Weihnachtsgeld für alle?
Hallo,
ich hoffe, ich bekomme hier eine Bestätigung für unsere Überlegungen:
Situation: In unserer Firma bekommen sowohl die Innendienstmitarbeiter, als auch unsere Monteuere Weihnachtsgeld. (Laut Mantelarifvertrag für Groß- und Außenhandel 50% des Gehalts), aber alle bekommen ein volles Gehalt, d.h. 50% sind Übertariflich.
Durch eine Aufforderung zum Verzicht auf die übertarifliche Zahlung haben wir erfahren, dass unsere Außendienstverkäufer kein Weihnachtsgeld bekommen. Im Arbeitsvertrag ist das wohl durch Provisionsregelungen ausgehebelt.
Unsere Überlegungen: Wir sind der Meinung, dass zum einen § 75 des BetrVG greift und dann natürlich auch der Manteltarifvertrag, weil der Arbeitsvertrag für die Arbeitnehmer (unsere Verkäufer) eine Verschlechterung darstellt. Sehen wir das richtig?
Können bzw. müssen wir als Betriebsrat tätig werden, die Verkäufer haben das anscheinend noch nicht überrissen, dass Ihnen -zumindest die im Manteltarifvertrag festgelegten 50%- zustehen. Zumal Urlaubsgeld (Tarif und Außertariflich) auch gezahlt wird.
Vielen Dank und liebe Grüße von
Lolly
Community-Antworten (3)
01.07.2010 um 15:20 Uhr
@Lolly
um das zu beantworten müsste man den Arbeitsvertrag kennen. Es gibt gerade im AD auch Regelungen, dasss die MA ein 13. Monatsgehalt haben. Einige Ag rechnen ein Jahresgehalt inklusive Weihnachtsgeld und vereinbaren dies mit dem MA. Dieses Jahresgehalt wird dann durch 13 geteilt und der MA erhält monatlich das selbe Gehalt, in dem auch das tarifliche WG eingerechnet ist. Aber das ist nur eine Möglichkeit.
Also erst mal die Arbeitsverträge prüfen.
01.07.2010 um 16:21 Uhr
@Lolly zum Einen das was wiewo gesagt hat. Denn im AD-Bereich wird tatsächlich sehr oft nur über Jahresgehälter gesprochen. Zum Anderen, ist denn sichergestellt, daß eure AD alle Angestellte sind? Oftmals wird gerade im AD Bereich eine Person als freier Handeslvertreter/Selbstständiger beschäftigt. Also, die Verträge genau prüfen.
01.07.2010 um 16:25 Uhr
Es müsste auch erst einmal festgestellt werden, ob rechtlich überhaupt Tarifbindung vorliegt, sprich sind AG und AN im jeweiligen Verband? Falls nein kann der AG vereinbaren was er will..... In diesem Sinne: Ist Tarifbindung einzelvertraglich geregelt? Wenn ja, in welchem Umfang, in welcher Form? Siehe auch wiewos Antwort
NB: Die "Günstigkeit" einer vom Tarif abweichenden Regel ist schwammig. Wenn die Provision anzunehmendermaßen das tarifl. Weihnachtsgeld übersteigt, könnte das günstiger sein, selbst wenn diese gelegentlich geringer ausfällt. Andererseits sind das so unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen (Weihnachtsgeld = pauschal, Provision = Leistungsentgelt) das ich mit vorstellen könnte das das eine durch das andere nicht abbedungen werden kann.
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