Erstellt am 09.11.2009 um 14:07 Uhr von Petrus
Das Wort "grundsätzlich" läßt begründete Ausnahmen zu (in Einzelfällen).
Dass es hier um wenige Dokumente geht (für die z.B. der Übersetzungsaufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen steht), würde ich bei Deiner Fragestellung eher nicht vermuten. und wo steht im Gesetz "grundsätzlich"???
Ansonsten würde ich an Eurer Stelle prüfen lassen, ob der ArbGeb nicht verpflichtet ist, eine vom BR beauftragte Übersetzung nach $40 (1) zahlen zu müssen...
Erstellt am 09.11.2009 um 14:23 Uhr von Werner
Moin WAwob,
schau Dir mal dieses Urteil an:
LAG Hessen, 19.08.1993, 12 TaBV 9/93
Zurverfügungstellung der zur Durchführung der Aufgaben des Betriebsrates erforderlichen Unterlagen - Unterrichtung der Betriebsratsmitglieder in einer allen Betriebsratsmitgliedern verständlichen Sprache - Zulässigkeit des Verlangens einer umfangreichen Übersetzunge von Konzern-Handbüchern durch den Betriebsrat
Erstellt am 09.11.2009 um 14:24 Uhr von waschbär
@WAwob,
wo ist den das problem? Hat der BR keine Kompetenz,dann muss er sie erwerben !
Die BRMs mit keinerlei Englis(c)h grundkenntnissen, werden zu einem Kurz entsandt, wenn der Ag das so möchte.. bitte soll er Zahlen.
DAS ist KEIN Scherz....
Erstellt am 09.11.2009 um 14:44 Uhr von erwin
@WAwob,
der BR ist in der Festlegung der Betriebssprache in der MB. Die BR-Unterlagen sind selbstverständlich auch in der Betriebssprache vorzulegen.
@waschbär
Hier bedarf es dann aber teils sehr sehr vielen/langen Sparchkusen um auch das Business Englisch verstehen zu können.
Erstellt am 09.11.2009 um 14:58 Uhr von waschbär
@erwin,
deshalb schrieb ich "grundkurz" . Der AG muss dir das Schulenglis(h) nicht bei bringen... wohl aber das was darüber hinaus geht. kein witz...
Erstellt am 09.11.2009 um 15:20 Uhr von nasenbär
waschbär
in unserem WA gibt es sogar Arabische Zahlen.