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Vergütung MA

A
Agassi0
Okt 2021 bearbeitet

Moin,

nächste Frage:

wir haben bei uns einen hauseigenen Tarif, wobei wir hier auch mit Entgeltstufen arbeiten.

Jetzt kommt es immer mal wieder vor, dass bei Einstellungen zb. steht > Eingruppierung EG 8 zzgl. Marktzulage

Die Höhe dieser Marktzulage kennen wir nicht. Gibt es da für uns was zu tun oder sind das individualrechtliche Vereinbarungen zwischen AN und AG, wo wir nichts zu suchen haben?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

06.10.2021 um 13:15 Uhr

Also zunächst einmal kann der BR Einsicht in die Lohn- und Gehaltslisten nehmen. Das sollte er auch, denn er soll ja zum Beispiel überwachen, ob nicht irgendwo diskriminiert wird. Wenn aber z.B. alle Frauen immer nur halb soviel Marktzulage bekommen ...

S
stehipp

07.10.2021 um 13:23 Uhr

Grundsätzlich prüft ihr, ob die richtige Tarifgruppe gewählt wurde. Der AG kann aber meines Wissens gerne mehr zahlen und muss euch das auch nicht mitteilen. Ist natürlich auch immer etwas Verhandlungsgeschick des neuen Mitarbeitenden. Wie celestro schon schreibt, über die Gehaltslisten kann man es dann ja rausfinden. Machen wir auch immer gerne um das Thema Gleichbehandlung der Mitarbeitenden voranzutreiben. Nach dem Motto, ....wenn der das gekommt, warum der andere nicht.....

R
rtjum

08.10.2021 um 11:30 Uhr

bei der Anhörung muss der AG alle entscheidungsrelevanten Daten liefern da der BR ja sonst nicht entscheiden kann ob denn der Einstellung zugestimmt wird oder nicht. Dazu gehören natürlich auch übertarifliche Zulagen. Und wenn das normal ist, also quasi alle Neueinstellungen sowas bekommen dann kann auch durchaus Kollektivrecht sein/werden und dann ist der BR sogar bei der Höhe und Verteilung zu beteiligen. Lasst euch von Anwalt beraten. Ähnliches hatten wir auch und nachdem unser Anwalt das geprüft hat sind wir in Verhandlungen zu einer BV dazu, Zeiten dafür sind auch gar nicht so schlecht denn die AGs bekommen immer seltener Personal nur zum Tarif.

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