Erstellt am 29.10.2008 um 19:53 Uhr von Lotte
Villi,
wer verlangt denn?
Erstellt am 30.10.2008 um 08:01 Uhr von VILLI
Hallo, velangt mein Arbeitsgeber
Erstellt am 30.10.2008 um 09:57 Uhr von RAKO
Nein, darf er nicht.
Das macht normalerweise der Medizinischen Dienst der Krankenversicherung im Auftrag der Krankenkassen oder des Arbeitgebers. Sprich: der Arbeitgeber kann den MDK auffordern eine sozialmedizinischen Untersuchung zu machen. Ob dieser dann Bedarf sieht, entscheidet der MDK selbst. Hängt davon ab, ob Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Krank ist nicht gleich Arbeitsunfähig. Ein mögliches Betätigungsfeld wären sehr (!) häufige Kurzerkrankungen.
Wenn der AG tatsächlich Zweifel an einer konkreten Arbeitsunfähigkeit hat, kann er höchstens persönlich den AN besuchen (das kann ihm keiner verbieten) um sich davon zu überzeugen. Hat er Beweise, dass sich der Arbeitnehmer gesundheitsschädlich benimmt, z.B. wärend einer AU auf dem Bau arbeitet, dann kann er ohne weiteres eine Kündigung aussprechen. Die AU an sich kann er nicht anzweifeln, er ist schliesslich kein Arzt.
Erstellt am 04.11.2008 um 09:48 Uhr von VILLI
Noch eine Frage.
AG ohne bestimmte Gründ einfach aus Zweifel angefordert sozialmedizinesche Untersuchung.Krakcheit und Arbeitsunfähigkeit wahren vom Krankenkase bestätigen.Frage:kann Ich mein Schef klagen wegen falsche Beschuldigung und
welche Schansen habe Ich zugewinen.