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AG will, dass die Sprache im Aufsichtsrat englisch ist?

S
sbv
Jan 2018 bearbeitet

Es stehen nach Drittelbeteiligungsgesetz Aufsichtsratswahlen statt.

Da im Vorstand/Aufsichtsrat auch Leute sitzen, die nicht deutsch sprechen, formuliert der Arbeitgeber als Anforderung an die Arbeitnehmervertreter, dass diese gut englisch können müssen, da die Sprache bei Aufsichtsratssitzungen englisch sei.

Es handelt sich hier um ein deutsches Unternehmen mit Niederlassungen im Ausland.

Fragen: Kann der Arbeitgeber bezüglich der Sprache Voraussetzungen formulieren ? Wenn nun trotzdem jemand gewählt wird, der nciht ausreichend englisch spricht, wer muss dann ggfs. für die Kosten eines Dolmetschers bzw. von Übersetzungen aufkommen ?

Anmerkung: Sicherlich kann jeder etwas englisch. Jedoch kann es Probleme geben, wenn Fachbegriffe unbekannt sind, anderen Mitglieder (deren Muttersprache englisch ist) sehr schnell oder undeutlich (Slang) reden.

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Community-Antworten (5)

Q
quiltrr

17.11.2008 um 17:56 Uhr

Bei Aufsichtsratssitzungen globaler Konzerne wie dem unseren ist es üblich, einen Dolmetsch-Service hinzuzuziehen. Die Kosten für diesen Service trägt der Arbeitgeber, in dem Fall der ausrichtende Betrieb der Aufsichtsratssitzung - die Kosten werden später auf die anderen deutschen Betriebe umgelegt.

Eine Beeinflussung der wählbaren Kandidaten zur Wahl der Arbeitnehmervertreter durch Einengung der "Voraussetzungen" durch den Arbeitgeber ist vom Gesetz nicht vorgesehen (soll euch euer Arbeitgeber mal schön die Grundlage für seine Behauptung nachweisen...).

Andererseits liefert er damit eine erstklassige Steilvorlage, falls ihr erweiterte Englischkurse, z.B. auch Spezialkurse für die BR-Arbeit in englischer Sprache, zu belegen wünscht.

K
Kölner

22.11.2008 um 22:05 Uhr

@sbv Interessant ist doch eher die Frage, wer einem AR-Mitglied hier 'Anweisungen' gibt. Meines Erachtens kann das nicht der GF/Vorstand sein. Schon gar nicht im Vorfeld...

W
Waschbär

23.11.2008 um 00:00 Uhr

@sbv, dein AG hat den Schuss nicht mehr gehört , der sollte mal lieber Deutscherechsprechung zu diesen Thema lesen :-(

Keiner kann dich zwingen als Gewähltes MG, eine Fremdsprache zu Erlernen, die müssen dir schon einen Dolmi bezahlen .-))

S
sbv

25.11.2008 um 01:01 Uhr

Hallo Waschbär !

Kannst Du mir konkrete Quellen aus der deutschen Rechtssprechung nennen ?

Viele Grüße sbv

W
Waschbär

25.11.2008 um 12:21 Uhr

@sbv, Psst......... Frage mal bei einem Dolmi Unternehmnen nach, die sagen dir bestimmt gerne wer und wann die Kosten übernehmen mus .-)

Ich denke mal du musst die Dilmis als sachverständige sehen .

ich weis nicht mehr wo genau aber da stand es ich wolte es noch Kopieren hatte aber keine zeit mehr .-(

Gesetz über Europäische Betriebsräte Datum: 28. Oktober 1996 Fundstelle: BGBl I 1996, 1548, 2022 Textnachweis ab: 1.11.1996 Amtliche Hinweise des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EGRL 45/94 (CELEX Nr: 394L0045) Umsetzung der EGRL 74/97 (CELEX Nr: 397L0074) vgl. G v. 22.12.1999 I 2809 (+++ Stand: Zuletzt geändert durch Art. 30 G v. 21.12.2000 I 1983 +++) Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen (ABl. EG Nr. L 254 S. 64).

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