Erstellt am 12.03.2021 um 10:56 Uhr von Dummerhund
Mal ein Ausschnitt aus § 43 BetrVG.
Rz. 6
Die schriftliche Vorlage des Berichts ist zwar zulässig, kann jedoch nicht erzwungen werden. Erforderlich kann die Verteilung des Textes erscheinen, wenn etwa eine größere Anzahl von Arbeitnehmern an der Teilnahme an der Betriebsversammlung verhindert sind (LAG Baden-Württemberg, Beschluss v. 10.2.1983, 7 TaBV 5/82) oder er für ausländische Arbeitnehmer übersetzt werden muss (ArbG München, Beschluss v. 14.3.1974, 20 Br 57/73). In diesem Fall sind die dabei entstehenden Kosten nach § 40 BetrVG zu erstatten (LAG Baden-Württemberg, Beschluss v. 10.2.1983, 7 TaBV 5/82). Etwas anderes gilt in Kleinbetrieben: Hier sind die Kosten für die schriftliche Übersetzung eines solchen Berichts und die vorab an die ausländischen Mitarbeiter verteilten Fotokopien des Tätigkeitsberichts in der jeweiligen Landessprache regelmäßig nicht erstattungsfähig (LAG Düsseldorf, Beschluss v. 30.1.1981, 16 TaBV 21/80).
Umkehrschluss heißt das die Betriebsversammlung in Deutscher Sprache sein muss. Zumindest für mein Verständnis.
Erstellt am 12.03.2021 um 11:34 Uhr von celestro
"oder darf das auch nur Englisch gesprochen werden?"
Wurde unter Beachtung des Mitbestimmungsrechtes des BR die Betriebssprache auf "Englisch" geändert wurde, sehe ich da kein Problem.
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Wer_entscheidet_ueber_englisch_im_Unternehmen_LAG_Koeln_5TaBV114-08.html
Erstellt am 12.03.2021 um 11:54 Uhr von ganther
@dummerhund
mein § 43 ha keine Rz :)
soll die gesamte Betriebsversammlung in Englisch gehalten werden? Oder will nur der AG in Englisch sprechen? Wenn wir bei dem 2. Punkt sind, dann würde ich mal auf https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-19061?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1 hinweisen
Erstellt am 12.03.2021 um 12:43 Uhr von Krambambuli
Warum denn bloß in englisch? In deutschen Betrieben sind doch in der Regel die Arbeitnehmer Deutsche (oder wenn sie aus süd/ost kommen erwarten alle, dass sie zu mindestens deutsch Kenntnisse haben) und die sollen doch erfahren, was der BR für sie getan hat.
Und wenn der Chef kein deutsch spricht, möge er einen Dolmetscher holen und in seiner Freizeit ein Sprachkurs besuchen.
Erstellt am 12.03.2021 um 13:50 Uhr von UdoWoe
Diese Frage solltet ihr mal in Frankreich diskutieren. Oha sage ich da nur.
Wir sind in Deutschland und die Muttersprache der Deutschen ist halt nun mal Deutsch und nicht Englisch, Französisch oder sonst eine Sprache.
Wenn der AG, wie auch schon Krambambuli nur Englisch spricht, dann soll er sich einen Dolmetscher besorgen und das gesagte übersetzen lassen.
Mein Englisch ist nicht verhandlungssicher, geschweige denn, wenn jemand schnell redet verstehe ich das nicht. Obwohl ich mir wirklich Mühe gebe.
Ich würde auf der Deutschen Sprache bestehen. Im Nachgang kann man gerne unseren Nicht der Deutschen Sprache mächtigen Kollegen und Kolleginnen das gesagte übersetzen.
Erstellt am 12.03.2021 um 18:39 Uhr von Moreno
Udo da bist du auf dem völligen Dampfer wie Celestro schon richtig schrieb...was ist die Betriebssprache und dann ist das Land völlig wurscht! Da kann es auch eine Betriebsversammlung auf Chinesisch in Frankreich geben!
Erstellt am 15.03.2021 um 04:24 Uhr von BRHamburg
Die Betriebssprache kann ja Englisch sein. Die Amtssprache ist in Deutschland aber nun mal deutsch. Und weil eine Betriebsversammlung nun mal auch gesetzlich vorgeschrieben ist dürfte man bei einer Klage gute Chancen haben. Die Sprache hat aber keine Auswirkungen auf die rechtmäßige Durchführung.
Erstellt am 15.03.2021 um 06:15 Uhr von Moreno
Was hat die Amtssprache mit der Betriebssprache zu tun? Wenn die Betriebssprache Englisch ist hat auch die Betriebsversammlung in Englisch zu erfolgen!
Erstellt am 15.03.2021 um 08:06 Uhr von fantil
§ 42
Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung
(1) 1Die Betriebsversammlung besteht aus den Arbeitnehmern des Betriebs; sie wird von dem Vorsitzenden des Betriebsrats geleitet. 2Sie ist nicht öffentlich. 3Kann wegen der Eigenart des Betriebs eine Versammlung aller Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt nicht stattfinden, so sind Teilversammlungen durchzuführen.
§ 43
Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen
(1) 1Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten....
(2) 1Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. 2Er ist berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen. 3Der Arbeitgeber oder sein Vertreter hat mindestens einmal in jedem Kalenderjahr in einer Betriebsversammlung über das Personal- und Sozialwesen einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs sowie über den betrieblichen Umweltschutz zu berichten, soweit dadurch nicht Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden.
Der BR beruft die Betriebsversammlung ein, der AG ist ebenfalls einzuladen, hat dort aber kein Hausrecht. Der BR hält die Betriebsversammlung in der Sprache, die er für richtig erachtet.
Erstellt am 15.03.2021 um 10:49 Uhr von celestro
"Der BR beruft die Betriebsversammlung ein, der AG ist ebenfalls einzuladen, hat dort aber kein Hausrecht. Der BR hält die Betriebsversammlung in der Sprache, die er für richtig erachtet."
Jein! Wenn der BR zugestimmt hat, dass die Betriebssprache "Englisch" ist, kann er nicht einfach die Versammlung in Deutsch abhalten. Ich frage mich, wieso in den Foren nicht einfach die Fragen beantwortet werden. Nirgends ist die Rede von "der Chef will und der BR verweigert sich" oder ähnliches. Die Frage lautete, ob die Versammlung auch auf Englisch stattfinden kann und die Antwort ist eben "unter oben genannten Voraussetzungen" JA!
Erstellt am 15.03.2021 um 11:16 Uhr von fantil
Und ich hatte geschrieben "Der BR hält die Betriebsversammlung in der Sprache, die er für richtig erachtet."
Das kann jede Sprache sein auch Suaheli!
Erstellt am 15.03.2021 um 11:20 Uhr von fantil
@Celestro
Wo entnimmst du aus der Fragestellung "Wenn der BR zugestimmt hat, dass die Betriebssprache "Englisch" ist,..."?
Erstellt am 15.03.2021 um 12:12 Uhr von celestro
"Wo entnimmst du aus der Fragestellung"
Gar nicht! Mein Post bezieht sich auf Deins von heute 08:06. Und ich mache deutlich, das mMn nicht plötzlich die Versammlung in Deutsch halten kann, sofern er sein MBR bezüglich der Betriebssprache ausgeübt hätte und der Änderung zu "Englisch" zugestimmt hätte.
P.S. meine Antwort zur Fragestellung findest hier:
"Erstellt am 12.03.2021 um 11:34 Uhr von celestro"