Wir sind ein international tätiges Unternehmen, die Geschäftsunterlagen werden alle in englisch erstellt. Dem Wirtschaftsausschuss werden auch alle Unterlagen in englisch zur Verfügung gestellt. Es gibt einige Mitglieder, die kein Wort englisch verstehen. Mit Hinweis auf §80 Betr VG (17) haben wir den AG aufgefordert uns künftig die Unterlagen in deutsch zu übergeben. Jetzt fängt der AG an zu diskutieren, dass die Ausdruck "grundsätzlich" bedeutet, die Unterlagen können in deutsch zur Verfügung gestellt werden müssen aber nicht. Welche Maßnahmen sind erforderlich oder wie können wir vom AG die Unterlagen in deutsch "erzwingen"?