Erstellt am 01.12.2014 um 13:15 Uhr von paula
eine BV für "Deutsch" brauchst du eigentlich nicht. Das gilt eh. Der AG hat eher das Thema wenn er Schwedisch durchsetzen möchte
Erstellt am 01.12.2014 um 13:24 Uhr von berwie
Der Konzernarbeitgeber möchte Englisch als Arbeitssprache einführen. Wir als KBR wollen aber alle Informationen und Präsentationen auf Deutsch haben damit es nicht zu Missverständnissen kommt bei Übersetzungen. Bei Streitigkeiten vor gericht muss ja eh alles auf deutsch sein (GVG§184)
Erstellt am 01.12.2014 um 14:40 Uhr von gironimo
Wie Paula schon schreibt. Deutsch ist der Normalfall und braucht nicht vereinbart werden. Will der AG eine andere Sprache, braucht er hierzu die Zustimmung des BR. Will er einfach ohne BR einführen, könnt Ihr vom § 23 Abs. 3 BetrVG gebrauch machen.
Stimmt der BR nicht zu, kann der AG die E-Stelle anrufen oder es bei deutsch belassen.
Vielleicht solltet Ihr schon einmal vorab auf den enormen betrieblichen Bildungsbedarf hinweisen, der auf den AG zu kommt, wenn er wirklich englisch will. Schon wegen der Sicherheit (auch Fehlervermeidung) ist es sehr bedenklich von der deutschen Sprache abzuweichen (kommt natürlich auch auf die Arten der Tätigkeiten und Qualifikationen an)