Erstellt am 06.10.2021 um 11:15 Uhr von celestro
Also zunächst einmal kann der BR Einsicht in die Lohn- und Gehaltslisten nehmen. Das sollte er auch, denn er soll ja zum Beispiel überwachen, ob nicht irgendwo diskriminiert wird. Wenn aber z.B. alle Frauen immer nur halb soviel Marktzulage bekommen ...
Erstellt am 07.10.2021 um 11:23 Uhr von stehipp
Grundsätzlich prüft ihr, ob die richtige Tarifgruppe gewählt wurde. Der AG kann aber meines Wissens gerne mehr zahlen und muss euch das auch nicht mitteilen. Ist natürlich auch immer etwas Verhandlungsgeschick des neuen Mitarbeitenden.
Wie celestro schon schreibt, über die Gehaltslisten kann man es dann ja rausfinden. Machen wir auch immer gerne um das Thema Gleichbehandlung der Mitarbeitenden voranzutreiben. Nach dem Motto, ....wenn der das gekommt, warum der andere nicht.....
Erstellt am 08.10.2021 um 09:30 Uhr von rtjum
bei der Anhörung muss der AG alle entscheidungsrelevanten Daten liefern da der BR ja sonst nicht entscheiden kann ob denn der Einstellung zugestimmt wird oder nicht.
Dazu gehören natürlich auch übertarifliche Zulagen.
Und wenn das normal ist, also quasi alle Neueinstellungen sowas bekommen dann kann auch durchaus Kollektivrecht sein/werden und dann ist der BR sogar bei der Höhe und Verteilung zu beteiligen.
Lasst euch von Anwalt beraten.
Ähnliches hatten wir auch und nachdem unser Anwalt das geprüft hat sind wir in Verhandlungen zu einer BV dazu, Zeiten dafür sind auch gar nicht so schlecht denn die AGs bekommen immer seltener Personal nur zum Tarif.