Eine Firma muss aufgrund des Drittelbeteiligungsgesetzes Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat lassen.

Die Firma ist in Deutschland ansässig, operiert jedoch auch im Ausland und hat mehrere ausländische Töchter. Auf Arbeitgeberseite sind ausschließlich Leute im Aufsichtsrat, die gut englisch können, teilwise auch welche, die ausschließlich englisch sprechen. Deshalb wird bei Aufsichtsratssitzungen bisher englisch gesprochen und viele Dokumente sind ausschließlich in englisch verfasst.

Was passiert nun, wenn ein Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat gewählt wird, der nicht über ausreichende Englisch-Kenntnisse verfügt ?