Erstellt am 07.11.2008 um 20:50 Uhr von BR-KnowHow
Hallo Fisu
Das Mitglied darf sehr wohl an der Sitzung teilnehmen nur beim Beschluss zum Thema,welches das Mitglied betrifft sollte es nicht mitwirken (wegen Befangenheit).
Ich persönlich fände es jedoch besser, wenn das BR – Mitglied bei der Diskussion zum Thema und beim anschließenden Beschluss den Raum verlässt – das ist „sauberer“ und man muss sich später keine haltlosen Vorwürfe anhören (Vermerk im Protokoll „XYZ hat den Raum zum Beschluss verlassen).
Erstellt am 07.11.2008 um 21:11 Uhr von BR-Hexe
Hallo Fisu,
BR-KnowHow hat insoweit recht, das daß betroffene BR- Mitglied an der Sitzung teilnehmen kann, aber ....
Das betroffene BR-Mitglied hat kein Stimmrecht und ist somit auch von der Beratung ausgeschlossen, d.h., wenn der TOP ansteht, muß das betroffene Mitglied den Besprechungsraum verlassen, das nachrückende Ersatzmitglied nimmt an der Beratung und der Beschlussfassung teil. Danach nimmt das ordentliche Mitglied wieder an der Sitzung teil, das Ersatzmitlgied verläßt die Sitzung wieder.