Es stehen nach Drittelbeteiligungsgesetz Aufsichtsratswahlen statt.

Da im Vorstand/Aufsichtsrat auch Leute sitzen, die nicht deutsch sprechen, formuliert der Arbeitgeber als Anforderung an die Arbeitnehmervertreter, dass diese gut englisch können müssen, da die Sprache bei Aufsichtsratssitzungen englisch sei.

Es handelt sich hier um ein deutsches Unternehmen mit Niederlassungen im Ausland.

Fragen:
Kann der Arbeitgeber bezüglich der Sprache Voraussetzungen formulieren ?
Wenn nun trotzdem jemand gewählt wird, der nciht ausreichend englisch spricht, wer muss dann ggfs. für die Kosten eines Dolmetschers bzw. von Übersetzungen aufkommen ?

Anmerkung:
Sicherlich kann jeder etwas englisch. Jedoch kann es Probleme geben, wenn Fachbegriffe unbekannt sind, anderen Mitglieder (deren Muttersprache englisch ist) sehr schnell oder undeutlich (Slang) reden.