Erstellt am 16.12.2016 um 15:23 Uhr von celestro
welcher TV gilt denn hier ?
Grundsätzlich wäre zu sagen ... wenn man eine Regelung für ATler macht, gilt Sie für alle ATler. Wenn man eine Regelung nur für Außendienstler hat, nur dafür.
Erstellt am 16.12.2016 um 15:37 Uhr von oibreacha
Oh, das hätte ich erwähnen sollen, sorry...
Es gilt der MTV der IG Bergbau, Chemie, Energie in der Fassung vom April 2008.
Erstellt am 16.12.2016 um 16:25 Uhr von celestro
dann sollte geklärt werden, ob die unter den Manteltarif für akademisch gebildete Angestellte fallen. Da gibt es die Altersfreizeit auch, aber wenn ich mich recht entsinne nicht automatisch, sondern nur auf "Antrag" des MA.
Erstellt am 16.12.2016 um 16:42 Uhr von gironimo
Wenn Du einen Blick in den Bundesentgelttarifvertrag wirfst, findest Du den Hinweis: Der Außendienst ist einzugruppieren.
Da liegt dann bei Euch wohl ein Fehler im Betrieb vor. Warum habt Ihr den AD nicht eingruppiert?
Ansonsten - wenn die Kollegen zum Tarif gehören, haben sie auch Anspruch auf die Altersfreizeit.
Wendet Euch doch mal an die IG BCE.
Erstellt am 16.12.2016 um 16:53 Uhr von gironimo
Ergänzend:
§ 7 BETV, letzter Absatz:
Die bei den einzelnen Entgeltgruppen aufgeführten Richtbeispiele sind nicht erschöpfend. Arbeitnehmer, die Tätigkeiten beispielsweise im Außendienst, in der hauptberuflichen Betriebs- bzw. Werkfeuerwehr, im Werkschutz und im hauptberuflichen Sicherheitswesen ausüben, sind nach der Art ihrer Tätigkeit in die Entgeltgruppen einzugruppieren. Dabei sind die Oberbegriffe der Entgeltgruppen mit ihren Anforderungsmerkmalen maßgebend und die Richtbeispiele vergleichend heranzuziehen.
Erstellt am 19.12.2016 um 09:50 Uhr von celestro
Wenn hier von außertariflich gesprochen wird, dann funktioniert eine Eingruppierung ja nicht, weil die Leute zuviel Geld verdienen.