In unserem Manteltarifvertrag gibt es die Regelung, dass Arbeitnehmer ab ihrem 57. Lebensjahr eine zweieinhalbstündige Altersfreizeit pro Woche erhalten. Die praktische Umsetzung sieht so aus, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen alle drei Wochen einen freien Tag bekommen.

Nun wurde von einigen Außendienstlern (die alle außertariflich, also AT eingestuft und damit von den tarifvertraglichen Regelungen ausgenommen sind) die Frage an uns herangetragen, ob diese Altersfreizeiten denn auch für sie gelten würden.

Eigentlich ist das ja nicht der Fall ( -> AT), allerdings soll es in einigen Firmen andere Regelungen/BVs geben.

Wie wird das bei euch gehandhabt? Gibt es spezielle Regelungen für eure Außendienste, oder gelten die dann für alle AT-Mitarbeiter des Unternehmens?