifliche Zahlung haben wir erfahren, dass unsere Außendienstverkäufer kein Weihnachtsgeld bekommen.
Im Arbeitsvertrag ist das wohl durch Provisionsregelungen ausgehebelt.

Unsere Überlegungen:
Wir sind der Meinung, dass zum einen § 75 des BetrVG greift und dann natürlich auch der Manteltarifvertrag, weil der Arbeitsvertrag für die Arbeitnehmer (unsere Verkäufer) eine Verschlechterung darstellt. Sehen wir das richtig?

Können bzw. müssen wir als Betriebsrat tätig werden, die Verkäufer haben das anscheinend noch nicht überrissen, dass Ihnen -zumindest die im Manteltarifvertrag festgelegten 50%- zustehen. Zumal Urlaubsgeld (Tarif und Außertariflich) auch gezahlt wird.


Vielen Dank und liebe Grüße von

Lolly