Vergütung Weiterbildung
Hallo liebe Forum Mitglieder, In der Pflege ist es Pflicht Weiterbildung Std nach zu weisen. Wenn dies für die Firma erbracht wird, die Std absolviert und sie von der Firma bezahlt bekommt dürfen die Mitarbeiter sich die Std nicht schreiben, andersrum bezahlt man selbst darf man sich die Stunden schreiben. Wie verhält sich das? Ich bin der Meinung wenn man für seinen Arbeitgeber die geforderten Weiterbildung durchgeführt ist er verpflichtet die Kosten und Std zu übernehmen. Gibt es auch einen Gesetzestext dazu. Eine Antwort würde mir sehr weiterhelfen. Danke im Voraus
Community-Antworten (3)
01.07.2018 um 10:10 Uhr
Darüber solltet ihr euch mit dem Arbeitgeber einigen. §§ 96 -98 BetrVG
01.07.2018 um 23:52 Uhr
In der Pflege Altenpflege? Krankenpflege?
ist es Pflicht Weiterbildung Std nach zu weisen. Sagt wer oder welches Gesetz?
02.07.2018 um 21:02 Uhr
Ich bin immer sehr erfreut, wenn Ratsuchende Gegenfragen so ausführlich beantworten, man fühlt sich dann so wertgeschätzt für das Bemühen zu helfen.
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