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Sprache im Aufsichtsrat - deutsch oder englisch?

S
sbv
Jan 2018 bearbeitet

Eine Firma muss aufgrund des Drittelbeteiligungsgesetzes Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat lassen.

Die Firma ist in Deutschland ansässig, operiert jedoch auch im Ausland und hat mehrere ausländische Töchter. Auf Arbeitgeberseite sind ausschließlich Leute im Aufsichtsrat, die gut englisch können, teilwise auch welche, die ausschließlich englisch sprechen. Deshalb wird bei Aufsichtsratssitzungen bisher englisch gesprochen und viele Dokumente sind ausschließlich in englisch verfasst.

Was passiert nun, wenn ein Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat gewählt wird, der nicht über ausreichende Englisch-Kenntnisse verfügt ?

5.47001

Community-Antworten (1)

K
klinik

07.11.2008 um 07:57 Uhr

@ SBV,

"Amtssprache" im Aufsichtsrat ist Deutsch weil Firmensitz in Deutschland ist. Als Grundlage gilt damit auch das BetrVG das auch in deutsch ist, wie jedes andere deutsche Gesetz. Es kann natürlich sein das viele Niederlassungen im Ausland sind, dann wir doft Englisch gesprochen als "Marktsprache". Dann muss dem Mitglied im Aufsichtsrat, da bei der englischen Sprache auch viele Fachwörter und speziell Wirtschaftsenglisch, entweder ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden oder es wird festgelegt was die Sitzungssprache ist.

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