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Vergütung Weiterbildung

M
Masieg
Jul 2018 bearbeitet

Hallo liebe Forum Mitglieder, In der Pflege ist es Pflicht Weiterbildung Std nach zu weisen. Wenn dies für die Firma erbracht wird, die Std absolviert und sie von der Firma bezahlt bekommt dürfen die Mitarbeiter sich die Std nicht schreiben, andersrum bezahlt man selbst darf man sich die Stunden schreiben. Wie verhält sich das? Ich bin der Meinung wenn man für seinen Arbeitgeber die geforderten Weiterbildung durchgeführt ist er verpflichtet die Kosten und Std zu übernehmen. Gibt es auch einen Gesetzestext dazu. Eine Antwort würde mir sehr weiterhelfen. Danke im Voraus

37803

Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

01.07.2018 um 10:10 Uhr

Darüber solltet ihr euch mit dem Arbeitgeber einigen. §§ 96 -98 BetrVG

N
nicoline

01.07.2018 um 23:52 Uhr

In der Pflege Altenpflege? Krankenpflege?

ist es Pflicht Weiterbildung Std nach zu weisen. Sagt wer oder welches Gesetz?

N
nicoline

02.07.2018 um 21:02 Uhr

Ich bin immer sehr erfreut, wenn Ratsuchende Gegenfragen so ausführlich beantworten, man fühlt sich dann so wertgeschätzt für das Bemühen zu helfen.

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