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WA - Unterlagen werden nicht in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt?

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WAwob
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein international tätiges Unternehmen, die Geschäftsunterlagen werden alle in englisch erstellt. Dem Wirtschaftsausschuss werden auch alle Unterlagen in englisch zur Verfügung gestellt. Es gibt einige Mitglieder, die kein Wort englisch verstehen. Mit Hinweis auf §80 Betr VG (17) haben wir den AG aufgefordert uns künftig die Unterlagen in deutsch zu übergeben. Jetzt fängt der AG an zu diskutieren, dass die Ausdruck "grundsätzlich" bedeutet, die Unterlagen können in deutsch zur Verfügung gestellt werden müssen aber nicht. Welche Maßnahmen sind erforderlich oder wie können wir vom AG die Unterlagen in deutsch "erzwingen"?

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Community-Antworten (6)

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Petrus

09.11.2009 um 15:07 Uhr

Das Wort "grundsätzlich" läßt begründete Ausnahmen zu (in Einzelfällen). Dass es hier um wenige Dokumente geht (für die z.B. der Übersetzungsaufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen steht), würde ich bei Deiner Fragestellung eher nicht vermuten. und wo steht im Gesetz "grundsätzlich"???

Ansonsten würde ich an Eurer Stelle prüfen lassen, ob der ArbGeb nicht verpflichtet ist, eine vom BR beauftragte Übersetzung nach $40 (1) zahlen zu müssen...

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Werner

09.11.2009 um 15:23 Uhr

Moin WAwob, schau Dir mal dieses Urteil an: LAG Hessen, 19.08.1993, 12 TaBV 9/93 Zurverfügungstellung der zur Durchführung der Aufgaben des Betriebsrates erforderlichen Unterlagen - Unterrichtung der Betriebsratsmitglieder in einer allen Betriebsratsmitgliedern verständlichen Sprache - Zulässigkeit des Verlangens einer umfangreichen Übersetzunge von Konzern-Handbüchern durch den Betriebsrat

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Waschbär

09.11.2009 um 15:24 Uhr

@WAwob, wo ist den das problem? Hat der BR keine Kompetenz,dann muss er sie erwerben !

Die BRMs mit keinerlei Englis(c)h grundkenntnissen, werden zu einem Kurz entsandt, wenn der Ag das so möchte.. bitte soll er Zahlen.

DAS ist KEIN Scherz....

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Erwin

09.11.2009 um 15:44 Uhr

@WAwob,

der BR ist in der Festlegung der Betriebssprache in der MB. Die BR-Unterlagen sind selbstverständlich auch in der Betriebssprache vorzulegen.

@waschbär Hier bedarf es dann aber teils sehr sehr vielen/langen Sparchkusen um auch das Business Englisch verstehen zu können.

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Waschbär

09.11.2009 um 15:58 Uhr

@erwin, deshalb schrieb ich "grundkurz" . Der AG muss dir das Schulenglis(h) nicht bei bringen... wohl aber das was darüber hinaus geht. kein witz...

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nasenbär

09.11.2009 um 16:20 Uhr

waschbär in unserem WA gibt es sogar Arabische Zahlen.

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